Auszug - Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung  

11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 14.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Hanse-Schule für Wirtschaft und Verwaltung
Ort: Dankwartsgrube 14-22, 23552 Lübeck
VO/2024/13533 Dringlichkeitsantrag von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL): Schließtage in Kitas und der Schulkindbetreuung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schulte-Ostermann führt in den Antrag ein und bittet darum Herrn Meißner von der Kita KIKS das Rederecht zu erteilen. Die Ausschüsse stimmen einstimmig zu.

Herr Meißner berichtet als Vertreter für den Dachverbandes zu dem außer KIKS noch die Kita Kunterbunte Kinderkiste e.V., das Kinderhaus Grauer Esel e.V. und die Kita Klinikzwerge gehören. Die Verringerung der Schließtage auf 10 Tage soll den Familien Urlaub außerhalb der Ferien ermöglichen. Herr Kerlin erfragt, ob eine Aufnahme in die Jugendhilfeplanung erfolgt und stellt in Frage, ob eine Verschiebung des Antrages in den Januar nach in Kraft treten des neuen Kindertagesförderungsgesetzes sinnvoll wäre.

Frau Frank erläutert, dass mit dem Bereich Recht über die Beschreitung des Berufungsverfahrens entschieden wurde, da kein Präzedenzfall geschaffen werden sollte. Es müsse eine Gleichbehandlung für alle Kitas/Ganztagsangebote gewährleistet sein, sodass Mehrausgaben in Höhe von bis zu 2,7 Millionen Euro jährlich entstünden, wenn flächendeckend auf 10 Schließtage umgestellt werden würde. Eine rechtliche Klarstellung zur Frage, ob der Rechtsanspruch mit 20 Schließtagen erfüllt ist, sei durch das Land nicht erfolgt. Insofern erfolge dazu eine gerichtliche Klärung.

Frau Schulte-Ostermann weist auf den Fachkräftemangel hin, der ohnehin dazu führen würde, dass die Kitas nicht an mehr Tagen geöffnet sein könnten. Ergänzend fügt sie hinzu, dass die Eltern häufig nicht die Wunsch-Kita erhalten, die die entsprechenden Bedarfe abdecken könnten. Frau Fimm fragt, ob eine Möglichkeit besteht, die Arbeitgeber an einem Konzept zur gemeinsamen Kostenübernahme zu beteiligen.

Herr Zimmermann unterstützt die Befürchtung, dass ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Er schlägt vor den Antrag zu vertagen oder nacheinander zu den einzelnen Antragspunkten abzustimmen.

Frau Friede schlägt vor eine vergleichbare Regelung wie im Ganztag zu schaffen. Frau Rieper erläutert die Regelungen im Ganztag.

Herr Müller ergänzt, dass es ein schlechtes Signal an die Familien ist, wenn die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Hinblick auf die Kita-Schließtage nicht gefördert wird.
Frau Schulte-Ostermann stimmt der Vertagung des Antrages, unter der Voraussetzung, dass dieser im Februar 2025 erneut behandelt wird, zu.

 
 


Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck verzichtet auf das Berufungsverfahren gegenüber der Kindertageseinrichtung KIKS und akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig.

  1. Als familienunterstützende Maßnahme und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf übernimmt die Hansestadt Lübeck alle Kosten für die Schließtage von Lübecker KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung in den Fällen, in denen Kitas oder Einrichtungen des Ganztags an Schulen in Lübeck weniger als zwanzig Tage pro Jahr schließen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Landesregierung zu klären, wie eine verbindliche Kostenteilung zwischen Land und Hansestadt Lübeck in den Fällen vorgenommen wird, in denen KiTas und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung eine erweiterte Betreuung mit weniger als 20 Schließtagen pro Jahr anbieten.

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum