Auszug - Antwort auf die Anfrage von AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Nachverfolgung von Sanierungen und Wartungsverträgen bei Denkmalen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
AM Schedel äußert sich zur Möglichkeit, dass Eigentümer:innen Aufforderungen der Denkmalschutzbehörde ignorieren könnten, bis die Stadt letztlich selbst tätig werde. Hr. Dr. Rieger antwortet, dass das mehrstufige Verfahren sich bisher bewährt habe, derartige Extremfälle bisher nicht eingetreten seien und ein Frühwarnsystem implementiert werde.
Der Ausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Beschluss:
Anfrage:
1. In welcher Form verfolgt die Abteilung Denkmalpflege Sanierungen /Restaurierungen
an Denkmalen nach?
2. Wie ist die Regelung speziell bei Ausstattungen im Innern von Baudenkmalen etc.?
(Die Passat in Travemünde ist z. B. auch ein Denkmal)
3. Gibt es gesonderte Regelungen für restauratorische oder sonstige Wartungsverträge? (es könnte z. B. nur eine Wartung für Klimakontrolle bestehen z. B. in Kirchen und Gewölbekellern) und wie sind sie gestaltet?
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | X | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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