Auszug - Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - und zugehörige 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung der Geltungsbereiche und Auslegungsbeschluss   

61. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 06.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10618 Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - und zugehörige 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung der Geltungsbereiche und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matthießen, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende weist auf die Antworten der Verwaltung bzgl. des Themas unter TOP 6.1.1 und TOP 6.1.9 hin. Weiterhin seien Vertreter der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße anwesend, die um Rederecht gebeten hätten.

 

Frau Borcherding von der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße, die vom Bauausschuss Rederecht erhalten hat, führt aus, dass es am 30.09.2021 eine Veranstaltung zur Vorstellung des Gewerbegebiets Semiramis gegeben habe, sowie zur Idee, den Verkehr über die Wasserfahr zu leiten. Anfragen der betroffenen Anwohner seien nur unzureichend beantwortet worden, daher habe es zum Ende der Veranstaltung den Hinweis gegeben, dass es vor Weihnachten eine Anschlussveranstaltung geben solle. Die habe bisher aber nicht stattgefunden. Die Interessengemeinschaft habe den Bürgermeister eingeladen sich die Situation anzusehen, dieser habe aber bislang nur geantwortet, dass er sich erst mit Frau Hagen abstimmen wolle. Im letzten Bauausschuss habe die Interessengemeinschaft Fragen gestellt, welche allerdings auch nicht beantwortet worden seien. Die Anwohner würden nur hingehalten werden. Die Malmöstraße solle auf Kosten der Bürger entlastet werden und die Gesundheit der Bürger werde ignoriert. Es werde Gehör für die Belange der Anwohner gefordert, da man in einer Demokratie lebe und nicht in einer Diktatur.

 

Herr Lötsch merkt an, dass er nicht versprochen habe, dass die Anfragen behandelt werden würden, nur, dass er erwarte, dass die Fragen beantwortet werden würden. Die Fragen seien auch von Herrn Leber und Herrn Dr. Lengen erstellt worden und die Antworten lägen vor.

 

Herr Leber dankt der Verwaltung für die rasche Beantwortung seiner Anfrage und ergänzt, dass er die Fragen und Antworten auch der Interessengemeinschaft zur Verfügung gestellt habe, insofern sei der Vorwurf, dass keine Antworten gegeben worden seien, nicht fair. Man habe sich bemüht, die Antworten schnell zu bekommen und die Verwaltung habe schnell reagiert. Ob die Antworten inhaltlich zu Zufriedenheit geführt hätten möge aber auf einem anderen Blatt stehen.

 

Herr Ramcke sagt, dass in der Vorlage stehe, dass der Pkw-Verkehr möglichst gering gehalten werden solle, indem der Fahrradverkehr gefördert werde, was Sinn ergebe, aber er fragt, was die Verwaltung für Wegeverbindungen in die Innenstadt anstrebe. Zum Haushalt habe es auch bereits Anträge zu den Wegeverbindungen gegeben, da keine Insel geschaffen werden solle.

Frau Matthießen antwortet, dass erstmal der Ausbau der neuen Straßen radverkehrsgerecht geplant werde, zurzeit müsse aber auf die bestehenden Anbindungen verwiesen werden. In der Kronsforder Landstraße sei ein Ausbau des Radwegs aufgrund der geschützten Allee schwierig. Bei einer Erweiterung des Gewerbegebietes auf der anderen Seite der Kronsforder Landstraße seien Anbindungen an das Gewerbegebiet Genin-Süd und auch zum Elbe-Lübeck-Kanal geplant, an dem auch ein Radweg vorhanden sei.

 

Herr Howe sagt, dass überlegt werden müsse, ob die Vergrößerung gewollt sei. Die Stadt habe den Klimanotstand ausgerufen und festgehalten, dass nachhaltig geplant werden solle, was hier aber nicht berücksichtigt werde, da 34 Hektar Fläche versiegelt werden würden. Die Stadtplaner könnten dies natürlich begründen, aber die Frage bestehe, ob die Begründungen mit Blick auf die Zukunft noch relevant seien. Er bezweifle dies. Die Planung sei vielleicht in den 1970ern in Ordnung gewesen, aber nach heutigen Maßstäben nicht mehr adäquat. Das Land habe sich außerdem etwas bei der Regionalplanung gedacht, weswegen er kritisiere, dass immerzu Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden würden. Er stellt folgenden Antrag:

Der Regionalplan des Landes S-H soll eingehalten werden. Der Antrag zum Zielabweichungsverfahren wird von der Hansestadt Lübeck zurückgezogen.

 

Herr Ramcke weist darauf hin, dass es eine neue Auslegung des Landesentwicklungsplans gegeben habe und fragt, inwieweit die Grundzüge der Planung mit diesem abgeglichen worden seien und wenn ja, welche Konsequenzen sich daraus ergeben würden. Weiterhin wolle er wissen, wie die innere Erschließung der Abwässer ablaufe und wer für die südliche Anbindung an die Autobahn zuständig sei.

Frau Matthießen antwortet, dass die Flächen in den Regionalplan eingebracht worden seien.

Herr Ramcke fügt an, dass er den Landesentwicklungsplan meine und nicht den Regionalplan.

Herr Stolte antwortet, dass aus seiner Sicht nichts dagegen spreche. Es gebe den Grundsatz flächenschonend zu planen, aber er sehe hier keine Konflikte und der Landesentwicklungsplan sehe auch weitere wirtschaftliche Entwicklung vor.

Frau Matthießen ergänzt, dass die Anbindung an die Autobahn Sache der Stadt sei, aber der Landesbetrieb für Verkehr zustimmen müsse. Es könne allerdings kein zusätzlicher neuer Knotenpunkt gebaut werden, da vorgeschriebene Abstände zwischen den Anbindungen eingehalten werden müssten. Außerdem sei im Bereich der Anschlussstelle Genin eine Ausgleichsfläche für den Wachtelkönig vorhanden. Für den Zubringer von Süden zur Anschlussstelle müsste diese Ausgleichsfläche an anderer Stelle ausgeglichen werden. Hierzu müsste die Autobahn GmbH zustimmen. Die Bauverhältnisse südlich der Anschlussstelle Lübeck Genin seien sehr schwierig, weswegen schon bei dem Bau der A20 davon Abstand genommen worden sei, auf der anderen Seite der Autobahn zu bauen. Die Erweiterung der Anschlussstelle Lübeck Genin nach Süden müsse im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geklärt werden.

 

Herr Rehberg erläutert, dass die Problematik des Schmutzwassers dadurch gelöst werde, dass das Schmutzwasser nicht in die Kanalisation geleitet, sondern zwischengespeichert und als Prozesswasser in die Mechanisch-Biologische-Abfallbehandlungsanlage der EBL eingeführt werde. Damit werde am Ende des Prozesses nicht mehr Abwasser in die Kanalisation und somit zur Klärung abgeführt als bislang. Bezüglich der Geruchsbelastung führt er aus, dass alle Anlagen, die betrieben werden würden, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzt zugelassen seien. Durch die Ausweisung des Gewerbegebietes rückten die Immissionsorte näher an die Anlagen der EBL heran und es werde zwar ein mögliches Konfliktpotential geschaffen, dies müsse aber nicht bedeuten, dass es zu Schwierigkeiten komme. Er empfehle die Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in der Anlage zum Zielkonflikt zu lesen und wolle darauf hinweisen, dass im weiteren Verfahren ein Interessenausgleich beachtet werden müsse. Die EBL als Teil der Verwaltung unterstütze die Entwicklung des Gewerbegebietes, aber die Anlagen der EBL, die schon betrieben werden würden, sollten nicht beeinträchtigt werden.

 

Herr Leber sagt, dass unter 6.1.1 sehr umfangreiche Antworten von der Verwaltung erstellt worden seien. Zu den Verkehrsbelastungen würden bei solchen Projekten umfangreiche Untersuchungen vorgenommen werden. Das Verfahren befinde sich noch in einer frühen Phase, in der noch kein Branchenmix feststehe. Erst aus dem Branchenmix würden sich dann die Erwartung an die Emissionen ergeben. Er empfehle sich darum noch nicht allzu viele Gedanken zu machen und die genannten Antworten zu lesen.

