Teil 2
II. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (Pflegebedarf der Bevölkerung der Hansestadt Lübeck)
- Wie werden die SIE für potentielle Bewohnende attraktiv und zielgruppen-/adressat:inngerecht "beworben"?
Mit verschiedenen Marketingmaßnahmen wird das Angebot der SIE auf dem Lübecker Pflegemarkt z.B. in Online-Anzeigen, Anzeigen in Printmedien, auf Einkaufswagen, auf Messen/ Jobmessen, Flyern etc. beworben. Dabei wird besonders auf die Kompetenz der Mitarbeitenden, auf deren Motivation, auf die eigenen Küchen sowie auf die Betreuungsangebote etc. hingewiesen.
Durch die verschiedenen Medien werden nicht nur die zukünftigen Bewohner: innen sondern auch deren häufig an der Entscheidung beteiligten Angehörigen erreicht.
In den letzten Jahren wurde innerhalb der SIE die fachliche Konzeption 2030 stetig weiterentwickelt und ausgebaut. Im Zuge dessen ist die Implementierung der ersten Nachtpflege als eine Form der teilstationären Pflege in der Hansestadt geplant. Schon jetzt etablieren die SIE unter anderem „Regenbogenpflege“ (LSBTQ+) in einer ihrer Einrichtungen. Zurzeit bauen die SIE in größerem Umfang zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze für die Hansestadt auf. In Zukunft sollen diese in Neubauten deutlich optimalere Rahmenbedingungen nutzen können. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage VO/2022/11544 verwiesen.
- Laut Daten der AOK Nordwest gab es in der Hansestadt Lübeck (Stand Ende
2019) 112 Plätze für Kurzzeitpflege, wobei die jeweiligen Plätze als knapp be-
schrieben werden 5. Als Empfehlung/Ideenanregung der Pflegekonferenz und der
diesbezüglichen Workshop-Ergebnisse 2019 wird eine solitäre Kurzzeitpflegeein-
richtung genannt, die es in Lübeck bisher noch nicht gibt 6.
- Wie viele (potentiell) Pflegebedürftige haben in der Hansestadt Lübeck in
2021 wie viele Tage an Kurzzeitpflege in Anspruch genommen? Wie viele davon jeweils auf eingestreuten Plätzen und wie viele in solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen?
Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es sich um eine Leistung der Pflegekassen handelt. Der Bereich 2.500 erhält nur Kenntnis, wenn im Rahmen der Hilfe zur Pflege SGB XII Anspruch besteht.- Es gibt seit kurzem erstmals einen Träger in der HL, der im Rahmen eines Projektes des Landes solitäre Kurzzeitplätze vorhält.
- Gibt es Bestrebungen hinsichtlich der Schaffung einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung für die und seitens der Hansestadt Lübeck?
Ja. Wie aus der Vorlage (VO / 2022 / 11544) zu entnehmen ist, bauen die SIE derzeit insgesamt 26 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze auf. Die Leistungsträger sind zu Verhandlungen aufgefordert.
- Gibt es Überlegungen hinsichtlich Schnittstellen-Übergängen von ambulanter
und/oder stationärer Kurzzeitpflege hin zu vollstationärer Pflege? Werden weitere neue Versorgungsangebote seitens der Hansestadt Lübeck angedacht?
- Wie gestaltet sich die diesbezügliche Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten und dem Pflegestützpunkt?
Es gibt in der Regel eine gute Zusammenarbeit und Kooperation mit den ambulanten Pflegediensten. Ambulante Pflegedienste nehmen die Angebote hinsichtlich Information des Pflegestützpunktes regelmäßig in Anspruch. Zudem ist im Rahmen des Case Managements in der Beratungsstelle für Erwachsene und Senioren (BES) im Bereich 2.500 eine enge Kooperation mit dem Träger solitärer Kurzzeitpflegeplätze (KzP) angedacht und ggf in einem weiteren Schritt auch mit den Einrichtungen, die eingestreute KzP Plätze haben. Hinsichtlich der Schnittstellenübergänge beraten der Pflegestützpunkt sowie die BES im Rahmen der Fallarbeit.
- Ist die Initiierung eines Tagespflegeangebots und/oder ambulantem Pflegeangebotes durch die Hansestadt Lübeck (ggf. auch zur Pflegeüberleitung in die stationäre Versorgung) angedacht? Wie ist der Stand hinsichtlich der Prüfung zur Errichtung eines kommunalen Pflegedienstes nach dem Buurtzorg-Modell? (s. hierzu auch Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck 7)
Ja. Dies ist in der Konzeption 2030 hinterlegt und in der benannten Vorlage VO / 2022 / 11544 übersichtsartig dargestellt.
