Auszug - Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fr. Frank erklärt kurz den Hintergrund des Antrages.
Hr. Kerlin schlägt vor, den Antrag zu vertagen bis die neuen Rahmenbedingungen des KitaG vorliegen.
Es erfolgt eine Diskussion zwischen Hrn. Zander, Hrn. Kerlin, Hrn. Müller, Hrn. Zimmermann, Hrn. Puhle und Fr. Frank zur Sinnhaftigkeit der derzeitigen Entscheidung über den Antrag.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag auf Vertagung von Herrn Kerlin abstimmen. Dies wird mit 2 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.
- Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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mehrheitliche Ablehnung | x | |
Ja-Stimmen | 1 | |
Nein-Stimmen | 13 | |
Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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