Auszug - Haushalt 2025 - Ergänzungsantrag zu Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss  

10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung)
TOP: Ö 9.8.10
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 22:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2024/13494-06-01 Haushalt 2025 - Ergänzungsantrag zu Fraktion LINKE & GAL: Haushaltsbegleitbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13494-06
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Siehe hierzu auch unter TOP 9.8. und TOP 9.8.6

Der Antrag wurde gemeinsam mit TOP 9.8.6 zum Haushalt beraten.
 


Beschluss:

Ergänzung zu VO/2024/13494-06 Haushaltsbeschluss


7. Einführung einer Übernachtungssteuer in Lübeck


Der Bürgermeister wird beauftragt, eine einheitliche Übernachtungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf die Beherbergungsentgelte im gesamten Lübecker Stadtgebiet zum 1. Mai 2025 einzuführen.

 

 

Bis Anfang März 2025 soll ein Bericht vorgelegt werden, der folgende Punkte beinhaltet:

  1. Kann die Ostseecard für Tourist*innen in Lübeck auch mit Einführung einer Übernachtungssteuer beibehalten werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
  2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte es (grob geschätzt), wenn Lübecker Übernachtungsgäste die Strandnutzungsgebühr
    a) zukünftig zahlen (verglichen mit bisherigen Nutzer*innen der OstseeCard, die die Strandgebühr in Travemünde beinhaltet)
    b) genauso wie die Lübecker*innen nicht mehr zahlen müssten

Wie viel Personal wird derzeit beim Kurbetrieb Travemünde für die Bereitstellung und Abrechnung der OstseeCard benötigt? Könnten diese Mitarbeitenden zukünftig die Sachbearbeitung für die Übernachtungssteuer übernehmen?
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

40

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

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