Vorlage - VO/2019/08390  

Betreff: Dringlichkeitsantrag: Ulrich Pluschkell (SPD) und Christopher Lötsch (CDU):
Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
18.11.2019 
24. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
B-Plan Niendorf Holzkoppel Lageplan

Beschlussvorschlag

1. Für die im Stadtteil Moisling, Ortsteil Niendorf/Moorgarten, südöstlich der Grundstücke Niendorfer Hauptstr. 95 - 97a zwischen den Straßen Holzkoppel und Hellkamp gelegenen Fläche (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird anschließend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf/Holzkoppel im besonderen Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Mit den Bauleitplanverfahren werden im Einzelnen vor allem folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung eines Wohngebiets für freistehende Einfamilienhäuser als maßvolle Ergänzung der benachbarten Bebauung.

- Eröffnung der Möglichkeit einer rückwärtigen Erschließung von Grundstücken an den Straßen Holzkoppel und Hellkamp

- Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bis spätestens 15.12.2019 bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

4. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

5. Der geltende Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird entsprechend angepasst.

6. Die Erstellung des Bebauungsplans soll - soweit rechtlich möglich - durch einen freien Planer erfolgen mit dem Ziel einer weitgehenden arbeitsmäßigen Entlastung der Bauverwaltung und durch den Investor/Projektentwickler finanziert werden.

 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck unternimmt derzeit große Anstrengungen zur Schaffung von mehr Wohnraum im Bereich der Hansestadt Lübeck. Dabei steht der Neubau von bezahlbarem Wohnraum im Geschosswohnungsbau im Vordergrund. Durch den B-Plan Niendorf / Holzkoppel soll dem unabweisbaren Bedarf an Einfamilienhäusern Rechnung getragen werden.

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan Niendorf Holzkoppel Lageplan (158 KB)