Auszug - AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die Grünen): Bauvorhaben auf dem Gelände des ehem. Güterbahnhofs  

15. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.3.21
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07475 AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die Grünen): Bauvorhaben auf dem Gelände des ehem. Güterbahnhofs
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss

Wie unter TOP 1.2 einstimmig festgelegt werden dieser Antrag und der Änderungsantrag unter TOP 5.3.24 zusammen behandelt. Die Diskussion wird unter diesem TOP wiedergegeben, die jeweilige Abstimmung unter dem dazugehörigen Tagesordnungspunkt.

 

 

Antrag:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt und begrüßt die Pläne des Vorhabenträgers „Wohnkompanie Nord“, die Fläche des ehem. Güterbahnhofs zu entwickeln, grundsätzlich. Dabei ist ein Kompromiss zwischen dem Mangel an Wohnraum in Lübeck und dem Mangel an Grünflächen, der speziell in St. Lorenz herrscht, zu finden. Daher möge der Bauausschuss im Zuge des aktuell laufenden Planfeststellungsverfahrens beschließen:

  1. Die in der Bürgerschaft beschlossene Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau ist strikt anzuwenden: Bei geplanten 320 WE wird die 30% Quote in der aktuellen Planung unterschritten, welche nur 90 geförderte WE vorsieht. Der Anteil der geförderten WE ist zu erhöhen, sodass mindestens die gültige Quote von 30% Sozialwohnungen eingehalten wird.

 

  1. Grünzug vom Güterbahnhof bis zum Lindenplatz: Im Sinne einer städtebaulichen Gesamtbetrachtung ist ein Grünzug als Verbindungselement vom Wasserturm auf dem ehemaligen Güterbahnhof bis zum Lindenplatz in Form einer Promenade mit Radfahrweg wünschenswert. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten und stellt dem Bauausschuss verschiedene Varianten vor.

 

  1. Gewerbe: Um hier im Zuge der verkehrlichen Erschließung keinen weiteren Parkdruck zu verursachen, ist am Eingang des Bebauungsgebiets, bei der Meierbrücke, als Gewerbe ein Büro oder ähnliches anstatt eines Hotels zu berücksichtigen (tendenziell antizyklische Parkraumnutzung im Verhältnis zum AnwohnerInnen-Parken). Der B-Plan regelt die Art der baulichen Nutzung entsprechend.

 

  1. Parken: Der Vorhabenträger wird verpflichtet pro Wohneinheit mindestens 0,5 KFZ-Tiefgaragen-Parkplätze bereitzustellen, die an die BewohnerInnen des neuen Quartiers sowie ggf. umliegende AnwohnerInnen zur Miete/Kauf angeboten werden. Mindestens ¼ der Plätze werden mit E-Ladestationen ausgestattet. Der Vorhabenträger wird auch verpflichtet in der Tiefgarage oder an anderer geeigneter Stelle kostenlose Bügel-Plätze für Fahrräder zu errichten; und zwar mindestens einen Bügel-Platz pro Wohneinheit.  

 

  1. Lokschuppen und Kontorhaus erhalten: Zusätzlich zum unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm bleibt auch der nicht unter Denkmalschutz stehende Lokschuppen und das Kontorhaus an der Sankt-Lorenz-Brücke auf dem Gelände erhalten. Beide dienen dem Quartier als Identifikationspunkt und werden vom Vorhabenträger z.B. als Jugendhaus gestaltet, das auch Platz für Veranstaltungen bietet. Zudem wird geprüft, die Gebäude auf und um den Güterbahnhof unter Ensembleschutz zu stellen.

 

  1. Zusätzliche Verbindung von St. Lorenz Süd an die Innenstadt/Wallanlagen: Eine zusätzliche Fuß-und Radverkehrs-Brücke über den Stadtgraben zwischen Wieland- und Puppenbrücke, die St. Lorenz Süd besser an die Wallanlagen anbindet, würde den Mangel an Grünflächen in St. Lorenz etwas kompensieren und ist daher wünschenswert. Die Stadtverwaltung prüft mögliche Einspareffekte bei gemeinsamer Vergabe dieses Bauauftrages mit dem Bau der Brücke über den Stadtgraben in Höhe der IHK/MUK und informiert den Bauausschuss spätestens im Zuge des Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens entsprechend. 

 

  1. Grünfläche: Die Kosten für die Herrichtung der Grünflächen, wie sie im Plan der  „Wohnkompanie Nord“ (wie vorgelegt für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) vorgesehen sind, trägt der Vorhabenträger. Dies umfasst auch die Grünflächen östlich der Sankt-Lorenz-Brücke. Sie sind spätestens 1 Jahr nach Bezug der ersten WE fertig zu stellen. Künftig unterhält und pflegt die Stadt diese Flächen, welche als öffentliche Grünflächen ausgewiesen werden.

 

 

 

Herr Lötsch möchte wissen, wann es geplant sei den Auslegungsbeschluss im Bauausschuss beschließen zu lassen.

Herr Schröder erläutert, dass dies im Herbst 2019 geplant sei.

 

Herr Dr. Brock zeigt sich darüber verwundert, dass jetzt im laufenden Verfahren über Anträge versucht werde, Änderungen zu bewirken. Seiner Meinung nach könne dies beim Auslegungsbeschluss erfolgen.

 

Herr Vorkamp sieht es als vorteilhaft an, wenn jetzt im Vorwege bereits über spezielle Themen entschieden werde.

 

Herr Lötsch beantragt eine punktweise Diskussion und Abstimmung der beiden Anträge.

Der Bauausschuss stimmt einer punktweisen Diskussion und Abstimmung einstimmig zu.

 

 

 

Punkt 1: Die in der Bürgerschaft beschlossene Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau ist strikt anzuwenden.

