Auszug - Bericht Winterdienst auf Radwegen - Antrag von CDU + SPD: Winterdienst auf Radwegen umwelt- und klimafreundlich gestalten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss in der durch BM Pluschkell geänderter Fassung (gestrichen/fett):
1. Die Lübecker Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss vom 19.01.1987 zum Winterdienst: „Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nur in Einzeleinsätzen an örtlichen Gefahrenpunkten im Straßennetz verwendet werden.“
2. Für die zukünftige Ausgestaltung des Winterdienstes auf Radwegen sind die VKU-Informationen 99 zu beachten: möglichst besenreine Räumung, minimale Streumengen, auftauende Streustoffe mittels moderner Streutechniken in minimaler Menge (Solestreuung) dosiert und sehr gezielt aufbringen, Anwendung im Hauptradwegnetz.
3. Im Winterdienst 2022/23 darf – abweichend von den vorgenannten Grundsätzen – ausnahmsweise und einmalig im Winterdienst auf Radwegen ein Salz/Sandgemisch mit maximal 10% 10 Gramm pro Quadratmeter Salzbeigabe verwendet werden.
4. Der Versuch mit Formiaten ist auf der bisherigen Teststrecke fortzusetzen.
Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss: | 24.11.2022 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | geändert beschlossen | ||||
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Koordinierung: | 3.031 - Fachbereichs-Dienste | Bearbeitung: | 3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck | |||
Status: | 10.05.2023 | ||||||
Auftrag: | Bitte gemäß geänderten Beschluss umsetzen. |
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Wie von der Bürgerschaft beschlossen, wurden die Radwege im vergangenen Winter 2022/2023 ausnahmsweise und einmalig mit einem Salz-Sandgemisch bestreut. Der Test mit den Formiaten wird auf der bisherigen Teststrecke fortgesetzt.