Auszug - Kurswechsel in der Wohnungspolitik Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018 Interfraktioneller Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477)  

5. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 20:56 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06566 Kurswechsel in der Wohnungspolitik
Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Interfraktioneller Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung mit TOP 8.2.1 und 8.2.2

 

TOP 8.2

Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO/2018/06504 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und DIE LINKE mit Mehrheit zur Vorberatung an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:

1) Alle Neuplanungen von Wohngebieten werden in den kommenden drei Jahren im

Rahmen von B-Plänen ausschließlich mit Geschosswohnungsbau realisiert. Dabei

sollen Gebiete, die mehr Geschosswohnungsbau vorsehen vom Bürgermeister mit

Priorität umgesetzt werden.

Die sich bereits in Planung befindlichen Projekte der KWL am Bornkamp / Schärenweg

(09.13.00) sowie am Waldsaum (06.12.00) sollen in 100% geförderten Geschosswohnungsbau umgeplant werden.

Über die Fortschritte der Umplanung und Bebauung ist der Bürgerschaft regelmäßig

zu berichten.

2) Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf alle

Wohneinheiten in einem Baugebiet bezogen. Es werden keine Bauvorhaben von privaten

Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt, wenn sie im

Bebauungsplan nicht 30% Wohnungen für sozialen Wohnungsbau vorsehen.

3) Lehrstehende Wohnungen, die aus der Sozialbindung gefallen sind, sollen über vertragliche Absprachen mit den Eigentümer*innen innerhalb der kommenden drei Jahre

wieder in die Sozialbindung zurückgeholt werden.

4) Der Bürgermeister setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass die Bindungsfristen für

Sozialwohnungen verlängert werden können.

5) Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt

Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich

Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben

in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den

Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten

zu klären.

Zusätzlich dazu wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, inwieweit einfache und

schnelle Methoden zur Wohnraumschaffung auf Zeit nutzbar gemacht werden können.

Das Pommernzentrum sowie das Eltern-Kind-Zentrum Lübeck können hierfür als

Beispiele dienen.

 

TOP 8.2.1

Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8.1 mit VO/2018/06513 den nachstehend aufgeführten Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL mit Mehrheit zur Vorberatung an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Der Punkt 2 des Antrages wird wie folgt geändert (Änderungen unterstrichen):

2. Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die

Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen. Es werden keine Bauvorhaben

von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt,

wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen für sozialen

Wohnungsbau vorsehen.

 

TOP 8.2.2

Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8.2 mit VO/2018/06527 den nachstehend aufgeführten Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen mit Mehrheit zur Vorberatung an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:

Punkt 1 der Vorlage VO/2018/06504 wird gestrichen und durch folgende Formulierung

ersetzt:

1) Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in neu zu entwickelnden Wohngebieten ist sicherzustellen,dass neben der Sozialbauquote weitere 30% für Geschosswohnungsbau für

preisgünstige Mietwohnungen (8,--€/qm) vorgesehen werden. Dabei sollen Gebiete, die diesem Anspruch genügen, vom Bürgermeister mit Priorität umgesetzt werden.

Die sich bereits in Planung befindlichen Projekte der KWL am Bornkamp/Schärenweg

(09.13.00) sowie am Waldsaum (06.12.00) sollen in 100% geförderten Geschosswohnungsbau umgeplant werden.

Über die Fortschritte der Umplanung und Bebauung ist der Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Januar 2019 zu berichten, welche

städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private Bauherren,Bauträger oder Investoren veräußern zu können.

 

 

Herr Hönel, Frau Akyurt, Frau Büche, Frau Friemer und Herr Müller stellen folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2, der in der Sitzung umverteilt wird:

1) Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen.

Es werden keine Bauvorhaben von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften

Grundstücken bewilligt, wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen

für sozialen Wohnungsbau und 20% Wohnungen im 2. Förderweg vorsehen.

Dieses ist auch im Kaufvertrag zu regeln.

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die

Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können.

3) Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt

Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich

Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben

in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den

Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten

zu klären.

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Juni 2019 zu berichten,

welche städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden

könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben

der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche

städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen

werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private

Bauherren, Bauträger oder Investoren veräußern zu können.

5) Bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen sind Lübecker Interessenten bevorzugt zu berücksichtigen. Hierfür sind mit den Bauherren entsprechende städtebauliche Verträge zu schließen.

Dieser Änderungsantrag entspricht vollumfänglich dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.01.2019 gestellten Änderungsantrag VO/2019/07032.

 

Ein Vertagungsantrag von Herrn Candan wird mehrheitlich abgelehnt.

Der o.a. Änderungsantrag zu TOP 8.2 wird kontrovers diskutiert.

Herr Dr. Grohmann hält eine „50%-Regelung“ nicht für praktikabel; es müssen Einzellösungen für die Quartiere gefunden werden.

Frau Schwartz gibt zu bedenken, dass mit dem Änderungsantrag zusätzlich zur zweiten Quote von 20% für den 2. Förderweg die Bezugsgröße geändert wurde von der zulässigen Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau auf die Bruttogeschossfläche im gesamten Baugebiet. Wohnberechtigt für Wohnungen im 2. Förderweg sind Haushalte, die bis zu 20% über den Einkommensgrenzen für den 1. Förderweg liegen. Wie viele Haushalte in Lübeck in diesen Einkommensgrenzen liegen, ist dem Bereich Soziale Sicherung nicht bekannt, daher kann zu dem Bedarf keine Aussage getroffen werden. Hierzu sollten Experten befragt werden.

Auch Herr Voht hält einen Austausch mit der TRAVE vor einer Entscheidung für erforderlich.

Herr Senator Schindler weist darauf hin, dass zur Zeit die „Durchmischung“ von Sozialem Wohnungsbau und frei finanziertem Wohnungsbau mit der bisherigen 30%-Regel gut funktioniert. Bei einer Erhöhung des Anteils an geförderten Wohnungen könnte das System kippen; der frei finanzierte Wohnraum wird dann teurer. Dies wäre ein „Kurswechsel in die falsche Richtung“.

Herr Stolte berichtet, dass die „50%-Regelung“ bereits im Bauausschuss problematisch gesehen wurde. Bei neuen Baugebieten kann es hierdurch zu Verzögerungen im Verfahren kommen.

 

Es sprechen außerdem Herr Hönel, Frau Akyurt, Herr Müller und der Vorsitzende.


 


Der Änderungsantrag zu TOP 8.2 wird auf Antrag von Herrn Voht punktweise abgestimmt.

 

Ziffer 1.: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Ziffer 2.: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Ziffer 3.: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

Ziffer 4.: 8 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen

Ziffer 5.: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, dem Antrag TOP 8.2 in Form des Änderungsantrags stattzugeben.

 

Herr Voht und Frau Friemer erklären, dass sie ihre Anträge TOP 8.2.1 und 8.2.2 zurückziehen.