Beschluss:
Beantwortung der Anfrage des stellvertr. berat. AM Marco Sander: Fragenkatalog zur pflegerischen Versorgung der Lübecker Bevölkerung / SeniorInneneinrichtungen (SIE) der Hansestadt Lübeck (Teil 2) (VO/2022/11592) aus dem Ausschuss für Soziales am 29.11.2022.
Teil 1 zu den Themenkomplexen wurde mit VO/2022/11161-01 vom 13.06.2022 im Ausschuss für Soziales am 01.11.2022 zur Kenntnis genommen.
Vorbemerkung:
1. "80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Aber die Zahl der
Heimplätze und ambulanten Versorger nimmt zu - und damit der Bedarf an Personal. Ermöglichen muss die Gesellschaft beide Modelle.
Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Zum einen leben die Menschen länger, zum an-
deren verschiebt sich aufgrund des Geburtenrückgangs seit den 1970er-Jahren auch die
Altersverteilung der Bevölkerung zugunsten der Älteren. Das führt dazu, dass nicht nur der
Pflegebedarf wächst, sondern auch die Nachfrage nach qualifizierten Kräften ["Personal"
anstatt "Kräfte"; Anm. des Verfassers], die die zumeist Hochbetagten versorgen. (...) Vier
von fünf der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen leben in den eigenen vier Wänden und werden
meist von ihren Angehörigen versorgt. (...) Daher wird der Bedarf nach ambulanter und sta-
tionärer Pflege durch Profis und Hilfskräfte [Hilfspersonen] weiterwachsen. Derzeit arbeiten
rund 600.000 Beschäftigte, mehrheitlich Frauen, unmittelbar in der Heimpflege, davon ist fast die Hälfte 50 Jahre und älter. In Prognosen wird von einer Personallücke von 307.000 Ar-
beitskräften bis zum Jahr 2035 ausgegangen." ¹
2.
a. Auch die Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck zeigt, dass die Zahl
der Langzeit-Pflegebedürftigen prognostisch zunehmen wird ². Und dies alles vor dem Hin-
tergrund eines bereits bestehenden Pflegepersonalmangels (der sogenannte "Pflegenot-
stand"), welcher auch die Hansestadt Lübeck betrifft ³.
b. Bereits 2020 erarbeitete der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck
folgende Eckpunkte zur Entwicklung der städtischen SeniorInneneinrichtungen (folgend SIE
genannt). Diese umfassten u.a. folgende Forderungen/Empfehlungen:
- "Aufgaben und Angebote gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die zukünfti-
gen pflegerischen Angebote haben sich an der demografischen Entwicklung zu orien-
tieren.
- Die SIE sind den heutigen Ansprüchen entsprechend in Ausstattung, baulichen An-
forderungen und neuen Angebotsstrukturen weiter zu entwickeln.
- Bestehende und neue pflegerische Angebote wie ambulante Leistungen, neue Wohn-
formen sind zu entwickeln.
- "Die Pflege in der Bundesrepublik Deutschland ist, wie auch im 2. Pflegestärkungs-
gesetz verankert, nach dem Grundsatz ambulant vor stationär zu gestalten. Dem
Pflegebedürftigen ist damit weiterhin ein Leben in häuslicher Umgebung zu garantie-
ren. Der ambulante Ansatz ist durch alternative Wohnformen wie Altenwohngemein-
schaften, Mehrgenerationen-Wohnanlagen, Altenwohnungen usw. zu ergänzen.
- Soweit Pflege in diesem Wohnumfeld nicht mehr möglich ist, ist auch in Zukunft stati-
onäre Pflege zu gewährleisten. Die Hansestadt Lübeck ist im Rahmen der Daseins-
vorsorge gehalten, im Rahmen der zu erwartenden demografischen Entwicklung
für ein bedarfsgerechtes Angebot von stationärer Pflege zu sorgen." 4
3. Aus diesen Entwicklungen und Prognosen ergeben sich folgende abgeleitete Fragen zu
folgenden Themenkomplexen:
I. Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber:in (Pflegepersonalmangel)
II. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (Pflegebedarf der Bevölkerung
der Hansestadt Lübeck)
III. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (infrastrukturelle Ausstattung
/ Digitalisierung)
IV. Attraktivitätssteigerung Pflegestandort ("Pflegestadt" Lübeck) Diese einzel-
nen Fragenkomplexe werden zeitlich gestaffelt (im Abstand von 4-6 Wo-
chen) in die Bearbeitung gegeben (als insgesamt 3 Anfragen in den Aus-
schuss gestellt).
--Ende der Vorbemerkung—