Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für berufstätige Eltern während der Coronakrise abdecken
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 9.5, 9.6, 9.9, 10.1, 10.2, 10.4, 10.9, 10.11 und 10.12 beschlossen
BM Grädner stellt an dieser Stelle einen Antrag auf Vertagung des Gegenstands.
Es sprechen BM Puhle und BM Jansen.
BM Hönel beantragt zur GO, über die Vertagung des Antrags abstimmen zu lassen.
Bürgermeister Lindenau spricht.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis über den Vertagungsantrag:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 32
Beschluss:
Seit dem 18.05.2020 entscheiden die freien Träger der Kindertagesbetreuung selbst über den Umfang der Aufnahme von Vorschulkindern und Kindern mit heilpädagogischem oder sprachbezogenem Förderbedarf - ab dem 01.06.2020 sollen sie über den Umfang der Abdeckung aller anderen Kinder entscheiden.
Dazu beschließt die Bürgerschaft:
- Die städtischen Kindertageseinrichtungen nehmen ab dem 01.06.2020 jedes Kind in die Betreuung auf, deren berufstätige Eltern dies wünschen (auch in Homeoffice Berufstätige).
- Die Betreuung erfolgt unter den jeweils geltenden Empfehlungen des Infektionsschutzes in Bezug auf Gruppengrößen, Desinfektion, Raumgrößen).
3. Die ggf. erforderlichen Mittel für zusätzliches Personal, Dienstleister, Raummieten oder Herrichtungen werden aus dem Haushaltssonderposten zur Bewältigung der Coronakrise (10 Mio. € finanziert).
Auf die freien Träger der Kindertagesbetreuung wird hingewirkt, dass diese ebenso verfahren.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 13 | |
Nein-Stimmen | 32 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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