Vorlage - VO/2020/08954  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Dringlichkeitsantrag - Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten für berufstätige Eltern während der Coronakrise abdecken
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Seit dem 18.05.2020 entscheiden die freien Träger der Kindertagesbetreuung selbst über den Umfang der Aufnahme von Vorschulkindern und Kindern mit heilpädagogischem oder sprachbezogenem Förderbedarf - ab dem 01.06.2020 sollen sie über den Umfang der Abdeckung aller anderen Kinder entscheiden.

 

Dazu beschließt die Bürgerschaft:

 

  1. Die städtischen Kindertageseinrichtungen nehmen ab dem 01.06.2020 jedes Kind in die Betreuung auf, deren berufstätige Eltern dies wünschen (auch in Homeoffice Berufstätige).

 

  1. Die Betreuung erfolgt unter den jeweils geltenden Empfehlungen des Infektionsschutzes in Bezug auf Gruppengrößen, Desinfektion, Raumgrößen).

 

3.   Die ggf. erforderlichen Mittel für zusätzliches Personal, Dienstleister, Raummieten oder Herrichtungen werden aus dem Haushaltssonderposten zur Bewältigung der Coronakrise (10 Mio. € finanziert).

 

  1. Auf die freien Träger der Kindertagesbetreuung wird hingewirkt, dass diese ebenso verfahren.  

 

 

 


Begründung

Die Problematik der fehlenden Kinderbetreuung in der Coronakrise ist nunmehr breit besprochen: Eltern fühlen sich im Stich gelassen - für viele Kinder bedeutet es psychosozialen Notstand. Seit Monaten müssen Eltern sich - oft neben der Arbeit im Homeoffice - um die Betreuung und das Homeschooling ihrer Kinder selbst kümmern. Oder sie reduzieren ungewollt ihre Berufstätigkeit unter dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Vermehrt werden Frauen wieder in die Hausfrauenrolle gedrängt.

 

Bisher hatten die wenigsten Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung.

Trotz der ab dem 01.06.2020 vorgesehenen Lockerungen ist jedoch zu befürchten, dass sich die Situation für die Eltern auf lange Zeit nichts ändern wird, wenn weiterhin die Möglichkeit der Verbreiterung des Angebotes dieser Plätze unter der Limitierung durch die räumlichen/personellen/finanziellen Gegebenheiten entschieden wird.

(Schon jetzt waren viele Kitas an der Notbetreuung nicht beteiligt, weil die Räumlichkeiten nicht geeignet waren.)

 

Lübeck muss jetzt schnell helfen. Vor dem Hintergrund, dass die Fokussierung von Anstrengungen und Mitteln nicht nur auf die wirtschaftlichen Aspekte gerichtet sein sollte und zusätzlich vor dem Hintergrund der über einen langen Zeitraum nicht erbrachten Leistungen der freien KiTas in Relation zu den Budgets, müssen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, um mindestens den berufstätigen Eltern, die das wünschen, eine Regelbetreuung unter Infektionsschutzmaßnahmen (entsprechend der Notfallbetreuung) anzubieten.

 

Räumlichkeiten, Ressourcen, Dienstleister und Personal müssen sich in der Krise mit entsprechenden Mitteln auch kurzfristig erhöhen lassen, um diesem Ziel gerecht werden zu können.

 

 

 


Anlagen