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Auszug - Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss  

9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 19.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:21 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13631 Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Petersohn, Herr Schulz (Naturschutzbeirat), AM Mählenhoff, AM Mentz. Es wird kritisiert, dass die Einwände/Anmerkungen der unteren Naturschutzbehörde und der Klimaleitstelle teilweise nicht berücksichtigt würden. Die Vorsitzende weist daraufhin, da es sich um einen Satzungsbeschluss handle, dieser im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung nicht mehr zu ändern wäre. Senator Hinsen ergänzt, dass die Möglichkeit bestünde, in der Bürgerschaft dazu Stellung zu nehmen. 

 

Die Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 


Beschluss:

1. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der erneuten Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße –abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 23.27.00 – Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan entsprechend dem beiliegenden Entwurf (Anlage 6) zu berichtigen.

4. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft

mehrheitlich die Annahme der Beschlussvorlage.