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Auszug - Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße - Auslegungsbeschluss  

8. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2018/06780 Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße -
Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stolzenberg spricht die vom Bereich Naturschutz vorgebrachten Anregungen zum Verlauf und Begrünung des geplanten Fußweges an. Er möchte wissen, ob es für den geplanten Fußweg über die Parkplatzanlage eine Alternative gäbe und ob Begrünungsmaßnahmen oder Markierungen als Abgrenzung zur Stellplatzanlege möglich seien.

Frau Cosack verweist auf die Bestandsgebäude und merkt an, dass der angesprochene Gehweg als Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit festgelegt werde. Eine Abpflanzung mit Bäumen zur Abgrenzung des Fußweges sei nicht geplant.

 

Herr Stolzenberg führt aus, dass der Weg im Zuge des Planverfahrens neu angelegt werden müsse und die Verwaltung daher mit dem Vorhabenträger über eine Abgrenzung zwischen Wegerecht und Stellplatzfläche durch Begrünungsmaßnahmen verhandeln solle. Gerade im nördlichen Bereich des Grundstücks sei dies möglich.

 

Herr Stolzenberg erläutert anhand eines Luftbildes, die von ihm angesprochene Markierung des Fußweges.

Frau Cosack merkt an, dass das Wegerecht durch die Festsetzung des B-Plans gesichert sei und Markierungen nicht in einem B-Plan festgelegt werden können.

 

Herr Howe möchte wissen, ob die Verwaltung mit dem Investor über die Errichtung von Gründächern verhandelt habe.

Frau Cosack bejaht die Frage und erläutert, dass im Ergebnis - wenngleich entgegen der Interessen des Vorhabenträgers - Gründächer für Neubauten im B-Plan Lohmühle verbindlich festgesetzt worden seien.

Frau Belchhaus ergänzt, dass die Regelung nur dann greift, wenn ein Neubau errichtet werde, da die bestehenden baulichen Anlagen im Plangebiet Bestandsschutz genießen. Auf bestehenden Gebäuden nachträglich die Aufbringung eines Gründaches zu fordern sei unverhältnismäßig und könne daher nicht gefordert und auch nicht festgesetzt werden.

 

Frau Haltern spricht in der textlichen Festsetzung den Teil B unter Punkt 1.1.1 an. Hier ist unter der letzten Spiegelstrichaufzählung explizit von Spielhalle und Wettbüros die Rede. Unter Punkt 1.1.2 allerdings nur von Vergnügungsstätten. Sie bittet darum, dass die Verwaltung unter 1.1.2 auch den Wortlaut „ausgenommen sind Spielhallen und Wettbüros“ mit aufnehme.

Frau Belchhaus sagt zu, dass entsprechend der stadtplanerischen Intention dies klarstellend ergänzt werde.

 

Herr Wiese vom Seniorenbeirat möchte wissen, ob im Planungsgebiet Solardächer vorgesehen seien und ob die Ampelanlage an der Straße Bei der Lohmühle für in der Mobilität eingeschränkte Menschen ausgelegt sei.

Frau Cosack merkt an, dass die Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern zulässig sei, jedoch nicht verpflichtend festgesetzt werden könne.

Frau Belchhaus ergänzt, dass der Hinweis auf die Schaltung der Ampelanlage an den zuständigen Bereich weitergegeben werde, da dies nicht in einem B-Plan geregelt werden könne und daher auch nicht Bestandteil des B-Planes sei.

 

Herr Stolzenberg stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verbesserung des Fußweges im Bereich des Gehrechtes mit dem Grundstückseigentümer zu verhandeln. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer zu verhandeln, eine öffentlich zugängliche Ladestation für PKW einzurichten.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Stolzenberg abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  12 Stimmen

Enthaltungen:   1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den Antrag von Herrn Stolzenberg einstimmig.

 

 

Der Vorsitzende lässt über die durch den Antrag von Herrn Stolzenberg ergänzte Vorlage abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für die ergänzte Vorlage: 10 Stimmen

Enthaltungen:   3 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt die Vorlage mit dem Ergänzungsantrag von Herrn Stolzenberg einstimmig.

 


Beschluss:

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 04.32.00 Bei der Lohmühle / Westhoffstraße – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.32.00 –  Bei der Lohmühle / Westhoffstraße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.