Auszug - Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 29.11.2018 an den Schul- und Sportausschuss, hier: Antrag der Fraktion Die Unabhängigen betr. Haushaltsbegleitbeschluss; Sanierung Betreute Grundschule Niederbüssau
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Stolzenberg teilt mit, dass er als Vorsitzender des Elternvereins der Außenstelle der Kahlhorst-Schule in Niederbüssau, zugleich Träger der betreuten Grundschule, aufgrund von Befangenheit nicht an der Beratung teilnehmen werde und verlässt den Sitzungsraum.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden ist der Ausschuss einstimmig einverstanden, Herrn Lehrke vom Stadtteilverein das Wort zu erteilen.
Herr Lehrke stellt anhand eines Flyers den Schulstandort vor und informiert über die bestehende räumliche Situation für den Ganztag. Anschließend erläutert Herr Lehrke das Anliegen des Stadtteilvereins, die ehemalige Schulleiterwohnung im Rahmen eines Konzepts zur Einrichtung eines Stadtteilhauses auch für den Ganztag der Schule nutzbar zu machen. Zur Herrichtung der Räumlichkeiten wären die Fenster des denkmalgeschützten Gebäudeteils zu ersetzen, die Elektroanlagen und die Heizungsanlage zu erneuern und die Küche auszutauschen. Herr Lehrke berichtet weiter, dass sich der Stadtteilverein mit einer hohen Eigenleistung einbringen würde. Mit dieser Maßnahme könne die Qualität der Betreuung der Kinder verbessert und das Stadtteilleben gestärkt werden.
Herr Haltermann begrüßt grundsätzlich das hohe Engagement des Vereins, gibt jedoch zu bedenken, dass auf der Grundlage einer abgestimmten Prioritätenliste für den räumlichen Ausbau des Ganztags sechs Schulen schon seit Jahren auf die Umsetzung warten müssen.
Frau Treumann spricht sich unter Bezug auf das Beispiel an der Schule Lauerholz dafür aus, die Doppelnutzung von Klassenräumen voranzubringen.
Herr Nölck sieht in dem Vorhaben des Stadtteilvereins die Gelegenheit, ein Projekt zügig und mit geringem Aufwand dazwischen zu schieben.
Herrn Puhle fehlt eine verlässliche Kostenkalkulation für die Gesamtmaßnahme. Zudem bittet er das GMHL um eine fachliche Einschätzung.
Herr Bunk beurteilt den baulichen Zustand der ehemaligen Schulleiterwohnung als desaströs. Im Rahmen einer Wiederherrichtung des Gebäudeteils wäre eine Grundsanierung einschließlich einer Erneuerung der Wasserleitungen und einer Dach- und Fassadensanierung erforderlich. Aufgrund fehlender Bedarfsmeldung des Bereichs Schule und Sport wäre unter Sicherheitsaspekten perspektivisch eher ein Rückbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung anzudenken.
Auf die Frage von Herrn Kerlin nach vergleichbaren Modellen und wie jeweils die Zuständigkeit für die Unterhaltung des Gebäudes geregelt sei, informiert Herr Bunk, dass dies eine Frage der vertraglichen Regelung sei und ggf. die Verantwortung für den Gebäudeteil eigentumsähnlich auf den Stadtteilverein übergehen sollte.
Frau Senatorin Weiher erklärt, dass der Fachbereich für die Außenstelle der Kahlhorst-Schule keinen zusätzlichen Raumbedarf im Ganztag sehe, vielmehr sei die Ganztagsnutzung sogar besser gewährleistet als an anderen Schulen. Auch im Hinblick auf den hohen Investitionsstau von insgesamt ca. 280 Mio. Euro bei allen städtischen Gebäuden sei das Vorhaben nicht vertretbar. Frau Weiher befürwortet jedoch die Idee, das Objekt als Stadtteilhaus für Vereinszwecke herzurichten und bietet hierfür Unterstützung in Form von fachlicher Beratung an.
Eine Frage von Herrn Kerlin zur Umsetzung des Konzepts „Ganztag an Schule“ beantwortet Herr Thorn.
Es erfolgt eine weitere Erörterung der Thematik, an der sich mehrfach Herr Nölck, Frau Treumann und mehrfach Herr Haltermann beteiligen.
Überweisungsantrag:
Für die Herrichtung von Räumlichkeiten der ehemaligen Schulleiterwohnung für die Betreute Grundschule an der Schule Niederbüssau werden mit Beschluss der Bürgerschaft vom 29.11.2018 100.000 Euro als Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen im Haushalt 2019 geordnet und mit einem Sperrvermerk versehen.
Die Planung und Baudurchführung erfolgt durch den Mieter der ehemaligen Schulleiterwohnung (Stadtteilverein) und wird in Kooperation mit dem Träger der betreuten Grundschule (Elternverein) durchgeführt.
Die Entscheidung über die Aufhebung des Sperrvermerks und Freigabe der Mittel wird abschließend an den Bauausschuss und an den Schul- und Sportausschuss überwiesen.
Der Vorsitzende lässt über die Aufhebung des Sperrvermerks abstimmen:
Der Ausschuss lehnt die Aufhebung des
Sperrvermerks bei einer Gegenstimme
und zwei Enthaltungen mehrheitlich ab.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 5 zur Niederschrift am 17.01.2019_Grundschule Niederbüssau (70 KB) |