Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für berufstätige Eltern während der Coronakrise abdecken  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.12
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 22:34 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/08954 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dringlichkeitsantrag - Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für berufstätige Eltern während der Coronakrise abdecken
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame  Beratung der Tagesordnungspunkte 9.5, 9.6, 9.9, 10.1, 10.2, 10.4, 10.9, 10.11 und 10.12 beschlossen

 

BM Grädner stellt an dieser Stelle einen Antrag auf Vertagung des Gegenstands.

 

Es sprechen BM Puhle und BM Jansen.

 

BM Hönel beantragt zur GO, über die Vertagung des Antrags abstimmen zu lassen.

 

Bürgermeister Lindenau spricht.

 

Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis über den Vertagungsantrag:

Ja-Stimmen: 13

                                                                                                                      Nein-Stimmen: 32

 


Beschluss:

Seit dem 18.05.2020 entscheiden die freien Träger der Kindertagesbetreuung selbst über den Umfang der Aufnahme von Vorschulkindern und Kindern mit heilpädagogischem oder sprachbezogenem Förderbedarf - ab dem 01.06.2020 sollen sie über den Umfang der Abdeckung aller anderen Kinder entscheiden.

 

Dazu beschließt die Bürgerschaft:

 

  1. Die städtischen Kindertageseinrichtungen nehmen ab dem 01.06.2020 jedes Kind in die Betreuung auf, deren berufstätige Eltern dies wünschen (auch in Homeoffice Berufstätige).

 

  1. Die Betreuung erfolgt unter den jeweils geltenden Empfehlungen des Infektionsschutzes in Bezug auf Gruppengrößen, Desinfektion, Raumgrößen).

 

3.   Die ggf. erforderlichen Mittel für zusätzliches Personal, Dienstleister, Raummieten oder Herrichtungen werden aus dem Haushaltssonderposten zur Bewältigung der Coronakrise (10 Mio. € finanziert).

 

Auf die freien Träger der Kindertagesbetreuung wird hingewirkt, dass diese ebenso verfahren.  

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

32

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum