Vorlage - VO/2018/06780  

Betreff: Bebauungsplan 04.32.00 - Bei der Lohmühle / Westhoffstraße -
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
Beratungsfolge:
Senat zur Vorberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
17.12.2018 
8. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 04.32.00 Bei der Lohmühle / Westhoffstraße – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 04.32.00 –  Bei der Lohmühle / Westhoffstraße – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.530 Gesundheitsamt

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Planung vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 1).

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 5)

 

 

(zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 6 der Begründung)

 


Begründung

Siehe Anlage 5

 


Anlagen

1           Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

2           Bebauungsplan 04.32.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

3           Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

4           Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

5           Begründung zum Bebauungsplan 04.32.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Auswertungsbericht (1448 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Planoriginal (1051 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Teil A_Planzeichnung mit Legende (1097 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Teil B_Text (43 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 - Begründung (2305 KB)