 

Herr Vorkamp sagt, dass es sich bei einem Auslegungsbeschluss nicht um einen frühen, sondern um einen späten Verfahrensschritt handle. Weiterhin fragt er, warum nicht erst der B-Plan Wasserfahr abgearbeitet werde, damit eine ordentliche Erschließung vorliege. Es sei bei diesem Beschluss offen, ob die Erschließung über die Wasserfahr oder die Malmöstraße erfolge. Außerdem wolle er wissen, ob die Bewohner ein Recht darauf hätten gegen den B-Plan oder gegen die Baugenehmigung vorzugehen, wenn die Lärmschutzwände auf öffentlichem Grund stehen würden.

Frau Matthießen antwortet, dass der Satzungsbeschluss für den B-Plan 17.57.00 Baltische Allee / Wasserfahr - seit 2018 bestehe und dieser Baurecht für die Öffnung der Wasserfahr geschaffen habe. Die KWL plane derzeit den Umbau des Verkehrsknotens und wolle nächstes Jahr mit dem Umbau beginnen. Das sei auch einer der Gründe gewesen die Anwohner einzuladen und zu informieren. Das habe aber nichts mit dem vorliegenden Beschluss zu tun, der Umbau sei bereits 2018 beschlossen worden. Die Erschließung des B-Plan 15.04.00 Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - sei über die Anbindung an die Kronsforder Landstraße gesichert. Über die Öffnung der Wasserfahr könne der Verkehr hinreichend abfließen, diese Öffnung sei aber nicht für eine gesicherte Erschließung notwendig. Die Lärmschutzwände im Kreuzungsbereich Kronsforder Landstraße / Wasserfahr seien im B-Plan 17.57.00 enthalten, daher gebe es hierfür bereits Baurecht. Bezüglich des Baus dieser Wände sei die KWL ebenfalls auf die betroffenen Anwohner zugegangen. Durch den zweiten B-Plan werde jetzt untersucht, wie die erhöhte Lärmbelastung durch die Mehrverkehre aus dem neuen Gewerbegebiet aufgefangen werden könne, beispielsweise durch Flüsterasphalt oder durch ein Tempolimit von 50 km/h. Zu letzterem laufe derzeit ein Verfahren bei der Straßenverkehrsbehörde. Damit die Fahrgeschwindigkeit in die Planung einbezogen werden könne, müsse das Ergebnis der Prüfung abgewartet werden.

Herr Vorkamp fragt nach, ob die damals getroffenen Festsetzungen zur Erschließung ausreichend wären.

Frau Matthießen antwortet, dass die Festsetzungen des B-Plans 17.57.00 Baltische Alle / Wasserfahr erstmal nur den selbigen B-Plan betreffen würden. Wie mit den Mehrverkehren umgegangen werde, werde im aktuellen B-Planverfahren geprüft.

 

Herr Holst sagt, dass seine Fraktion denkmalschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des B-Plans hätte. Er fragt, ob eine Beteiligung der Denkmalpflege stattgefunden habe und eine gutachterliche Untersuchung des Umfelds aus denkmalpflegerischer Sicht stattgefunden habe. Weiterhin fragt er, was die archäologische Voruntersuchung ergeben hätte.

Er beantragt eine Vertagung, bis die Vorlage dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege vorgelegt wurde.

Frau Matthießen antwortet, dass es Gespräche mit der oberen Denkmalbehörde gegeben habe. Die Zuständigkeit, das Gebiet auf die Parameter einer „historischen Kulturlandschaft“ zu prüfen, werde bei der oberen Denkmalbehörde gesehen, solange diese nicht aktiv tätig werde,nne davon ausgegangen werden, dass die denkmalpflegerischen Aspekte ausreichend im Rahmen des B-Planverfahrens behandelt werden würden. Die archäologische Voruntersuchung würde noch andauern, allerdings würde die zeitliche Abstimmung eng mit den Investoren abgeglichen werden. Aus dem Bereich Archäologie und Denkmalpflege liege auch die Aussage vor, dass aufgrund der erfolgten und geplanten archäologischen Untersuchungen dem B-Plan zugestimmt werden könne, insofern sehe sie keine Betroffenheit, die eine Vertagung rechtfertigen würde.

Herr Holst fragt, ob die Initiative also bei der Denkmalbehörde liegen würde.

Frau Matthießen bejaht dies.

