Vorlage - VO/2022/11301-01
|
Beschlussvorschlag
1. Die Lübecker Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss vom 19.01.1987 zum Winterdienst: „Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nur in Einzeleinsätzen an örtlichen Gefahrenpunkten im Straßennetz verwendet werden.“
2. Für die zukünftige Ausgestaltung des Winterdienstes auf Radwegen sind die VKU-Informationen 99 zu beachten: möglichst besenreine Räumung, minimale Streumengen, auftauende Streustoffe mittels moderner Streutechniken in minimaler Menge (Solestreuung) dosiert und sehr gezielt aufbringen, Anwendung im Hauptradwegnetz.
3. Im Winterdienst 2022/23 darf – abweichend von den vorgenannten Grundsätzen – ausnahmsweise und einmalig im Winterdienst auf Radwegen ein Salz/Sandgemisch mit maximal 10% Salzbeigabe verwendet werden.
4. Der Versuch mit Formiaten ist auf der bisherigen Teststrecke fortzusetzen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen
|