- Laut der Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck gibt es in eben dieser lediglich Tagespflegeangebote. Ist die Initiierung eines Nachtpflegeangebotes durch die Stadt HL angedacht?
Ja. Dies ist in der Konzeption 2030 hinterlegt und in der benannten Vorlage VO / 2022 / 11544 übersichtsartig dargestellt.
- Bietet die Hansestadt Lübeck (über die Angebote des Pflegestützpunkts hinausgehende) Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige an?
Neben dem Pflegestützpunkt gibt es im Bereich 2.500 die Beratungsstelle für Erwachsene und Senioren, die im Rahmen der Fallarbeit auch entlastende Gespräche mit Angehörigen führt und bei Maßnahmen unterstützt, die den Angehörigen zur Entlastung dienen.
- Stand 2019 mussten laut Pflegebedarfsplanung der Hansestadt Lübeck pro Tag
im Schnitt zehn Absagen auf stationäre Langzeitpflegeplätze in den SIE erteilt
werden. 8
Wie ist der diesbezügliche Stand für das Jahr 2021?
Die benannte Zahl von 10 Absagen je Kalendertag 2019 kann aus Sicht der SIE nicht bestätigt werden. Die in der Anfrage benannte Quelle ist nicht auffindbar. Die Anfrage- und Aufnahmesituation war von Beschränkungen und gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Bekämpfung der Coronapandemie geprägt und mit „normalen Jahren“ nicht vergleichbar.
- Laut Pflegebedarfsplanung der Hansestadt Lübeck und der Bestrebungen des
Seniorenbeirats der Hansestadt Lübeck wurden bereits Gespräche mit Woh-
nungsunternehmen hinsichtlich Wohngemeinschaften für Senior:innen /im Alteraufgenommen (Stichworte Initiierung von Wohngemeinschaften im vorhandenen Wohnungsbau, Wohnungsbau für Wohngemeinschaften bzw. Wohnprojekte im Rahmen von Modellprojekten). 9 10
Wie ist der diesbezügliche Stand?
Diesbezüglich hat es ein Gespräch mit Grundstücksgesellschaft Trave, Seniorenbeirat und Bereich Soziale Sicherung gegeben. Im Rahmen des aktuellen kommunalen Förderbudgets sind keine Projekte von Seiten der Wohnungswirtschaft geplant. Sollte ein Wohnungsunternehmen im Rahmen des neuen kommunalen Förderbudgets ab 2023 im größeren Umfang geförderte Wohnungen für ältere Menschen planen, so sollten entsprechende Gespräche aufgenommen und geprüft werden, ob ggf. auch andere Formen des Zusammenlebens mit den Budgetmitteln umgesetzt werden könnten.
- Wie häufig wurden richterliche Genehmigungen für FEM (Freiheitsentziehende/-
beschränkende Maßnahmen) nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 1906 "Ge-
nehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen" in der stationären und ambulanten Altenpflege nach Kenntnis der städtischen zuständigen Abteilungen im Zeitraum von 2020 bis heute beantragt und erteilt?
Hierzu liegen 2.500 keine Zahlen vor,
- Wie häufig wurden richterliche Genehmigungen für freiheitsentziehende Unter-
bringungen nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 1906 "Genehmigung des Betreuungsgerichts bei freiheitsentziehender Unterbringung und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen" im Zeitraum von 2020 bis heute beantragt und erteilt? Auswelchen Gründen erfolgten diese Genehmigungen?
Hierzu liegen 2.500 keine Zahlen vor.
III. Attraktivitätssteigerung als Pflegeanbieter:in (infrastrukturelle Ausstattung / Digitalisierung)
- In der Hansestadt Lübeck kommt es für Menschen mit Pflegebedarf seit Jahren
zu einer absehbaren Unterversorgung. So kann beispielsweise die auf dem Pri-
wall in Lübeck-Travemünde wohnende Bevölkerung aufgrund der Kosten der Priwallfähre sowie des Herrentunnels nicht von ambulanten Pflegediensten versorgt werden. Aufgrund dessen ist es unablässig, die in Lübeck ansässigen ambulanten Pflegedienste von den Kosten der Priwallfähre und des Herrentunnels zu befreien. Ebenso müssen in Lübeck selbst Menschen mit Pflegebedarf auf die Versorgung durch ambulante Pflegedienste warten oder bekommen zum Teil gar eine Absage dieser, da eine wirtschaftliche Versorgung kaum noch möglich ist. ZumTeil liegt dies an Fahrtzeiten, die nicht refinanziert werden. Schwierige Parkmöglichkeiten und lange Stauzeiten erschweren diesen Umstand zusätzlich. So sind beispielsweise Zufahrtsberechtigungen und Parkerlaubnisse für die Innenstadt sehr teuer. Zur Abhilfe dessen würde eine mögliche Nutzung der Busspuren durch ambulante Pflegedienste diese entlasten, aber auch die Schaffung anderweitiger verkehrsbezogener Maßnahmen speziell für diese Dienste, wie Sonderparkrechte und Zufahrtsberechtigungen für PKW im Einsatz der ambulanten Pflege im Bereich der Altstadt sowie Durchfahrtsberechtigungen für weitere Bereiche, die einer zeitlich angemessenen und bedarfsgerechten Versorgung von Menschen mit Pflege- und/oder Hilfebedarf im Wege stehen, wie beispielsweise die Schrankanlage im Mönkhofer Weg.