 

Herr Dr. Lengen fragt bezüglich der möglichen Geruchsbelastungen, ob Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden würden oder ob es notwendig sei, im Kaufvertrag darauf hinzuweisen.

Frau Matthießen antwortet, dass beides getan werde. Im B-Plan gebe es Festsetzungen, dass die Nutzung auf dem belasteten Grundstück erst dann aufgenommen werden dürfe, sofern gewisse Geude errichtet worden seien, da ansonsten Grenzwerte überstiegen werden würden. Die KWL wolle aber auch in den Kaufverträgen verankern, dass die Grundstücke in Kenntnis der glichen Belastung erworben rden, sodass dagegen nicht geklagt werden könne.

 

Herr Dr. Flasbarth sagt, dass im Wirtschaftsausschuss gesagt worden sei, dass im Wesentlichen drei Groß- und zwei Logistikbetriebe sich dort ansiedeln wollen würden. Dabei würde es sich um erhebliche Verkehre handeln, die er nur ungern auf das Wohngebiet zukommen lassen würde. Er wolle daher wissen was für Alternativen geprüft worden seien.

Frau Matthießen antwortet, dass die Direktanbindung an die Autobahn eine Möglichkeit darstelle, diese aber, wie bereits erwähnt, schwierig sei. Die Öffnung der Wasserfahr hätte es zudem schon lange geben sollen. Das Baurecht bestehe bereits seit 2018. Zudem würden die Verkehre nicht durch ein Wohngebiet gehen, sondern über eine Landesstraße, welche für überörtliche Verkehre vorgesehen sei, an der das Wohngebiet liege. Der Streckenverlauf der Öffnung Oslostraße/Wasserfahr führe durch ein Gewerbegebiet.

Herr Dr. Flasbarth hakt nach, ob außerhalb der Autobahn also nichts geprüft worden sei.

Frau Matthießen sagt, dass es Baurecht für die Wasserfahr gebe, ansonsten sei die einzige Alternative, die Verkehre nur über die Malmöstraße laufen zu lassen. Es sei aber bereits geprüft worden, dass schon mit den Verkehren, die aus dem B-Plan 17.57.00 Baltische Allee / Wasserfahr resultieren, eine weitere Anbindung benötigt werde und der Verkehrsknoten Kronsforder Landstraße/Malmöstraße bereits sehr belastet sei.

 

Herr Matthies beantragt eine Vertagung, damit der Bürgermeister die Gelegenheit habe, ein Gespräch mit den Anwohnern zu führen.

Herr Lötsch legt dar, dass es sich um den Auslegungsbeschluss handle und es auch weiter Gelegenheit gebe, Gespräche zu führen.

Herr Matthies entgegnet, dass er trotzdem das Verfahren unterbrechen wolle um die Anwohner stärker einzubinden.

 

Frau Borcherding sagt, dass es ihr vorkomme, als ob der Vogel Wachtelkönig wichtiger sei als die Gesundheit der Menschen. Außerdem habe es 2018 keine Information dazu gegeben, dass das Gewerbegebiet Semiramis gebaut werden solle und der Verkehr sich um 80% steigern würde. Lärmschutzwände würden die zusätzlichen Emissionen auch nicht abhalten.

 

Herr Ramcke betont, dass ein Auslegungsbeschluss nicht den Anfang, sondern die Mitte des Verfahrens darstelle, was genau der richtige Zeitpunkt für Änderungen sei. Seine Fraktion würde sich gegen den Beschluss stellen. Es fehle immer noch ein Brachflächenkataster und bevor Flächen im Außenbereich ausgewiesen werden würden solle zuerst geprüft werden, welche Flächen im Innenbereich dafür genutzt werden könnten. Gegen den Aufstellungsbeschluss habe seine Fraktion auch bereits gestimmt, also bleibe man seiner Linie treu.

 

Frau Matthießen appelliert daran, das Verfahren nicht weiter aufzuhalten. Es gebe bereits diverse Kaufinteressierte und einen engen Zeitplan zur Realisierung des B-Plangebiets. Wenn der Beschluss vertagt werde, nne die Einhaltung des Zeitplans nicht garantiert werden.

