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Vorlage - VO/2020/08569  

Betreff: Anfrage des AM Rüdiger Hinrichs: Durchgangsverkehr in Anlieger-/Bewohnerstraßen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag

Um den Arbeitsaufwand zu verringern, beziehen sich die Fragen auf die Fahrradstraße in der Altstadt und ansonsten nur auf Straßen außerhalb der Altstadtinsel.

 

Wurden Straßen, die für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind, wobei aber Anlieger/Bewohnerverkehr (gegebenenfalls auch weitere Verkehre) durch ein Zusatzschild erlaubt sind, von der Stadt oder der Polizei in den vergangenen fünf Jahren auf unerlaubten Durchgangsverkehr (Wer durchfährt, nimmt nicht am Anliegerverkehr teil.) geprüft? Wenn nicht, warum nicht?

 

Wurden Bußgeldbescheide erlassen? Wenn nicht, warum nicht?

 

 


Begründung

Seit Jahren beklagen sich die Anlieger der Fahrradstraßen Dorfstraße und St. Annen Straße über motorisierten Durchgangsverkehr. Ich frage, um beurteilen zu können, ob unerlaubter Durchgangsverkehr in Straßen, die für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt sind in denen aber durch ein Zusatzschild Anlieger/Bewohnerverkehr erlaubt ist, nur ein Problem der Fahrradstraßen ist oder auch andere Lübecker Straßen betrifft.

 

 


Anlagen