Auszug - Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur neuen Unterfluranlage an der Ecke Lindenplatz / Konrad-Adenauer-Straße  

14. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 01.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/07440 Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur neuen Unterfluranlage an der Ecke Lindenplatz / Konrad-Adenauer-Straße
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss

Anfrage:

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) haben an der Ecke Lindenplatz / Konrad-Adenauer-Straße eine aus drei unterirdischen Abfalleinheiten bestehende Unterfluranlage errichtet.

 

Drei Einwurfschächte ragen aus der Bodengruppe hervor, je ein Schacht für Papier/Pappe, einer für den Inhalt des gelben Sacks (Metalle, Kunststoffe und Verbundstoffe) sowie einer für den Restabfall. Die EBL folgt mit ihrer Anlage dem Beispiel anderer Städte wie Kiel oder Hamburg, wo solche Systeme schon länger etabliert sind. Die Systemvorteile einer Unterflur-anlage erlauben interessanten Perspektiven für eine moderne Stadt- und Raumentwicklung in der Hansestadt und bringen zudem viele weitere Win-Win-Optionen.

Folgende Fragen ergeben sich:

- Handelt es sich um eine Pilotanlage oder sind weitere Standorte vorgesehen?

- Wird die Anlage nur den Anwohnern oder auch der Öffentlichkeit zugänglich sein?

- Wäre es möglich derartige Anlagen auch auf der Altstadtinsel zu installieren?

- Wäre es möglich derartige Anlagen auch im öffentlichen Raum aufzustellen?

- Ist ein Systemeinbau nur im Neubau oder auch nachträglich im Bestand möglich?

- Wurden bereits Erfahrungen mit dem System an einem anderen Standort gesammelt?

- Welche Bedeutung könnte das System für die Stadt- und Raumentwicklung in der Hansestadt haben?

- Welche Rahmenbedingungen müssen vorliegen damit eine Anlage installiert werden kann?

- Welche baulichen Besonderheiten müssen berücksichtigt werden?

- Wer trägt die Kosten für den Einbau der Container-Anlage?

- Wie werden die Gebühren berechnet? Welche Laufzeit haben die Verträge?

- Sind solche Systeme aufwendiger in Wartung und Entleerung als herkömmliche Systeme?

- Wie häufig werden die Tonnen geleert? Erfolg die Leerung nach einem festen Plan oder gibt es eine elektronische Systemüberwachung, die bei überquellendem Behälter eine Leerung veranlasst? 

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.