 

Herr Dr. Brock bedankt sich für die Diskussion und die kompetenten ausführlichen Antworten der Verwaltung, die damit auch gezeigt habe, dass sie versuche, die Auswirkungen des Gewerbegebietes zu minimieren. Kommentare, dass es sich hierbei um Planungen wie in den 1970ern handle, seien daher fehl am Platz. Es hätten auch in den Konzepten für Lübeck alle mitgetragen, dass ein neues Gewerbegebiet geplant werden solle, das jetzt aus opportunistischen Gründen abzulehnen sei falsch. Die Entscheidung, ob das Gewerbegebiet kommen solle sei bereits durch, es gehe nur noch darum, wie es komme. Die Bewohner hätten auch ihre Belange vortragen können. Glücklich sei deren Situation nicht, aber es werde Sorge dafür getragen, dass deren Belange bedacht werden würden und mit dem Dialog mit den Anwohnern sei man auf einem guten Weg. Daher gebe es auch keinen Grund die Vorlage zu vertagen, da genau jetzt der Zeitpunkt sei, sich ins das Verfahren einzubringen und die Möglichkeit bestünde, mit allen Beteiligten im Verfahren ins Gespräch zu gehen, was sicher auch passieren werde.

 

Der Vorsitzende unterbricht um 18:22 Uhr die Sitzung für eine Lüftungspause und fährt um 18:30 mit der Sitzung fort.

 

Herr Howe sagt, dass die Planung zwar nicht nach Art der 1970er sei, aber die Art wie das Vorhaben begründet wäre. Damals sei gesagt worden, dass alles ausgeglichen werden könne, dem sei aber nicht so. Daher müsse neu beurteilt werden, ob dieses Gebiet in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden solle. Es gebe auch andere Kommunen, die Gewerbegebiete ausweisen und so die Versickerung hemmen würden. Es sei auch gesagt worden, dass noch Einfluss auf den B-Plan genommen werden könne, wenn die nächste Stufe des Verfahrens erreicht sei, aber seiner Erfahrung nach würden Einwände, die im nächsten Verfahrensschritt kommen würden, durch die Verwaltung weggewogen werden, daher sei es gut, bereits jetzt zu diskutieren und nicht erst hinterher. Ein solches Gewerbegebiet sei heute obsolet und die Fchenausweisung nicht nachhaltig.

 

Frau Borcherding sagt, dass es ein Gutachten von 2019 gebe, in dem darauf hingewiesen werde, dass die Emissionsgrenzwerte bereits zum damaligen Zeitpunkt überschritten worden seien. Wenn der Verkehr noch um 80% zunehme, nnten die Grenzwerte erst recht nicht eingehalten werden. Außerdem müsse Flüsterasphalt alle sechs bis acht Jahre erneuert werden, dann würde die Kronsforder Landstraße zur Dauerbaustelle werden.

 

Herr Vorkamp bittet darum, dass der Umbau des Kreisverkehrs vorgezogen werde, damit dieser fertig sei, bevor die Nutzung des Gewerbegebiets aufgenommen werde. Wenn die Diskussion nicht vertagt werde sehe er außerdem das Risiko, dass der Auslegungsbeschluss vielleicht wiederholt werden müsste, wenn einige Aspekte nicht richtig abgearbeitet worden seien.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagungsanträge von Herrn Matthies und Herrn Holst gemeinsam abstimmen.

r die Anträge: 6 Stimmen

Gegen die Anträge: 8 Stimmen

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt die Vertagungsanträge mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Howe abstimmen.

r die Anträge: 5 Stimmen

Gegen die Anträge: 9 Stimmen

Enthaltungen:  1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab.

 

 


Beschluss:


 

1. Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20  und der zugehörigen 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, deren Aufstellung der Bauausschuss am 06.06.2016 beschlossen hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1) geändert. Die Änderung trägt der, in der ersten Stufe der Gewerbeflächenentwicklung erforderlichen Beschränkung auf Flächen süstlich der Kronsforder Landstraße, sowie der Einbeziehung der Straße Raabrede Rechnung.

2. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - und zur zugehörigen 128. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) zur Kenntnis.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 15.04.00  Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - und der 128. Änderung des Flächennutzungsplanes, sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4, 5, 6 und 9) gebilligt.

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

5. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes und/oder der Entwurf der 128. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich gemäß der Beschlussvorlage.