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Auszug - Haushalt 2025  

10. Sitzung des Schul- und Sportausschusses
TOP: Ö 5.9
Gremium: Schul- und Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 19.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 18:36 Anlass: Sitzung
Raum: Grund-und Gemeinschaftsschule St. Jürgen
Ort: Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen, Mensa Kalkbrennerstraße 5, 23562 Lübeck
VO/2024/13494 Haushalt 2025
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2025.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hr. Dr. Friedemann und Fr. Frank gehen kurz auf die Priorisierung zum Schulbau ein (siehe Anlage 3) ein.

Hr. Zimmermann und Hr. Bickford-Novoselac fragen nach einer konkreten Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen insbesondere für eine rechtzeitige Planung im Neubaugebiet. Fr. Frank und Hr. Dr. Friedemann antworten, dass der Veraltung hier durch die Finanzen Grenzen gesetzt sind. 

Hr. Zimmermann fragt nach, ob die Albert-Schweizer-Schule noch eine Erweiterung bedarf. Dies wird von Hrn. Dr. Friedemann und Hrn. Borchardt bestätigt, eine Umplanung nach Änderung des B-Planes hätte damals zu viel Verzögerung der Bauphase in Anspruch genommen.

 

Hr. Zimmermann erfragt, warum die Mittel für die Schulbauprojekte Dom-Schule, des Johanneums zu Lübeck, der Oberschule zum Dom, des Baugebietes Geniener Ufer und des Karstadt Mixed-Use-Haus für die Innenstadt Gymnasiem laut Haushaltsplan von 2027 auf 2029 verschoben wurden, wenn laut den Bereichen Schule und Sport sowie dem GMHL keine zeitlichen Verschiebungen der Sanierungen bekannt sind.

Weiterhin kam die Frage auf nach den Mitteln für den Neubau der Sporthalle Falkenwiese, die nicht mehr im Haushaltsplan zu finden sind. Auch die Sanierung der Jugendverkehrsschule wurde diverse Jahre verschoben.

Hr. Bickford-Novoselav bittet darum die gestellten Fragen vor der Hauptausschusssitzung beantwortet zu bekommen.

Die Federführung für die Planung liegt im Fachbereich 5 beim Bauausschuss.

 

Der Vorsitzende bittet um Erteilung des Rederechtes für Hrn. Dr. Jannek. Der Ausschuss stimmt der Erteilung des Rederechtes einstimmig zu.

Hr. Dr. Jannek gibt zu bedenken, dass, wenn die Innenstadt Gymnasien keinen zusätzlichen Schulraum erhalten, in den nächsten Jahren bereits die Aufnahmen der neuen Schüler:innen begrenzt werden müssen, da nicht genügend Räume zur Verfügung stehen.

 

Hr. Kerlin stellt Nachfragen zum zusätzlich benötigten Gymnasium und zu den zusätzlichen Stellen in der Verwaltung, die von Hrn. Dr. Friedemann beantwortet werden. Ein Gebäude steht für ein zusätzliches Gymnasium noch nicht zur Verfügung.

 

Der Vorsitzende nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis.


 


Beschluss:

1. Der Haushaltsplan 2025, bestehend aus

 

dem Vorbericht           Anlage 1

je Produkt dem Teilergebnis- und dem Teilfinanzplan    Anlage 2

dem Stellenplan sowie        Anlage 3

dem Beteiligungsbericht        Anlage 4

 

 wird beschlossen.

 

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrundeliegenden Maßnahmen aus den

    städtischen Budgetübersichten        Anlage 5
    werden wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
    des Haushalts          Anlage 6
    und die Übersichten zu den erhobenen Gebühren und Entgelten   Anlage 7

 zur Kenntnis genommen.

 

3. Zur Verringerung des Defizits werden Konsolidierungsmaßnahmen  Anlage 8

beschlossen und der Bürgermeister mit deren Durchführung beauftragt.

 

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen.

 

5. Aufgrund der §§ 77ff der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach
     Beschluss der Bürgerschaft vom … folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

   

  1. im Ergebnisplan mit  

einem Gesamtbetrag der Erträge auf     1.129.625.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    1.229.108.200 EUR

einen Jahresüberschuss von         

einen Jahresfehlbetrag von          99.482.300 EUR

   

  1. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.099.449.800 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf       1.170.404.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf      118.202.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                         155.871.800 EUR

 

festgesetzt.   (Stand: 20.08.2024)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen       81.427.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf    84.970.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf     360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf   4.367,217        

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer: der Hebesatz wird mit einer gesonderten Hebesatzsatzung im November 2024 beschlossen.

2. Gewerbesteuer:                                                                                 450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann,
beträgt 400.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

§ 5

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2025 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2024 (4.264,5 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2025
um die sich aus der           Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der
sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

festgesetzt: 4.367,217 Planstellen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 - TOP 5.9 - VO_13494_2024_Schulbauimmobilien_Prioritäten (377 KB)