Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Die Unabhängigen, DIE LINKE, FREIE WÄHLER & GAL: Haushalt auf Klimaschutz ausrichten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
- es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit TOP 6.1.1 –
Das stellv. AM Dr. Flasbarth spricht sich für die Sicherstellung der Zielerreichung aus.
AM Lengen gibt Erläuterungen zum Änderungsantrag.
Es diskutieren hierzu im weiteren Verlauf AM Luetkens, AM Simon, AM Lehrke, das stellv. AM Dr. Flasbarth, AM Jenniches, AM Rathcke und AM Prieur.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 abstimmen.
Der Hauptausschuss stimmt mehrheitlich
(8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung)
dem Änderungsantrag zu.
Die Abstimmung über den Antrag unter 6.1 wird mit der mehrheitlichen Annahme des Änderungsantrages unter TOP 6.1.1 entbehrlich.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsplanung in Lübeck ab dem Haushalt 2023 grundlegend umzugestalten:
- Damit Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit langfristig Einzug in die städtische Haushaltsplanung finden, wird die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt als Leitziel ausgegeben. Die Haushaltsaufstellung soll dem beschlossenen Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% bis 2030 im Vergleich zu 2019 ebenso dienen, wie der schnellstmöglichen Einleitung der Schritte zur vollständigen Klimaneutralität im Anschluss.
- Die von der Stadt beschlossene Prioritätensetzung für Investitionen
(heute: 1. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung wie Brandschutz, Verkehrssicherung usw. 2. Bestehende vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen 3. Fortführung laufender Maßnahmen 4. Vermeidung von Folgekosten 5. Einnahmen generieren, wie z.B. Fördermöglichkeiten, Rentierlichkeit 6. Synergieeffekte durch (organisatorische) Bündelung von Maßnahmen)
wird geändert und das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Durchführung von Klimaanpassungsmaßnahmen in die Prioritätenliste vor der aktuellen Ziffer 3. aufgenommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Haushalt 2023 ein auf sieben Jahre angelegtes Tragfähigkeitskonzept vorzulegen, das aufzeigt, welche Aufwendungen im Investitionshaushalt und im konsumtiven Haushalt zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele, für Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Abfederung sozialer Härten erforderlich sind. Die Investitionsaufwendungen sind in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Spätestens zum Haushalt 2028 ist das Tragfähigkeitskonzept um eine Planung zu ergänzen, welche Aufwendungen zur Erreichung vollständiger Klimaneutralität nötig sind.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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Ablehnung | x | |
Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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