Auszug - Änderung der im Generalpachtvertrag festgesetzten Pachthöhe zum 01.11.2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage des AM Rathcke betreffend die in der Vorlage genannten fünf Dauerbewohner führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass es sich hierbei um Bestandsschutzverträge aus den 60er-Jahren handle.
Beschluss:
1a Die Pacht für Kleingärten im Rahmen des Generalpachtvertrages wird festgesetzt auf EUR 0,24 / qm p.a.
b Die für die Aufgabenerledigung des Kreisverbandes und der Kleingärtnervereine entstehenden Kosten werden pauschal in Höhe von 10% der Gesamtpacht weiterhin dauerhaft erstattet. Die Erstattung der Verwaltungskosten ist aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB kündbar, insbesondere wenn die Mittel zweckwidrig verwandt werden oder die Bürgerschaft eine Kürzung oder Streichung der Verwaltungskostenerstattung beschließt.
c Für den Fall der Aufhebung der Kostenerstattung oder deren anteiliger Kürzung ist die Pacht entsprechend anteilig zu reduzieren und der Kreisverband bzw. die Vereine sind berechtigt, die wegfallende Verwaltungskostenerstattung als Zwischenpächterzuschlag bis zur zulässigen Höchstpacht zu erheben.
2 Das Nutzungsentgelt für die geduldeten Dauerbewohner (derzeit 5) wird wie folgt festgesetzt:
vom 1.11.2022 bis 31.10.2023 EUR 322,00 / Monat
vom 1.11.2023 bis 31.10.2024 EUR 332,00 / Monat
vom 1.11.2024 bis 31.10.2025 EUR 342,00 / Monat
vom 1.11.2025 bis 31.10.2026 EUR 352,00 / Monat
vom 1.11.2026 bis 31.10.2027 EUR 362,00 / Monat
vom 1.11.2027 bis 31.10.2028 EUR 372,00 / Monat
3 Die Laufzeit für die Erhöhung der Pacht und des Nutzungsentgeltes beträgt 6 Jahre (01.11.2022 bis 31.10.2028). Danach werden die Pacht und das Nutzungsentgelt neu verhandelt.
4 Der Beschlussvorschlag gilt für die Kleingärten der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital entsprechend.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme | x |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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