Auszug - Neu-Gründung eines "Bündnis für Familie der Hansestadt Lübeck" Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018 an den Jugendhilfeausschuss (federführend) und den Ausschuss für Soziales Interfraktioneller Antrag Die Linke + Freie Wähler/GAL - VO/2018/06344 (AT zu VO/2018/06214)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Müller (Antragsteller) möchte, dass das Bündnis wiederbelebt wird, da es seit 2010 keine Aktivitäten mehr gebe.
Frau Albrecht verweist auf ihre Ausführungen, die der Vorlage beigefügt sind („Diskussionsgrundlage“). Die Planungen seien erfolgreich weitergegangen; die Hansestadt Lübeck hätte in 2007 mit „Leben und Wohnen im Alter“ und „Aufwachsen in Lübeck“ Prozesse initiiert, die weiterhin laufen und viele Maßnahmen zur Folge hatten. Eine Beteiligung der Wirtschaft war wichtig, fand aber allerdings kaum statt. Das bestätigt auch Frau Sasse.
Herr Jeguschke kritisiert, dass die Ziele zu allgemein formuliert sind und stellt in Frage, ob seitens der „sozialen Vereine“ etc. überhaupt Interesse an einer Teilnahme besteht.
Auch Frau Bachmann fehlt eine klare Formulierung der Ziele (so auch Frau Friemer) und Problemstellungen zur Erarbeitung von Lösungen. Sie lobt die guten Angebote für Familien in Lübeck und wünscht sich stattdessen einen „Familienbeirat“.
Herr Voht (ebenfalls Antragsteller) erwidert, mit dem Bündnis sollen Zivilgesellschaft und Verwaltung zusammenkommen und gemeinsam Ziele erarbeiten.
Herr Dr. Grohmann erklärt, dass die Diskussion über Familien in die Fachausschüsse gehört, nicht in ein solches Bündnis.
Herr Hönel befürwortet den Antrag und schlägt folgende Änderung vor, die von Herrn Müller übernommen wird:
4. Das „Bündnis für Familie der Hansestadt Lübeck“ soll sich eine Geschäftsordnung
geben, die unter anderem regelt, dass
a. die Mitgliedschaft und regelmäßige Beteiligung für möglichst viele Vereine,
Verbände, Initiativen, Parteien und Gewerkschaften möglich wird.
b. Die Arbeit im großen Plenum und in kleinen Unter-Arbeitskreisen (thematisch
oder regional bezogen) organisiert möglich ist. Mindestens die Sitzungen des
Plenums finden öffentlich statt. Alle Sitzungen des Bündnisses finden verpflichtend öffentlich statt. Alle Beteiligten haben Rederecht.
Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO/2018/06344 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke+Freie Wähler/GAL zur Vorberatung an den Jugendhilfeausschuss (federführend) und den Ausschuss für Soziales überwiesen:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt unverzüglich die Neu-Gründung eines „Bündnis
für Familie der Hansestadt Lübeck“ zu initiieren und zu organisieren. Federführend
ist der Jugendhilfeausschuss durch die Verwaltung auf dem Laufendem zu halten.
Daneben sind der Sozialausschuss und der Gleichstellungsausschuss (nach seiner
Einsetzung) zu beteiligen.
2. Die konstituierende Versammlung, mit Vertreter_innen aus Wirtschaft, Verwaltung,
Bildung und Zivilgesellschaft (soziale Vereinen und Verbänden, ehrenamtlichen Initiativen
von Eltern, Sozial- und Erziehungsberufen, Gewerkschaften und Politik) soll
noch in diesem Jahr stattfinden.
3. Ziele des „Bündnis für Familie der Hansestadt Lübeck“ sind
a. die Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Lübeck
b. die stetige Verbesserung der Lebenssituationen von Familien in Lübeck, dazu
soll das Bündnis ein langfristiges Konzept erarbeiten und umsetzen.
c. ideale Rahmenbedingungen für ein generationsübergreifendes Miteinander für
die Zukunft Lübecks zu schaffen
4. Das „Bündnis für Familie der Hansestadt Lübeck“ soll sich eine Geschäftsordnung
geben, die unter anderem regelt, dass
a. die Mitgliedschaft und regelmäßige Beteiligung für möglichst viele Vereine,
Verbände, Initiativen, Parteien und Gewerkschaften möglich wird.
b. Die Arbeit im großen Plenum und in kleinen Unter-Arbeitskreisen (thematisch
oder regional bezogen) organisiert möglich ist. Mindestens die Sitzungen des
Plenums finden öffentlich statt.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit 5 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.