In Hinblick auf die Kosten der Priwallfähre hat der Bereich Soziale Sicherung bereits seit Jahren für die Empfänger:innen von Hilfe zur Pflege gem. SGB XII und die Pflegedienste, die die Patient:innen auf dem Priwall versorgen, eine Kostenübernahme vorgesehen. Dies gilt jedoch nur für Anspruchsberechtigte gem. SGB XII. Die Pflegekassen wurden in einem persönlichen Gespräch über die prekäre Situation informiert.
Die Ausführungen zu den Zufahrtsberechtigungen, Parkmöglichkeiten etc. können bestätigt werden und sind folgerichtig auch im aktuellen Pflegebedarfsplan der HL als Hemmnis für eine adäquate Versorgung von Pflegebedürftigen benannt. Z.B. Zufahrts- und Durchfahrtsberechtigungen wären zielführend.
Es gibt in diesem Kontext weitere Probleme. Insbesondere Menschen in Randlagen von Lübeck können zum Teil nicht oder nur sehr schlecht versorgt werden, weil es sich für die Pflegedienste aufgrund langer Anfahrtswege nicht rechnet. Eine Refinanzierung wäre hier durch die Pflegekassen erforderlich.
Aktuell werden die Handlungsempfehlungen des Lübecker Pflegebedarfsplanes konkretisiert. Im Zusammenhang mit den o.g. Punkten könnte dabei auch eine Sozialraumorientierung der ambulanten pflegerischen Versorgung hilfreich sein.
Einige der aufgeführten Maßnahmen wurden in Vorgesprächen mit der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein bereits diskutiert, anschließend allerdings wieder verworfen. Was waren/sind die Gründe der Ablehnung der Maßnahmen und welche Schritte wären möglich, um die Versorgungssicherheit der Lübecker Bevölkerung in diesem Punkt wieder sicher zu stellen?
Hierüber ist nichts bekannt.
Handlungsempfehlungen für Lübeck finden sich im Pflegebedarfsplan der HL. Aktuell werden die Handlungsempfehlungen konkretisiert und werden dann den Gremien vorgelegt. Hierzu hat es bereits einen Workshop mit Beteiligung der Verwaltung, Fachöffentlichkeit, Politik und Interessensvertretungen gegeben.
- Wie ist der Stand/ gibt es Maßnahmen hinsichtlich der Digitalisierung der SIE?
Gibt es in allen Einrichtungen der SIE die elektronische Pflegedokumentation? Mit welcher Hardware wird der Zugriff auf diese ermöglicht? Werden Onlineschulungen für die Mitarbeitenden angeboten?
Ja, die SIE verfügen über eine elektronische Pflegedokumentation. Der Zugriff erfolgt grundsätzlich über PC-Arbeitsplätze. Neben den regelmäßigen Standardschulungen können auch Onlineschulungen in Anspruch genommen werden.
- Wie ist der Stand, älteren und pflegebedürftigen Menschen in den unterschiedlichen Wohn- und Betreuungsformen digitale Teilhabe und flächendeckenden Internetzugang zu ermöglichen?
Die SIE haben in allen Einrichtungen im Jahr 2020 flächendeckend WLAN –Netze installieren lassen. Somit ist ein Internetzugang 24/7 möglich.
- Liegen alle städtischen Senior:inneneinrichtungen und weitere Pflegeeinrichtungen in verkehrsberuhigten Zonen, bzw. wenn nein, gibt es Bestrebungen, dies umzusetzen?
Die städtischen SIE befinden sich überwiegend in verkehrsberuhigten 30-Zonen.
Quellen:
¹ Heinrich Böll Stiftung (2022). Sozialatlas. Daten und Fakten über das, was unsere Gesell-
schaft zusammenhält, S. 40 - 41. URL: https://www.boell.de/sites/default/files/2022-03/Sozia-
latlas_2022.pdf
² Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 80
³ Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 63 ff
4 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 107 - 108
5 AOK Bundesverband 2019, S. 24 ff
6 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 92
7 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 87 ff
8 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 38
9 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 96
10 Pflegebedarfsplanung 2017 - 2030 der Hansestadt Lübeck, S. 27