Auszug - BW 005 Mühlentorbrücke, Behelfsbrücke: Projektfortführung wegen Überschreitung der Projektkosten um mehr als 175.000 Euro netto
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Luetkens drückt seine Frustration darüber aus, dass erneut eine Nachfinanzierung eines Projekts nötig sei. Da in Zukunft auch die Rehder- und die Hüxtertorbrücke saniert werden müssten fragt er, warum die Behelfsbrücke dann nicht in die Mitte der zu sanierenden Brücken gestellt werde, damit nur eine Behelfsbrücke benötigt werde.
Herr Schmedt antwortet, dass dies keinen Sinn ergebe, da an diesen Stellen keine Anbindung an die Wege bestehe und wenn die Brücke zur Rehderbrücke verschoben werden solle, könne auf die Behelfsbrücke verzichtet werden. Es gebe wenig Möglichkeiten für einen Standort.
Herr Lötsch fragt, ob die Brücke gemietet werde oder ob die auch verlagert werden könne.
Herr Schmedt erläutert, dass geprüft worden sei, ob eine Mietbrücke möglich sei. Aufgrund der individuellen Abmessungen sei dies jedoch verworfen worden. Die Verlagerung werde geprüft, wenn die Sanierungen der Hüxtertor- und Rehderbrücke anstehen würden, allerdings seien Brücken immer absolute Individualfälle, daher könne er nichts versprechen. Wenn es passe, sei es ein glücklicher Zufall, in Lübeck könne aber keine Standardbrücke gebaut werden, wie beispielswiese bei einer Autobahn.
Herr Lötsch sagt, dass in der Vorlage angedeutet werde, dass die Leitungsverlegungen, da die Brücke saniert werden könne, zum Großteil entfallen könnten, allerdings stehe noch nicht fest, dass die Brücke sanierungsfähig ist. Wenn jetzt doch ein Neubau anstehen würde, müssten die Leitungsverlegungen doch stattfinden. Er fragt, ob sein Eindruck korrekt sei und mit welchem Betrag da gegengerechnet worden sei.
Herr Schmedt antwortet, dass mit keinem konkreten Betrag gegengerechnet worden sei. Weiterhin habe es Gespräche mit den Stadtwerken gegeben, und nach den alten Konzessionsverträgen müsste die Stadt auch für provisorische Leitungen als Verursacher der Maßnahme zahlen. Im neuen Konzessionsvertrag sei bei einigen Leitungen festgestellt worden, dass die TraveNetz zahlungspflichtig sei. Die Stadt hätte aufgrund des Konzessionsvertrages als Verursacher für die Wasserleitungen zahlen müssen, TraveNetz für die Strom- und Gasleitungen. Die TraveNetz werde aber auf alle Leitungen verzichten, da für diese anderweitig vorhandene Redundanzen erkannt worden seien.
Herr Lötsch sagt, dass ursprünglich die Leitungsverlegungen hätten preislich bewertet werden müssen und jetzt festgestellt worden sei, dass diese doch nicht verlegt werden müssten, die Einsparung müsste doch eine bestimmte Summe ergeben.
Herr Schmedt entgegnet, dass der Unterschied nicht besonders groß sei, die konkrete Summe ergebe sich aus der Vorlage und deren Vorgänger. Die Summe liege in der Größenordnung von ca. 20.000,- Euro. Es sei auch eine Konsole bei der Brücke weggefallen, was ebenfalls zu Einsparungen geführt hätte.
Herr Dr. Brock erklärt, dass bei dem letzten Brückenprojekt, bei dem aus Gründen der Kostenersparnis auf eine Behelfsbrücke verzichtet worden sei, der Possehlbrücke, die Rechnung nicht aufgegangen wäre, daher erübrige sich die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Brücke. Zudem gehe es nicht um 3,4 Mio. Euro, sondern um 700.000,- Euro.
Herr Schmedt bestätigt dies.
Herr Dr. Brock fragt, warum der Aufprallschutz bzw. das Leitwerk nicht korrekt eingeschätzt worden sei, vorher sei auf demselben Kanalstück die Possehlbrücke saniert worden, daher müsse eigentlich bekannt sein, was zu verwenden sei. Es entstehe der Eindruck, dass die Verwaltung die Vorgaben des Wasser- und Schifffahrtstraßenamtes unkritisch aufnehme.
Herr Schmedt erwidert, dass die Aussagen des Wasser- und Schifffahrtstraßenamtes geprüft werden würden, bevor die Stadt sie übernehme. Bei der Possehlbrücke habe eine andere Situation bestanden, da die Brücke ein anderes Leitwerk gehabt habe und die Auflage bestanden habe, die Baugrube zu räumen, wenn ein größeres Schiff komme. Im vorliegenden Fall habe man die Gründung der Brücke ursprünglich auf Land setzen wollen, aber es hätten viele Bäume gefällt werden müssen und die Böschung wäre nur schwer erreichbar gewesen. Daher sei durch das Versetzen der Stützen in den Kanal das Leitwerk notwendig geworden und die Auflagen des Wasser- und Schifffahrtstraßenamtes durchaus berechtigt.
Herr Dr. Brock fragt, wie gesichert werden könne, dass keine weiteren Kostensteigerungen kämen.
Herr Schmedt sagt, dass es sich um eine nach den üblichen Maßstäben erstellte Kostenberechnung handle, die richtigen Preise würden erst mit dem Ausschreibungsergebnis vorliegen. Dieses könnte nicht vorhergesehen werden, da beispielweise der Stahlpreis derzeit sehr bewegt sei, daher könnten weitere Preissteigerungen nicht ausgeschlossen werden.
Beschluss:
Das Projekt „BW 005, Mühlentorbrücke, Bau einer Behelfsbrücke“ wird fortgeführt und die zusätzliche Summe von 745.000,- EUR freigegeben.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 14 | |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen | 1 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussfassung zu beschließen.