Auszug - Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Lübecker Stadtbibliothek  

5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.3.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 11.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Archiv, Lesesaal 4. Stock
Ort: Mühlendamm 1 - 3, 23552 Lübeck
VO/2019/07040 Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Lübecker Stadtbibliothek
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
 
Wortprotokoll

Herr Hatscher beantwortet die Fragen von Herrn Steffen mündlich wie folgt:

 

1. Wie viele Fälle von Belästigungen von Kindern und Jugendlichen in den Räumen der Stadtbibliothek Lübeck (einschließlich Nebenstellen) sind bekannt? Bitte nach den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bisher) aufgliedern.

 

Eine Belästigung von Kindern und Jugendlichen ist Anfang 2019 erfolgt. Hierbei fühlte sich ein Jugendlicher von einen anderen Besucher durch nahes bei ihm Stehen und dadurch, dass der Beschuldigte sich in den Schritt gefasst hätte, belästigt. Zwei Mitarbeiter der Bibliothek stellten den Beschuldigten in einer Gefährderansprache zur Rede, dieser entschuldigte sich mehrfach dafür, dass der Eindruck entstanden sei, wies eine Belästigungsabsicht von sich. Dem Beschuldigten wurde eindringlich mitgeteilt, dass er unter Beobachtung stünde und er darauf achten möge, jeden Belästigungseindruck zu vermeiden. Er verließ die Bibliothek. Dem Jugendlichen wurde empfohlen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, er verließ ebenfalls die Bibliothek. Er meldete sich zwar dort, erstattete jedoch keine Anzeige. Die Polizei ermittelt gleichwohl derzeit, es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, die Bibliothek tritt als Zeugin auf.
Darüber hinaus sind 2017 = 2, 2018 = 3 und 2019 bisher = 0 größere Belästigungen im Gesamthaus zu registrieren, Es handelt sich um psychisch Verwirrte und teils aggressive Menschen, in 4 Fällen Männer, in einem eine Frau. Die Belästigungen erfolgen durch aggressives Auftreten anderen Kunden bzw. gegenüber einem Mitarbeiter oder durch lautes brüllen und ähnliche Verhaltensweisen.

 

2. Welche Maßnahmen wurden in den Fällen durch die Bediensteten der Stadtbibliothek ergriffen (Ansprachen, Ausschluss von der Nutzung, Hausverbot, Anzeige u.a.)?

 

Im ersten Schritt wird der Kunde durch Hausleitung und einem weiteren Mitarbeiter angesprochen. Ist die Belästigung offenkundig und hält an, so erfolgt der Hausverweis, Wird diesem nicht Folge geleistet, erfolgt die Alarmierung der Polizeiwache sowie die Durchsetzung des Hausverbots mit Unterstützung der Beamten. Die Polizei verhängt einen Platzverweis, die Bibliothek erstattet Strafanzeige.

 

3. Welche Aufsichtsmaßnahmen erfolgen durch das Personal der Stadtbibliothek, um ggfs. Belästigungen festzustellen?

 

Alle Bereiche der Bibliothek werden fortwährend durch das Bibliothekspersonal besucht, zudem erfolgt durch die sehr hohe Kundendichte eine durchgehende „soziale Kontrolle“. Im Ergebnis sind Belästigungen unmittelbar feststellbar. Darüber hinaus ist eine Hausrufanlage für Notfälle vorhanden.

 

4. Werden Bedienstete der Stadtbibliothek für die Problematik der Belästigung von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert, in welcher Form?

 

Ja, es erfolgen seit Jahren laufend spezielle hausinterne Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Umgang mit schwierigen Situationen und „schwierigen Menschen“ zum Thema haben.

 

 

Nachfragen von Herrn Steffen werden von Herrn Hatscher beantwortet und Anmerkungen von Herrn Koch nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.

 

 

Weiterhin stellt Frau Schedel zusätzlich nachfolgende mündliche Anfrage:

 

Aus der Niederschrift der Bürgerschaft vom 25.01.2018 ginge hervor, dass ein Arbeitskreis für Baukunst in den Bereichen Kultur und Denkmalpflege und Planen und Bauen gebildet werde. Die Sitzung des Arbeitskreises fand am 26.06.2018 statt. In dessen Niederschrift wurde festgehalten, dass die Verwaltung eine Vorlage erstelle, welche dem Kulturausschuss vorgelegt werde.

Frau Schedel erfragt den Bearbeitungsstand der Vorlage.

 

Frau Senatorin Weiher erläutert, dass aus zeitlichen und personellen Gründen noch keine Vorlage erstellt sei, sie das Thema jedoch aufgreife und im Herbst 2019 berichten werde.

 

Der Ausschuss nimmt die Anmerkungen zur Kenntnis.