Auszug - Frauenförderung in den Gesellschaften der Hansestadt Lübeck und Ergänzung des Lübecker Public Corporate Governance Kodexes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu spricht BM Duggen.
Beschluss:
Beschluss des Hauptausschusses vorbehaltlich des Beschlusses der Bürgerschaft gemäß Beschlusspunkt 3:
- Die Muster-Geschäftsordnung für Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften erhält in Ziffer 4.11 folgende ergänze Fassung (Ergänzung kursiv):
„4.11 Der Aufsichtsrat kann zur Beratung einzelner Tagesordnungspunkte Sachverständige und Auskunftspersonen hinzuziehen. Bei Personalentscheidungen und Gleichstellungsangelegenheiten soll die Gleichstellungsbeauftragte als Sachverständige gehört werden.“
Beschlüsse der Bürgerschaft:
- Der Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK) wird gemäß Anlage 1 ergänzt.
- Die „Eckpunkte zur Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften“ werden als „Eckpunkte zur Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften“ gemäß Anlage 2 neu gefasst.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anwendung der Eckpunkte in den städtischen Gesellschaften zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis BM Voht und BM Lötsch nehmen nicht an der Abstimmung teil.
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 38 | |
Nein-Stimmen | 2 | |
Enthaltungen | 3 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt