Auszug - Antrag BM Lothar Möller betr. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck  

9. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 07.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/12970 Antrag BM Lothar Möller betr. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschuss gibt den Antrag ohne Votum zurück.
 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, Bezahlkarten für Asylsuchende in der 

Hansestadt Lübeck einzuführen.

 

Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:

 

 

Die schrittweise Einführung einer Bezahlkarte in Form einer Prepaid-Geldkarte für

Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete

Menschen zum 01. Juni 2024.

Die vollständige Umsetzung der Einführung ist bis zum 30. September 2024 abzuschließen.

 

Bei der Einführung sind Lübecker Kreditinstitute am Verfahren zu beteiligen.

Die einzuführende Prepaidkarte hat über folgende Mindeststandards zu verfügen:

• Sperrung der Karte zum Abheben von Bargeld an Bankautomaten und Supermärkten

 Bezahlung von Einkäufen ist auf Geschäfte im Lübecker Stadtgebiet begrenzt

• Überweisungen sind gänzlich ausgeschlossen

• die Karte verfügt über eine aktive Verfügbarkeitskontrolle der Verwaltung der Hansestadt Lübeck und kann nicht überzogen werden

• die Karte darf sich nicht von einer herkömmlichen EC-Karte unterscheiden

• die Aufladung der Karte durch die Ausländerbehörde ist nur durch persönliches Erscheinen des Karteninhabers bei einer der Meldestellen in Lübeck möglich

Bargeldauszahlungen als Taschengeld sind im Einzelfall bis zu 100,00 € in den Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck möglich.

Erworbene Ansprüche aus Tätigkeiten über Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG können ebenfalls mit Bargeld im Einzelfall durch die Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck ausgezahlt werden.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

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