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Auszug - Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf, Anwesen Günter und Ute Grass - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie  

15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13747 Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf, Anwesen Günter und Ute Grass - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fr. Senatorin Frank stellt die kulturpolitische Chance dar, die das Anwesen für die Hansestadt Lübeck bietet. Hr. Thomsa, Leiter des Günter Grass-Hauses, stellt die Ergebnisse der  Machbarkeitsstudie zur Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf vor. Er betont die Bedeutung des Ortes Behlendorf für das Wirken des Literaturnobelpreisträgers Günter Grass. Hier hat Grass 30 Jahre lang gelebt, gearbeitet und internationale Gäste empfangen. Der Ort könne einen Anknüpfungspunkt zum Günter Grass-Haus in Lübeck bilden. Er biete zahlreiche Möglichkeiten z.B. für Stipendiat:innen, Innen- und Außenveranstaltungen, Kooperationen, Jugendcamps etc. Hr. Thomsa stellt auch die Kosten dar.  

 

AM Kreft spricht sich für das Projekt aus. AM Dr. Junghans hält eine Realisierung mit einer wesentlichen Lübecker Beteiligung vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage und der Relevanz anderer Projekte für unrealistisch. Auch AM Bickford-Novoselac spricht zur Haushaltslage sowie zur Erreichbarkeit des Anwesens und stellt die Bedeutung des Projekts für jüngere Menschen in Frage. AM Grabitz bittet Hr. Thomsa um Stellungnahme zu den kritischen Fragen und zur Begründung des Vorkaufsrechts für die Hansestadt Lübeck. Hr. Thomsa stellt die weltweite Bedeutung von Günter Grass und die Einzigartigkeit des Ortes heraus. Hr. Dr. von Stockhausen ergänzt zum Thema Kosten. Der Ausschuss erteilt Hr. Feldhoff Rederecht. Hr. Feldhoff weist auf andere Literaturhäuser, die Aura des Anwesens und die Möglichkeit einer reduzierten Planung hin. AM Kerlin erkundigt sich nach dem zeitlichen Ablauf und Optionen für die Trägerschaft. AM Prüß stellt einen Vertagungsantrag. AM Grabitz greift ihre vorherigen Fragen auf und spricht zur Erreichbarkeit. AM Bickford-Novoselac spricht ebenfalls zur Erreichbarkeit sowie zum Kosten-Nutzen-Verhältnis. AM Schedel bedankt sich für die Präsentation. AM Schindler erkundigt sich, wer aktuell der/die Eigentümer:in des Anwesens sei. AM Stolzenberg spricht sich für das Projekt aus und stellt klar, dass zunächst lediglich die weitere Prüfung beschlossen werde. Hr. Thomsa und Hr. Dr. von Stockhausen nehmen zu den aufgeworfenen Fragen Stellung: Gerade aufgrund der Abgeschiedenheit handele es sich um einen besonderen Ort, die laufenden Kosten würden bis zu einem Kauf durch die Erben getragen und in der Hansestadt Lübeck gebe es das Know-how. Hr. Gebert bittet die Kulturstiftung um eine Führung über das Gelände. Hr. Thomsa bietet einen Austausch im Januar 2025 im Günter Grass-Haus an. Fr. Senatorin Frank spricht zum Thema Chancen und Risiken des Vorhabens und weist auf das Zeitfenster hin. Eine Vertagung bis Februar 2025 sei unschädlich, es sollte dann jedoch eine Entscheidung getroffen werden. 

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege

beschließt einstimmig, den Beschluss zu vertagen.


Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft nimmt die vorliegende Machbarkeitsstudie zur »Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes, Anwesen mit Wohnhaus und Atelier Ute und Günter Grass, Behlendorf« (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

  1. Die Bürgerschaft begrüßt die in der Studie vorgeschlagene Nutzungskonzeption auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen.

 

  1. Die Bürgerschaft teilt die Einschätzung der Verwaltung, dass die Realisierung des Projektes federführend durch die Hansestadt Lübeck / die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck erfolgen sollte, damit eine strukturelle Anbindung der zukünftigen Einrichtung an das bestehende Günter Grass-Haus erreicht werden kann.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, in nächsten Schritten die Umsetzung des Vorhabens weiter zu prüfen, d.h.

a) Verhandlungen mit Bund, Land und dem Landkreis Herzogtum Lauenburg zur zukünftigen Finanzierung des Betriebs aufzunehmen,

b) Verhandlungen mit dem Testamentsvollstrecker über den Kaufpreis/Ankauf des Anwesens zu führen,

c) die Finanzierungsmöglichkeiten der Ankauf- und weiteren Investitionskosten über Drittmittel zu eruieren,

d) die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Betriebs und einer Trägerschaft durch die Kultur-stiftung Hansestadt Lübeck zu klären.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum