Auszug - Dringlichkeitsantrag: Ulrich Pluschkell (SPD) und Christopher Lötsch (CDU): Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende lässt ob der fortgeschrittenen Stunde darüber abstimmen, ob der öffentliche Teil der Sitzung fortgesetzt und der Antrag noch in dieser Sitzung behandelt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Für eine weitere Behandlung 8 Stimmen
Gegen eine weitere Behandlung 5 Stimmen
Der Antrag auf eine Fortsetzung des öffentlichen Teils und die weitere Verhandlung des Antrags wurde mehrheitlich angenommen.
Herr Vorkamp fragt, ob bei der Fläche beachtet wurde, dass sie ursprünglich für den Bau einer Stromtrasse freigehalten worden sei.
Herr Pluschkell bejaht dies.
Herr Lötsch vermerkt, dass es sich nur um einen Aufstellungsbeschluss handle und solche Fragen auch zusätzlich im weiteren Verfahren geklärt werden würden.
Herr Luetkens stellt folgenden Änderungsantrag:
Der soziale Wohnungsbau soll zu 30% im ersten und 20% im zweiten Förderweg gefördert werden.
Antrag:
1. Für die im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf/Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstr. 95 - 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf/Holzkoppel im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Mit den Bauleitplanverfahren werden im Einzelnen vor allem folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung eines Wohngebiets für freistehende Einfamilienhäuser als maßvolle Ergänzung der benachbarten Bebauung.
- Eröffnung der Möglichkeit einer rückwärtigen Erschließung von Grundstücken an den Straßen Holzkoppel und Hellkamp
- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.
4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.
5. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird entsprechend angepasst.
6. Die Erstellung des Bebauungsplans soll - soweit rechtlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Luetkens abstimmen.
Abstimmungsergebnis
Für den Antrag 5 Stimmen
Gegen den Antrag 8 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 8 | |
Nein-Stimmen | 5 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.