Auszug - Bebauungsplan 09.75.00 - Falkenhusener Weg / Libellenweg - Aufstellungsbeschluss
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Haltern fragt, warum ein B-Plan erstellt werden müsse, da sich das Gebiet bereits in einem B-Plan befinde.
Frau Belchhaus antwortet, dass der bestehende B-Plan eine Parkplatzfläche festsetze und sofern ein B-Plan vorhanden sei, müsse diese Festsetzung auch angewendet werden. Um den öffentlichen Bereich entwidmen zu können, benötige es zudem den Satzungsbeschluss mit der neuen festgesetzten Nutzung als Grundlage. Im Prinzip handle es sich um ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren.
Beschluss:
1. Für den im Stadtteil St. Jürgen am Falkenhusener Weg 89 gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
| |
Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen |
| |
Enthaltungen |
| |
Kenntnisnahme |
| |
Vertagung |
| |
Ohne Votum |
|
Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.