Auszug - Änderung der Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen  

Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 15:34 - 17:04 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2022/11746 Änderung der Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende schlägt vor, aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs die TOPs 5.1, 7.1, 7.2 und 7.3 gemeinsam zu beraten und lässt darüber abstimmen.

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

 

Es entsteht eine Diskussion an der sich Hr. Kerlin, Hr. Kleyer, Hr. Puhle, Fr. Benecke-Benbouabdellah, Fr. Jansen, Fr. Friede und Fr. Frank beteiligen.

Fr. Schulte-Ostermann (FREIE WÄHLER/GAL) und Hr. Müller (DIE LINKE) melden sich aufgrund eines Wortbeitrages. Der Vorsitzende fragt den Ausschuss, ob dieser der Anhörung widerspricht; dies ist nicht der Fall. Fr. Schulte-Ostermann und Hr. Müller beteiligen sich an der Diskussion.

 

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden auf Antrag von Hr. Kleyer für 15 Minuten unterbrochen.

 

AM Kleyer und AM Kerlin stellen mündlich folgenden Antrag:

Die Bürgerschaft möge Folgendes beschließen:

Die Verwaltung prüft die Anwendungsfähigkeit des Models aus Kiel

r einheitliche Verpflegungskosten und Geschwisterermäßigung für Verpflegung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden für 10 Minuten unterbrochen.

 

AM Kleyer und AM Kerlin stellen mündlich folgenden Antrag:

 

Die Bürgerschaft möge Folgendes beschließen:

Es wird ein Moratorium bis zum 01.01.2024r die 13. Änderung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vereinbart.

Parallel zur Laufzeit des Moratoriums wird den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeeinrichtungen mit Budgetvertrag der Hansestadt Lübeck ein monatlicher Zuschuss für die Verpflegung in Höhe von 50 Euro pro Kind gezahlt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich mit vier Gegenstimmen zu.

 

Der Vorsitzende lässt nacheinander über

TOP 7.2 - Vorlage 2/1075506-01-02

TOP 7.1 - Vorlage 2/10755-06-01-01

TOP 5.1 - Vorlage 2022/11746

abstimmen.

 

Die weiteren Abstimmungsergebnisse sind jeweils unter dem betreffenden Tagesordnungspunkt protokolliert.


 


Beschluss:

 

Die Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen in der Fassung von Januar 2023 (Anlage 1) wird beschlossen. Die Satzung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.

 

einstimmige Annahme

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einstimmige Ablehnung

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Ja-Stimmen

12

Nein-Stimmen

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Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

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Vertagung

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Ohne Votum

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