Auszug - BM Möller: Feuer- und Grillverbot am Brodtener Winkel (Hundestrand) in Travemünde  

8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 10.13
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 30.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13169 Lothar Möller: Feuer- und Grillverbot am Brodtener Winkel (Hundestrand) in Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 7.1, 10.1 und 10.13 gemeinsam zu behandeln. Die Beratung s. unter TOP 7.1.
 


Beschluss:

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, bis zum Juni des laufenden Jahres Eckpunkte für ein Konzept mit unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation am Brodtener Winkel (Hundestrand) in Travemünde vorzulegen.

 

Die Situation ist in der laufenden Saison erneut dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Strandstück am Brodtener Winkel (Hundestrand) in Travemünde zuletzt häufiger Gruppen dadurch auffallen,

 

-          dass gegrillt wird und / oder Feuerstellen errichtet werden,

 

-          dabei anfallender Müll einfach liegen gelassen wird,

 

-          Strandbesucher mit ihren Hunden angepöbelt und bedroht werden,

 

dem ist entgegenzuwirken.

 

 Der Bürgermeister wird aufgefordert,

 

an der Aufstellung des Konzeptes mindestens den Kurbetrieb, das Ordnungsamt und das Polizeirevier Travemünde zu beteiligen;

 

zu prüfen, ob die Ausweisung des Strandstück am Brodtener Winkel in Travemünde als städtische Parkanlage geeignet ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, auf der den beschriebenen Missständen wirksam abgeholfen werden kann;

zu prüfen, ob im Zusammenhang damit auch die bestehende Strandsatzung anzupassen ist.

 

Besonderes Augenmerk soll dabei darauf gerichtet werden, dass

 

 a)      auf dem gesamten Strandstück am Brodtener Winkel (Hundestrand) das Grillen untersagt wird;

 

b)      dass das Zurücklassen von Müll und / oder Gegenständen der unter b) bezeichneten Art verboten wird und mit Bußgeldern belegt wird;

 

c)        Zuwiderhandlungen gegen a) bis c) als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt werden, die dann auch ab dem erstmaligen Verstoß verhängt werden sollen.

 

Der Bürgermeister möge der Bürgerschaft bis zur Juni-Sitzung ein Konzept zumindest mit diesen wesentlichen Eckpunkten und entsprechende Satzungs- oder Satzungsänderungsentwürfe entgegenbringen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

43

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum