Vorlage - VO/2024/12970
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, Bezahlkarten für Asylsuchende in der
Hansestadt Lübeck einzuführen.
Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:
Die schrittweise Einführung einer Bezahlkarte in Form einer Prepaid-Geldkarte für
Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete
Menschen zum 01. Juni 2024.
Die vollständige Umsetzung der Einführung ist bis zum 30. September 2024 abzuschließen.
Bei der Einführung sind Lübecker Kreditinstitute am Verfahren zu beteiligen.
Die einzuführende Prepaidkarte hat über folgende Mindeststandards zu verfügen:
• Sperrung der Karte zum Abheben von Bargeld an Bankautomaten und Supermärkten
• Bezahlung von Einkäufen ist auf Geschäfte im Lübecker Stadtgebiet begrenzt
• Überweisungen sind gänzlich ausgeschlossen
• die Karte verfügt über eine aktive Verfügbarkeitskontrolle der Verwaltung der Hansestadt Lübeck und kann nicht überzogen werden
• die Karte darf sich nicht von einer herkömmlichen EC-Karte unterscheiden
• die Aufladung der Karte durch die Ausländerbehörde ist nur durch persönliches Erscheinen des Karteninhabers bei einer der Meldestellen in Lübeck möglich
Bargeldauszahlungen als Taschengeld sind im Einzelfall bis zu 100,00 € in den Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck möglich.
Erworbene Ansprüche aus Tätigkeiten über Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG können ebenfalls mit Bargeld im Einzelfall durch die Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck ausgezahlt werden.
Begründung
Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern am 06. November 2023 bei der Ministerpräsidentenkonferenz über die Einführung einer Bezahlkarte geeinigt.
Vorausgegangen war eine Einigung der Regierungschefs der Länder am 13. Oktober 2023. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Das AsylbLG sieht gemäß § 3 Abs. (2) die Möglichkeit vor, Sachleistungen als Gutschein oder mittels Bezahlkarte auszureichen. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird der Verwaltungsaufwand zukünftig reduziert. Darüber hinaus wird mit der Einführung der Bezahlkarte eine sachgerechtere und bedarfsorientiertere Ausreichung von Grundleistungen an die Hilfesuchenden sichergestellt.
Die Bürger für Lübeck (BfL) sehen die Notwendigkeit, Bezahlkarten für Asylsuchende in Lübeck als Zwischenlösung einzuführen und zu gegebener Zeit auf die bundesdeutsche Variante umzusteigen.
Für die Einführung der Bezahlkarte in unserer Stadt gibt das Pilotprojekt im Landkreis Greiz eine positive Orientierung. Hier sind erste Erfahrungen und praktische Hinweise zu den Umsetzungsprozessen in der Verwaltung und im weiteren Umgang mit der Karte aufzunehmen.
Anlagen
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