Auszug - Anfrage des AM Rüdiger Hinrichs: Durchgangsverkehr in Anlieger-/Bewohnerstraßen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anfrage:
Um den Arbeitsaufwand zu verringern, beziehen sich die Fragen auf die Fahrradstraße in der Altstadt und ansonsten nur auf Straßen außerhalb der Altstadtinsel.
Wurden Straßen, die für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind, wobei aber Anlieger/Bewohnerverkehr (gegebenenfalls auch weitere Verkehre) durch ein Zusatzschild erlaubt sind, von der Stadt oder der Polizei in den vergangenen fünf Jahren auf unerlaubten Durchgangsverkehr (Wer durchfährt, nimmt nicht am Anliegerverkehr teil.) geprüft? Wenn nicht, warum nicht?
Wurden Bußgeldbescheide erlassen? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
„Die Polizeidirektion Lübeck führt keine Statistik zu durchgeführten Verkehrskontrollen mit diesem Themenschwerpunkt. Vor diesem Hintergrund kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob und wie viele Kontrollen es zum Thema Durchgangsverkehr in Anliegerstraßen oder im Speziellen in Fahrradstraßen gegeben hat. Aus hiesiger Sicht gibt es jedoch keine Auffälligkeiten, die das Erfordernis an entsprechenden Kontrollen begründeten. Zu erlassenen Bußgeldbescheiden kann die Polizeidirektion Lübeck keine Aussage tätigen, da die Zuständigkeit hier bei der Ordnungsbehörde läge.“
Herr Hinsen ergänzt, dass nur die Polizei das Anhalterecht habe und Befugnisse der Polizei ggf. auf den KOD übertragen werden müssten.