Auszug - AM Evers (SPD): Strandbenutzungsgebühr  

6. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
TOP: Ö 3.9.2
Gremium: Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 11.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2019/07301 AM Evers (SPD): Strandbenutzungsgebühr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Fragen werden von Herrn Kirchhoff wie folgt beantwortet:

 

Ab wann sollen die neuen Preise angewandt werden?

Antwort: Die neuen Preise sollen ab 15.05.2019 mit Beginn der Saison erhoben werden.

 

Mit wie viel Mehreinnahmen rechnet der KBT durch diese Maßnahmen?

Antwort: Durch die Erhöhung der Strandbenutzungsgebühr erwartet der KBT eine Mehreinnahme von 20.000 Euro netto.

 

Welche Grundlage untermauert die Rechtfertigung einer Preiserhöhung von 100%?

Antwort: Das Angebot für Besucher des Strandes auf dem Priwall hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und ist zwischenzeitlich mit der Infrastruktur am Strand auf der Stadtseite vergleichbar (Badewacht, Strandduschen, Sanitäranlagen, Strandkorbvermietung, Gastronomie, kostenloses „Gast-WLAN“ [geplant ab 2019]). Das aus der verbesserten Infrastruktur resultierende höhere Gästeaufkommen führt für den Kurbetrieb zu zusätzlichem Personalaufwand und zusätzlichen Sachkosten (Reinigungsaufwand, Verbrauchskosten). Mit der geplanten Erhöhung reduziert der Kurbetrieb das negative Betriebsergebnis für den Priwallstrand von 310 TEUR auf voraussichtlich 290 TEUR.

 

Gibt es für den Kurbetrieb nicht eine Möglichkeit, die Preise quartalsweise abzuheben?

Antwort: Strandbenutzungsgebühren werden lediglich in der Zeit vom 15.05. bis 14.09. (4 Monate) eines Jahres erhoben. Eine quartalsweise Erhöhung führt dazu, dass sich die Gebühr während des Saisonverlaufes ändert und das angestrebte Ziel von 2,80 Euro frühestens im Jahr 2020 erreicht werden kann. Darüber hinaus ist jede Gebührenumstellung mit nicht unerheblichen Sach- und Personalkosten (Umstellung der Strandkartenautomaten, Druck von Strandkarten) verbunden.

 

Sieht der KBT Risiken, dass Gäste durch die Preiserhöhung erschreckt werden und zu Stränden in Nachbargemeinden abwandern?

Antwort: Der Kurbetrieb sieht dieses Risiko nicht. In den unmittelbar benachbarten Ostseebädern Timmendorfer Strand und Scharbeutz beträgt die Strandbenutzungsgebühr 3,-- Euro.

 

Welche Maßnahmen ergreift der KBT bei einer Nichtbezahlung trotz Strandnutzung von nicht Lübeckern bei einer Kontrolle?

Antwort: Von Strandbesucher, die abgabepflichtig sind aber keine Strandbenutzungsgebühren gezahlt haben, wird im Rahmen von Kontrollen eine zusätzliche Verwaltungsgebühr aufgrund des § 16 Abs. 5 der Kurabgabesatzung in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck erhoben. Diese zusätzlich zu entrichtende Gebühr beträgt zurzeit 4,-- Euro.

 

Anmerkung zur Begründung der Anfrage:

Kinder sind bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres von der Strandbenutzungsgebühr befreit.


Anfrage:

Im November 2018 hat die Bürgerschaft beschlossen, dass alle Lübeckerinnen und Lübeck mit dem erst Wohnsitz in Lübeck keine Strandbenutzungsgebühr mehr zahlen müssen.

In der neuen Satzung des KBTs sieht der KBT vor, dass die Kurtaxe für nicht Lübecker auf dem Strand auf der Seite des Priwalls von 1,40€ auf 2,80€ angehoben wird. 

Auch die Nutzung einer Saisonkarte für Dauergäste entfällt.

Hierzu möge der Bürgermeister folgende Fragen beantworten:

 

-Ab wann sollen die neue Preise angewandt werden?

-Mit wieviel Mehreinnahmen rechnet der KBT durch diese Maßnahme?

-Welche Grundlage untermauert die Rechtfertigung einer Preiserhöhung von 100%?

-Gibt es für den Kurbetrieb nicht eine Möglichkeit, die Preise Quartalsweise anzuheben?

-Sieht der KBT Risiken, dass Gäste durch die Preiserhöhung erschreckt werden und zu Stränden in Nachtbar Gemeinden abwandern?

-Welche Maßnahmen ergreift der KBT bei einer Nichtbezahlung trotz Strandnutzung von nicht Lübeckern bei einer Kontrolle?


Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Antworten der Verwaltung

zur Kenntnis.