Auszug - Antrag BM Lothar Möller betr. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss gibt den Antrag ohne Votum zurück.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, Bezahlkarten für Asylsuchende in der
Hansestadt Lübeck einzuführen.
Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:
Die schrittweise Einführung einer Bezahlkarte in Form einer Prepaid-Geldkarte für
Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete
Menschen zum 01. Juni 2024.
Die vollständige Umsetzung der Einführung ist bis zum 30. September 2024 abzuschließen.
Bei der Einführung sind Lübecker Kreditinstitute am Verfahren zu beteiligen.
Die einzuführende Prepaidkarte hat über folgende Mindeststandards zu verfügen:
• Sperrung der Karte zum Abheben von Bargeld an Bankautomaten und Supermärkten
• Bezahlung von Einkäufen ist auf Geschäfte im Lübecker Stadtgebiet begrenzt
• Überweisungen sind gänzlich ausgeschlossen
• die Karte verfügt über eine aktive Verfügbarkeitskontrolle der Verwaltung der Hansestadt Lübeck und kann nicht überzogen werden
• die Karte darf sich nicht von einer herkömmlichen EC-Karte unterscheiden
• die Aufladung der Karte durch die Ausländerbehörde ist nur durch persönliches Erscheinen des Karteninhabers bei einer der Meldestellen in Lübeck möglich
Bargeldauszahlungen als Taschengeld sind im Einzelfall bis zu 100,00 € in den Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck möglich.
Erworbene Ansprüche aus Tätigkeiten über Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG können ebenfalls mit Bargeld im Einzelfall durch die Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum | X |