Auszug - Dringlichkeitsantrag: Ulrich Pluschkell (SPD) und Christopher Lötsch (CDU): Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel Aufstellungsbeschluss  

24. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 18.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08390 Dringlichkeitsantrag: Ulrich Pluschkell (SPD) und Christopher Lötsch (CDU):
Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende lässt ob der fortgeschrittenen Stunde darüber abstimmen, ob der öffentliche Teil der Sitzung fortgesetzt und der Antrag noch in dieser Sitzung behandelt werden soll.

Abstimmungsergebnis

Für eine weitere Behandlung  8 Stimmen

Gegen eine weitere Behandlung 5 Stimmen

Der Antrag auf eine Fortsetzung des öffentlichen Teils und die weitere Verhandlung des Antrags wurde mehrheitlich angenommen.

 

Herr Vorkamp fragt, ob bei der Fläche beachtet wurde, dass sie ursprünglich für den Bau einer Stromtrasse freigehalten worden sei.

Herr Pluschkell bejaht dies.

Herr Lötsch vermerkt, dass es sich nur um einen Aufstellungsbeschluss handle und solche Fragen auch zusätzlich im weiteren Verfahren geklärt werden würden.

 

Herr Luetkens stellt folgenden Änderungsantrag:

Der soziale Wohnungsbau soll zu 30% im ersten und 20% im zweiten Förderweg gefördert werden.

 


Antrag:

1. Für die im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf/Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstr. 95 - 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf/Holzkoppel im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Mit den Bauleitplanverfahren werden im Einzelnen vor allem folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung eines Wohngebiets für freistehende Einfamilienhäuser als maßvolle Ergänzung der benachbarten Bebauung.

- Eröffnung der Möglichkeit einer rückwärtigen Erschließung von Grundstücken an den Straßen Holzkoppel und Hellkamp

- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

5. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird entsprechend angepasst.

6. Die Erstellung des Bebauungsplans soll - soweit rechtlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.

 


 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag von Herrn Luetkens abstimmen.

Abstimmungsergebnis

Für den Antrag 5 Stimmen

Gegen den Antrag 8 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den Änderungsantrag mehrheitlich ab.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag mehrheitlich zu.