Vorlage - VO/2018/06804
|
Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, den „Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL)“ und die „Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG)“ zu beauftragen, folgende Fragen zu klären.
Können die Auspuffendrohre der Busse nach oben bis zu den Dachkanten verlängert werden?
Welche Kosten entstehen durch diese Maßnahmen?
Würde eine solche Maßnahme zu Problemen mit dem TÜV führen?
Begründung
Die Auspufföffnungen an den Bussen des städtischen Busverkehrs befinden sich an den Fahrzeugen in ca. einem Meter Höhe.
Fußgänger, Radfahrer und vor allem Kinder im Kinderwagen sind so von den dort ausgeleiteten Motorabgasen direkt betroffen.
Es ist klar, dass so die Schadstoffemissionen der Fahrzeuge nicht vermindert werden, jedoch werden sie in größerer Höhe ausgeleitet. So kommen Personen in unmittelbarer Fahrzeugnähe nicht in direkten Kontakt mit den Abgasen.
Das soll auch bei den Hybridbussen durchgeführt werden, denn auch diese Fahrzeuge fahren nicht durchgehend elektrisch.
Anlagen