Auszug - Kurswechsel in der Wohnungspolitik Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018 Interfraktioneller Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeinsame Beratung mit TOP 8.2.1 und 8.2.2
TOP 8.2
Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8 mit VO/2018/06504 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen „Bündnis 90/Die Grünen“ und DIE LINKE mit Mehrheit zur Vorberatung an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:
1) Alle Neuplanungen von Wohngebieten werden in den kommenden drei Jahren im
Rahmen von B-Plänen ausschließlich mit Geschosswohnungsbau realisiert. Dabei
sollen Gebiete, die mehr Geschosswohnungsbau vorsehen vom Bürgermeister mit
Priorität umgesetzt werden.
Die sich bereits in Planung befindlichen Projekte der KWL am Bornkamp / Schärenweg
(09.13.00) sowie am Waldsaum (06.12.00) sollen in 100% geförderten Geschosswohnungsbau umgeplant werden.
Über die Fortschritte der Umplanung und Bebauung ist der Bürgerschaft regelmäßig
zu berichten.
2) Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf alle
Wohneinheiten in einem Baugebiet bezogen. Es werden keine Bauvorhaben von privaten
Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt, wenn sie im
Bebauungsplan nicht 30% Wohnungen für sozialen Wohnungsbau vorsehen.
3) Lehrstehende Wohnungen, die aus der Sozialbindung gefallen sind, sollen über vertragliche Absprachen mit den Eigentümer*innen innerhalb der kommenden drei Jahre
wieder in die Sozialbindung zurückgeholt werden.
4) Der Bürgermeister setzt sich auf Landesebene dafür ein, dass die Bindungsfristen für
Sozialwohnungen verlängert werden können.
5) Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt
Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich
Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben
in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den
Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten
zu klären.
Zusätzlich dazu wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, inwieweit einfache und
schnelle Methoden zur Wohnraumschaffung auf Zeit nutzbar gemacht werden können.
Das Pommernzentrum sowie das Eltern-Kind-Zentrum Lübeck können hierfür als
Beispiele dienen.
TOP 8.2.1
Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8.1 mit VO/2018/06513 den nachstehend aufgeführten Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler & GAL mit Mehrheit zur Vorberatung an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:
Der Punkt 2 des Antrages wird wie folgt geändert (Änderungen unterstrichen):
2. Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die
Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen. Es werden keine Bauvorhaben
von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt,
wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen für sozialen
Wohnungsbau vorsehen.
TOP 8.2.2
Sitzung der Bürgerschaft am 27.09.2018
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.8.2 mit VO/2018/06527 den nachstehend aufgeführten Änderungsantrag der Fraktion Die Unabhängigen mit Mehrheit zur Vorberatung an den Bauausschuss (federführend) und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Soziales überwiesen:
Punkt 1 der Vorlage VO/2018/06504 wird gestrichen und durch folgende Formulierung
ersetzt:
1) Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in neu zu entwickelnden Wohngebieten ist sicherzustellen,dass neben der Sozialbauquote weitere 30% für Geschosswohnungsbau für
preisgünstige Mietwohnungen (8,--€/qm) vorgesehen werden. Dabei sollen Gebiete, die diesem Anspruch genügen, vom Bürgermeister mit Priorität umgesetzt werden.
Die sich bereits in Planung befindlichen Projekte der KWL am Bornkamp/Schärenweg
(09.13.00) sowie am Waldsaum (06.12.00) sollen in 100% geförderten Geschosswohnungsbau umgeplant werden.
Über die Fortschritte der Umplanung und Bebauung ist der Bürgerschaft regelmäßig zu berichten.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Januar 2019 zu berichten, welche
städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private Bauherren,Bauträger oder Investoren veräußern zu können.
Herr Hönel, Frau Akyurt, Frau Büche, Frau Friemer und Herr Müller stellen folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.2, der in der Sitzung umverteilt wird:
1) Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen.
Es werden keine Bauvorhaben von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften
Grundstücken bewilligt, wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen
für sozialen Wohnungsbau und 20% Wohnungen im 2. Förderweg vorsehen.
Dieses ist auch im Kaufvertrag zu regeln.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die
Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können.
3) Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt
Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich
Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben
in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den
Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten
zu klären.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Juni 2019 zu berichten,
welche städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden
könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben
der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche
städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen
werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private
Bauherren, Bauträger oder Investoren veräußern zu können.
5) Bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen sind Lübecker Interessenten bevorzugt zu berücksichtigen. Hierfür sind mit den Bauherren entsprechende städtebauliche Verträge zu schließen.
Dieser Änderungsantrag entspricht vollumfänglich dem in der Sitzung des Bauausschusses am 21.01.2019 gestellten Änderungsantrag VO/2019/07032.
Ein Vertagungsantrag von Herrn Candan wird mehrheitlich abgelehnt.
Der o.a. Änderungsantrag zu TOP 8.2 wird kontrovers diskutiert.
Herr Dr. Grohmann hält eine „50%-Regelung“ nicht für praktikabel; es müssen Einzellösungen für die Quartiere gefunden werden.
Frau Schwartz gibt zu bedenken, dass mit dem Änderungsantrag zusätzlich zur zweiten Quote von 20% für den 2. Förderweg die Bezugsgröße geändert wurde von der zulässigen Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau auf die Bruttogeschossfläche im gesamten Baugebiet. Wohnberechtigt für Wohnungen im 2. Förderweg sind Haushalte, die bis zu 20% über den Einkommensgrenzen für den 1. Förderweg liegen. Wie viele Haushalte in Lübeck in diesen Einkommensgrenzen liegen, ist dem Bereich Soziale Sicherung nicht bekannt, daher kann zu dem Bedarf keine Aussage getroffen werden. Hierzu sollten Experten befragt werden.
Auch Herr Voht hält einen Austausch mit der TRAVE vor einer Entscheidung für erforderlich.
Herr Senator Schindler weist darauf hin, dass zur Zeit die „Durchmischung“ von Sozialem Wohnungsbau und frei finanziertem Wohnungsbau mit der bisherigen 30%-Regel gut funktioniert. Bei einer Erhöhung des Anteils an geförderten Wohnungen könnte das System kippen; der frei finanzierte Wohnraum wird dann teurer. Dies wäre ein „Kurswechsel in die falsche Richtung“.
Herr Stolte berichtet, dass die „50%-Regelung“ bereits im Bauausschuss problematisch gesehen wurde. Bei neuen Baugebieten kann es hierdurch zu Verzögerungen im Verfahren kommen.
Es sprechen außerdem Herr Hönel, Frau Akyurt, Herr Müller und der Vorsitzende.
Der Änderungsantrag zu TOP 8.2 wird auf Antrag von Herrn Voht punktweise abgestimmt.
Ziffer 1.: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ziffer 2.: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Ziffer 3.: 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen
Ziffer 4.: 8 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
Ziffer 5.: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, dem Antrag TOP 8.2 in Form des Änderungsantrags stattzugeben.
Herr Voht und Frau Friemer erklären, dass sie ihre Anträge TOP 8.2.1 und 8.2.2 zurückziehen.