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Vorlage - VO/2022/11380  

Betreff: Bebauungsplan 09.75.00 - Falkenhusener Weg / Libellenweg - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Krön, Ingrid
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
19.09.2022 
73. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag


 

1. Für den im Stadtteil St. Jürgen am Falkenhusener Weg 89 gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 09.75.00 – Falkenhusener Weg / Libellenweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges einschließlich Einstellen der Unterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 6 der Begründung)

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Siehe Anlage 2.


Anlagen


Anlage 1: Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

Anlage 2: Begründung zum Aufstellungsbeschluss

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan Aufstellungsbeschluss (2180 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Begründung Aufstellungsbeschluss (639 KB)