Vorlage - VO/2019/07475  

Betreff: AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die Grünen): Bauvorhaben auf dem Gelände des ehem. Güterbahnhofs
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
06.05.2019 
15. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt und begrüßt die Pläne des Vorhabenträgers „Wohnkompanie Nord“, die Fläche des ehem. Güterbahnhofs zu entwickeln, grundsätzlich. Dabei ist ein Kompromiss zwischen dem Mangel an Wohnraum in Lübeck und dem Mangel an Grünflächen, der speziell in St. Lorenz herrscht, zu finden. Daher möge der Bauausschuss im Zuge des aktuell laufenden Planfeststellungsverfahrens beschließen:

 

  1. Die in der Bürgerschaft beschlossene Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau ist strikt anzuwenden: Bei geplanten 320 WE wird die 30% Quote in der aktuellen Planung unterschritten, welche nur 90 geförderte WE vorsieht. Der Anteil der geförderten WE ist zu erhöhen, sodass mindestens die gültige Quote von 30% Sozialwohnungen eingehalten wird.

 

  1. Grünzug vom Güterbahnhof bis zum Lindenplatz: Im Sinne einer städtebaulichen Gesamtbetrachtung ist ein Grünzug als Verbindungselement vom Wasserturm auf dem ehemaligen Güterbahnhof bis zum Lindenplatz in Form einer Promenade mit Radfahrweg wünschenswert. Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten und stellt dem Bauausschuss verschiedene Varianten vor.

 

  1. Gewerbe: Um hier im Zuge der verkehrlichen Erschließung keinen weiteren Parkdruck zu verursachen, ist am Eingang des Bebauungsgebiets, bei der Meierbrücke, als Gewerbe ein Büro oder ähnliches anstatt eines Hotels zu berücksichtigen (tendenziell antizyklische Parkraumnutzung im Verhältnis zum AnwohnerInnen-Parken). Der B-Plan regelt die Art der baulichen Nutzung entsprechend.

 

  1. Parken: Der Vorhabenträger wird verpflichtet pro Wohneinheit mindestens 0,5 KFZ-Tiefgaragen-Parkplätze bereitzustellen, die an die BewohnerInnen des neuen Quartiers sowie ggf. umliegende AnwohnerInnen zur Miete/Kauf angeboten werden. Mindestens ¼ der Plätze werden mit E-Ladestationen ausgestattet. Der Vorhabenträger wird auch verpflichtet in der Tiefgarage oder an anderer geeigneter Stelle kostenlose Bügel-Plätze für Fahrräder zu errichten; und zwar mindestens einen Bügel-Platz pro Wohneinheit.  

 

  1. Lokschuppen und Kontorhaus erhalten: Zusätzlich zum unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm bleibt auch der nicht unter Denkmalschutz stehende Lokschuppen und das Kontorhaus an der Sankt-Lorenz-Brücke auf dem Gelände erhalten. Beide dienen dem Quartier als Identifikationspunkt und werden vom Vorhabenträger z.B. als Jugendhaus gestaltet, das auch Platz für Veranstaltungen bietet. Zudem wird geprüft, die Gebäude auf und um den Güterbahnhof unter Ensembleschutz zu stellen.

 

  1. Zusätzliche Verbindung von St. Lorenz Süd an die Innenstadt/Wallanlagen: Eine zusätzliche Fuß-und Radverkehrs-Brücke über den Stadtgraben zwischen Wieland- und Puppenbrücke, die St. Lorenz Süd besser an die Wallanlagen anbindet, würde den Mangel an Grünflächen in St. Lorenz etwas kompensieren und ist daher wünschenswert. Die Stadtverwaltung prüft mögliche Einspareffekte bei gemeinsamer Vergabe dieses Bauauftrages mit dem Bau der Brücke über den Stadtgraben in Höhe der IHK/MUK und informiert den Bauausschuss spätestens im Zuge des Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens entsprechend. 

 

  1. Grünfläche: Die Kosten für die Herrichtung der Grünflächen, wie sie im Plan der  „Wohnkompanie Nord“ (wie vorgelegt für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) vorgesehen sind, trägt der Vorhabenträger. Dies umfasst auch die Grünflächen östlich der Sankt-Lorenz-Brücke. Sie sind spätestens 1 Jahr nach Bezug der ersten WE fertig zu stellen. Künftig unterhält und pflegt die Stadt diese Flächen, welche als öffentliche Grünflächen ausgewiesen werden.

 

 

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen