Auszug - Anfrage AM Knust (AfD) : Modifikation der Auspuffendrohre an den Bussen des ÖPNV der Stadt Lübeck
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
Es wird beantragt, den „Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL)“ und die „Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG)“ zu beauftragen, folgende Fragen zu klären.
- Können die Auspuffendrohre der Busse nach oben bis zu den Dachkanten verlängert werden?
- Welche Kosten entstehen durch diese Maßnahmen?
- Würde eine solche Maßnahme zu Problemen mit dem TÜV führen?
Begründung:
Die Auspufföffnungen an den Bussen des städtischen Busverkehrs befinden sich an den Fahrzeugen in ca. einem Meter Höhe.
Fußgänger, Radfahrer und vor allem Kinder im Kinderwagen sind so von den dort ausgeleiteten Motorabgasen direkt betroffen.
Es ist klar, dass so die Schadstoffemissionen der Fahrzeuge nicht vermindert werden, jedoch werden sie in größerer Höhe ausgeleitet. So kommen Personen in unmittelbarer Fahrzeugnähe nicht in direkten Kontakt mit den Abgasen.
Das soll auch bei den Hybridbussen durchgeführt werden, denn auch diese Fahrzeuge fahren nicht durchgehend elektrisch
Abschließende Antwort:
1.) Nein, die Auspuffendrohre können nicht nach oben bis zu den Dachkanten verlängert werden.
2.) Entfällt, da nicht möglich
3.) Ja, es würde Probleme mit dem TÜV geben (Entzug der Betriebserlaubnis). Die Verlängerung müsste, aufgrund konstruktiver Randbedingungen, außen am Fahrzeug vorgenommen werden.
Das Auspuffendrohr liegt bei Fahrzeugen mit Schadstoffklassifizierungen bis EURO 5 in ca. 40 cm Höhe. Fahrzeuge der Schadstoffklasse EURO 6 (derzeit ca. 25 %) verfügen über kein Auspuffendrohr, sondern über einen „Fächer“ unterhalb des Motors. Der Stadtverkehr Lübeck weist darauf hin, dass dieser bereits über zwei rein elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügt und plant, die Flotte bis ca. 2030 zu ca. 70 % umzurüsten.
Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.