Vorlage - VO/2019/07301
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Beschlussvorschlag
Im November 2018 hat die Bürgerschaft beschlossen, dass alle Lübeckerinnen und Lübeck mit dem erst Wohnsitz in Lübeck keine Strandbenutzungsgebühr mehr zahlen müssen.
In der neuen Satzung des KBTs sieht der KBT vor, dass die Kurtaxe für nicht Lübecker auf dem Strand auf der Seite des Priwalls von 1,40€ auf 2,80€ angehoben wird.
Auch die Nutzung einer Saisonkarte für Dauergäste entfällt.
Hierzu möge der Bürgermeister folgende Fragen beantworten:
-Ab wann sollen die neue Preise angewandt werden?
-Mit wieviel Mehreinnahmen rechnet der KBT durch diese Maßnahme?
-Welche Grundlage untermauert die Rechtfertigung einer Preiserhöhung von 100%?
-Gibt es für den Kurbetrieb nicht eine Möglichkeit, die Preise Quartalsweise anzuheben?
-Sieht der KBT Risiken, dass Gäste durch die Preiserhöhung erschreckt werden und zu Stränden in Nachtbar Gemeinden abwandern?
-Welche Maßnahmen ergreift der KBT bei einer Nichtbezahlung trotz Strandnutzung von nicht Lübeckern bei einer Kontrolle?
Begründung
Eine Preiserhöhung von 100% werden viele Besucher erschrecken und abschrecken vor einem Besuch im Seebad Travemünde. Zudem darf man nicht vergessen, dass wir auch Familien mit Kindern, sowie Gäste mit einem kleineren Geldbeutel erwarten, die sich diese Erhöhung nicht mehr leisten könnten.
Anlagen