Auszug - Anfrage BM Lötsch (CDU): Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses (VO/2018/05839) Eingeschränktes Halteverbot Paul-Ehrlich-Straße
|
Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage
Am 30.08.2018 hat die Lübecker Bürgerschaft auf Antrag der CDU einstimmig folgendes beschlossen:
Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286 nach StVO) in der Paul-Ehrlich-Straße analog der Regelung in der Maria-Goeppert-Straße (d.h. Mo – Fr, 07:00 – 16:00 Uhr)
Frage:
Wann setzt die Verwaltung den Beschluss voraussichtlich um?
Abschließende Antwort:
Da sich die Verwaltung aktuell noch im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörverfahren befindet, kann diese Frage momentan noch nicht beantwortet werden.
Leider war dem Prüfauftrag keine Begründung zu entnehmen, die die Anordnung des o. a. Haltverbotes im Sinne von § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der zurzeit gültigen Fassung rechtfertigen würde. Grundsätzlich dürfen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO Verkehrszeichen nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs angeordnet werden. Darüber hinaus fordert § 45 Abs.9 StVO, das Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Auch wenn bisher abschließend keine Entscheidung getroffen wurde, erscheint eine Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286 StVO) eher unwahrscheinlich. Die Paul-Ehrlich-Straße befindet sich zum größten Teil in einer Tempo-30-Zone, ist eine Sackgasse und der Linienverkehr wird nur auf der Strecke Paul-Ehrlich-Straße bis Dorothea-Erxleben-Straße und zurück geführt. Das Parken vor den Bauminseln stellte bislang keine Behinderung dar. Beschwerden sind bei der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt. Fußgängerquerungen in der Tempo-30-Zone auch außerhalb des Fußgängerüberwegs waren bisher problemlos möglich. Der Tatbestand eines zwingenden Erfordernisses ist zumindest bei jetzigem Prüfstand nicht zu erkennen.
Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörverfahrens wird die Verwaltung erneut berichten.
Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.