 

Herr Vorkamp regt an, die Studentenwohnungen in die Quote mit reinzurechnen.

Herr Pluschkell möchte wissen, was dafür bzw. dagegen spräche, die Studentenwohnungen mit einzurechnen.

Herr Schröder erläutert, dass es sich hierbei um verschiedene Förderrahmenbedingungen handele, da dies Sonderwohnformen seien.

 

Der Vorsitzende lässt über den Punkt 1: (30%-Quote) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Punkt des Antrages:   6 Stimmen

Gegen den ersten Punkt des Antrages:  4 Stimmen

Enthaltungen:      5 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den Punkt 1 des Antrages mehrheitlich.

 

 

 

Punkt 2: Grünzug vom Güterbahnhof bis zum Lindenplatz.

 

Herr Schröder führt aus, dass es gerade im städtischen Bereich im Umfeld des Hauptbahnhofes nur eingeschränkte Möglichkeiten einer Realisierung gäbe.

Herr Luetkens weist darauf hin, dass der Verwaltung mit dem letzten Satz dieses Punktes die Möglichkeit gegeben sei erst zu prüfen und dann zu antworten.

Herr Pluschkell stellt folgenden Änderungsantrag zu Punkt 2:

Der Grünzug solle sich vom Wasserturm bis zum nördlichen Ende des B-Planes erstrecken (Güterbahnhof bis Hermann-Lange-Straße).

Herr Vorkamp sagt zu, diese Änderung in dem Antrag zu übernehmen.

 

Der Vorsitzende lässt über den ergänzten Punkt 2: (Grünzug vom Güterbahnhof bis Lindenplatz) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den zweiten ergänzten Punkt des Antrages:  14 Stimmen

Enthaltungen:       1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den ergänzten Punkt 2 des Antrages einstimmig.

 

 

 

Punkt 3: Gewerbe.

 

Herr Howe regt an, dort Wohnungsbau zu realisieren, da es scheinbar keine Engpässe bei Gewerbebauten gäbe.

Herr Zander führt aus, dass dies gemäß der Info des Investors aus der Bauausschusssitzung vom 01.04.2019 nicht darstellbar sei.

Herr Schröder ergänzt, dass es an dortiger Stelle keine Nachfragen zu Büroflächen gäbe.

Herr Vorkamp sieht einen Hotelbau an dortiger Stelle durch diverse Hotelneubauten rund um den Bahnhof als nicht notwendig an. Daher spreche er sich für Wohnungsbau aus.

Herr Pluschkell berichtet aus eigener Erfahrung, dass Wohnungsbau zwischen den Bahngleisen und der Straßenbrücke nicht sinnvoll sei.

 

 

Herr Vorkamp zieht den Punkt 3 des Antrages zurück.

 

 

 

Punkt 4: Parken

 

Herr Pluschkell möchte wissen, was die Verwaltung zu dem Schlüssel von 0,5 Kfz-Tiefgaragenstellplätzen sage.

Herr Schröder erläutert, dass der Schlüssel noch nicht abschließend festgelegt sei, er aber voraussichtlich noch höher läge, um die parkenden Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum herauszuhalten.

Herr Howe sieht es als schwierig an, im sozialen Wohnungsbau eine Tiergarage zu realisieren.

Herr Pluschkell beantragt den ersten Halbsatz des Absatzes getrennt vom Rest des Absatzes abzustimmen. Dem wiederspricht keiner.

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Halbsatz vom Punkt 4: (Parken) abstimmen (Der Vorhabenträger wird verpflichtet pro Wohneinheit mindestens 0,5 Kfz-Tiefgaragenstellplätze bereitzustellen).

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Halbsatz vom Punkt 4 des Antrages:   10 Stimmen

Gegen den ersten Halbsatz von Punkt 4 des Antrages:  3 Stimmen

Enthaltungen:        2 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den ersten Halbsatz von Punkt 4 des Antrages mehrheitlich.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den restlichen Absatz vom Punkt 4: (Parken) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den restlichen Absatz vom Punkt 4 des Antrages:  6 Stimmen

Gegen den restlichen Absatz von Punkt 4 des Antrages:  7 Stimmen

Enthaltungen:        2 Stimmen

Der Bauausschuss lehnt den restlichen Absatz von Punkt 4 des Antrages mehrheitlich ab.

 

 

 

Punkt 5: Lokschuppen und Kontorhaus erhalten.

 

Herr Müller-Horn möchte wissen, ob der Lokschuppen und das Kontorhaus auch unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.

Herr Schröder erläutert, dass ihm dies bisher nicht bekannt sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Punkt 5: (Lokschuppen und Kontorhaus erhalten) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den fünften Punkt des Antrages:   3 Stimmen

Gegen den fünften Punkt des Antrages:  11 Stimmen

Enthaltungen:      1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Punkt 5 des Antrages mehrheitlich ab.

 

 

 

Punkt 6: Zusätzliche Verbindung von St. Lorenz Süd an die Innenstadt / Wallanlagen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Punkt 6: (Zusätzliche Verbindung von St. Lorenz Süd an die Innenstadt / Wallanlagen) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den sechsten Punkt des Antrages:  6 Stimmen

Gegen den sechsten Punkt des Antrages:  8 Stimmen

Enthaltungen:      1 Stimme

Der Bauausschuss lehnt den Punkt 6 des Antrages mehrheitlich ab.

 

 

 

Punkt 7: Grünfläche

 

Der Vorsitzende lässt über den Punkt 7: (Grünfläche) abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den siebten Punkt des Antrages:   10 Stimmen

Gegen den siebten Punkt des Antrages:  3 Stimmen

Enthaltungen:      2 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den Punkt 7 des Antrages mehrheitlich.