Auszug - Antwort der Anfrage des stellv. berat. AM Marco Sander: Fragenkatalog zur pflegerischen Versorgung der Lübecker Bevölkerung / SeniorInneneinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck (Teil 2)  

30. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 4.1.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 31.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2022/11592-01 Antwort der Anfrage des stellv. berat. AM Marco Sander: Fragenkatalog zur pflegerischen Versorgung der Lübecker Bevölkerung / SeniorInneneinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck (Teil 2)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeBezüglich:
VO/2022/11592
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Beteiligt:2.500 - Soziale Sicherung
Bearbeiter/-in: Schröder, Matthias   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Sander richtet den Appell an die Mitglieder des Ausschusses, dass man an den Themen dranbleiben sollte und kündigt den Fragenkatalog Teil 3 an.

 

Der Ausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.


Beschluss:

Beantwortung der Anfrage des stellvertr. berat. AM Marco Sander: Fragenkatalog zur pflegerischen Versorgung der Lübecker Bevölkerung / SeniorInneneinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck (Teil 2) (VO/2022/11592) aus dem Ausschuss für Soziales am 29.11.2022.

 

Teil 1 zu den Themenkomplexen wurde mit VO/2022/11161-01 vom 13.06.2022 im Ausschuss für Soziales am 01.11.2022 zur Kenntnis genommen.


Vorbemerkung:

1. "80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Aber die Zahl der

Heimplätze und ambulanten Versorger nimmt zu - und damit der Bedarf an Personal. Ermöglichen muss die Gesellschaft beide Modelle.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Zum einen leben die Menschen länger, zum an-

deren verschiebt sich aufgrund des Geburtenrückgangs seit den 1970er-Jahren auch die

Altersverteilung der Bevölkerung zugunsten der Älteren. Das führt dazu, dass nicht nur der

Pflegebedarf wächst, sondern auch die Nachfrage nach qualifizierten Kräften ["Personal"

anstatt "Kräfte"; Anm. des Verfassers], die die zumeist Hochbetagten versorgen. (...) Vier

von fünf der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen leben in den eigenen vier Wänden und werden

meist von ihren Angehörigen versorgt. (...) Daher wird der Bedarf nach ambulanter und sta-

tionärer Pflege durch Profis und Hilfskräfte [Hilfspersonen] weiterwachsen. Derzeit arbeiten

rund 600.000 Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, unmittelbar in der Heimpflege, davon ist fast die Hälfte 50 Jahre und älter. In Prognosen wird von einer Personallücke von 307.000 Ar-

beitskräften bis zum Jahr 2035 ausgegangen." ¹

 

 

 

 

2.

a. Auch die Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck zeigt, dass die Zahl

der Langzeit-Pflegebedürftigen prognostisch zunehmen wird ². Und dies alles vor dem Hin-

tergrund eines bereits bestehenden Pflegepersonalmangels (der sogenannte "Pflegenot-

stand"), welcher auch die Hansestadt Lübeck betrifft ³.

 

b. Bereits 2020 erarbeitete der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck

folgende Eckpunkte zur Entwicklung der städtischen SeniorInneneinrichtungen (folgend SIE

genannt). Diese umfassten u.a. folgende Forderungen/Empfehlungen:

 

  • "Aufgaben und Angebote gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die zukünfti-

gen pflegerischen Angebote haben sich an der demografischen Entwicklung zu orien-

tieren.

  • Die SIE sind den heutigen Ansprüchen entsprechend in Ausstattung, baulichen An-

forderungen und neuen Angebotsstrukturen weiter zu entwickeln.

  • Bestehende und neue pflegerische Angebote wie ambulante Leistungen, neue Wohn-

formen sind zu entwickeln.

  • "Die Pflege in der Bundesrepublik Deutschland ist, wie auch im 2. Pflegestärkungs-

gesetz verankert, nach dem Grundsatz ambulant vor stationär zu gestalten. Dem

Pflegebedürftigen ist damit weiterhin ein Leben in häuslicher Umgebung zu garantie-

ren. Der ambulante Ansatz ist durch alternative Wohnformen wie Altenwohngemein-

schaften, Mehrgenerationen-Wohnanlagen, Altenwohnungen usw. zu ergänzen.

  • Soweit Pflege in diesem Wohnumfeld nicht mehr möglich ist, ist auch in Zukunft stati-

onäre Pflege zu gewährleisten. Die Hansestadt Lübeck ist im Rahmen der Daseins-

vorsorge gehalten, im Rahmen der zu erwartenden demografischen Entwicklung

r ein bedarfsgerechtes Angebot von stationärer Pflege zu sorgen." 4

 

 

 

3. Aus diesen Entwicklungen und Prognosen ergeben sich folgende abgeleitete Fragen zu

folgenden Themenkomplexen:

 

I. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber:in (Pflegepersonalmangel)

 

II. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (Pflegebedarf der Bevölkerung

    der Hansestadt Lübeck)

 

III. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (infrastrukturelle Ausstattung

      / Digitalisierung)

 

IV. Attraktivitätssteigerung Pflegestandort ("Pflegestadt" Lübeck) Diese einzel-

      nen Fragenkomplexe werden zeitlich gestaffelt (im Abstand von 4-6 Wo-

      chen) in die Bearbeitung gegeben (als insgesamt 3 Anfragen in den Aus-

      schuss gestellt).

 

 

--Ende der Vorbemerkung

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum