Auszug - Anfrage von AM Hans Knust - Verkehrslenkung und Pressearbeit der Hansestadt Lübeck anlässlich der Baumaßnahme Mühlenstraße in der Zeit vom 19.10. bis 22.10.2018
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Wortprotokoll Beschluss |
Anfrage:
Warum unterblieb auf der Webseite der Hansestadt Lübeck-Baustelleninfo ein Hinweis auf Zufahrtsmöglichkeiten in das Aegidienviertel?
Gab es in dem o.g. Zeitraum der Mühlenstraßen-Sperrungen überhaupt eine alternative Zufahrt in das Aegidienviertel?
Wurde eine Zufahrtsmöglichkeit in das Aegidienviertel rechtzeitig und ausreichend durch das Presseamt kommuniziert?
Warum unterblieb eine zeitweise Aufhebung der Verkehrsschilder 250 „Durchfahrt verboten“ bzw. „Für Kfz. gesperrt“ in den Straßen An der Mauer und Balauerfohr von der Krähenstraße kommend?
Warum unterblieb bei der angekündigten und ausgeschilderten Umleitung über Mühlendamm, Parade und Pferdemarkt ein zusätzlicher Hinweis in Ankündigung und Ausschilderung, dass diese Umleitung lediglich bis zur Parade/Pferdemarkt führt und dort endet?
Abschließende Antwort:
Frage: Warum unterblieb auf der Webseite der Hansestadt Lübeck-Baustelleninfo ein Hinweis auf Zufahrtsmöglichkeiten in das Aegidienviertel?
Antwort durch 1.101.3: Die Serviceseiten www.baustelleninfo.luebeck.de bieten zurzeit einen aktuellen Überblick über Baumaßnahmen im Lübecker Straßennetz. Aufgeführt sind neben der Dauer und dem Ort / Bereich der Baustelle, der Grund sowie die Auswirkungen auf den Verkehr. Mit Hilfe dieser Angaben erhält der Nutzer einen schnellen Überblick.
Umleitungen usw. werden zurzeit nicht kommuniziert – grundsätzlich sind alle Umleitungen usw. ausreichend vor Ort ausgeschildert, so dass die Verkehrsteilnehmer entsprechend informiert wird. Ferner können den Pressemeldungen sowie Anwohner-Informationen alle weiteren Details entnommen werden.
Die Optimierung und Erweiterung des Serviceportals www.baustellen.luebeck.de ist für die Zukunft in Planung.
Frage: Gab es in dem o.g. Zeitraum der Mühlenstraßen-Sperrungen überhaupt eine alternative Zufahrt in das Aegidienviertel?
Antwort: Das Quartier „St. Aegidien“ über den Bereich Krähenstraße zu erreichen. Zudem konnte die Aegidienstraße über die Königsstraße erreicht werden.
Frage: Wurde eine Zufahrtsmöglichkeit in das Aegidienviertel rechtzeitig und ausreichend durch das Presseamt kommuniziert?
Antwort: Es wurden zwei Pressemeldungen herausgegeben, in denen darauf hingewiesen wurde, dass das Quartier „St. Aegidien“ über den Bereich Krähenstraße zu erreichen war sowie die Einbahnstraßen-Regelung in dieser Zeit aufgehoben wurde. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass die Straßen Kapitelstraße, Fegefeuer, Musterbahn, An der Mauer, St.-Annen-Straße, Pergamentenmachergang, Königstraße und Sandstraße in dieser Zeit zu Sackgassen wurden.
Weiterhin wurden vom Lübeck Management e.V. in Abstimmung mit dem Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Information an die Anlieger, Gewerbetreibende und Kunden herausgegeben, die auch in den Geschäften ausgehängt wurde.
Frage: Warum unterblieb eine zeitweise Aufhebung der Verkehrsschilder 250 „Durchfahrt verboten“ bzw. „Für Kfz. gesperrt“ in den Straßen An der Mauer und Balauerfohr von der Krähenstraße kommend?
Antwort: Die Verkehrsführung während der Baumaßnahmen wurde mit der Polizei abgestimmt. Die Einbahnstraßenstraßenregelung „An der Mauer“ wurde nur im Teilbereich Mühlenstraße bis Weberstr. aufgehoben. Die Einbahnstraßenregelung für das Teilstück Balauerfohr (St. Annen-Straße bis Krähenstraße) wurde aufgehoben. Die Umsetzung des Verkehrszeichenplans wurde vor Ort durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr kontrolliert.
Frage: Warum unterblieb bei der angekündigten und ausgeschilderten Umleitung über Mühlendamm, Parade und Pferdemarkt ein zusätzlicher Hinweis in Ankündigung und Ausschilderung, dass diese Umleitung lediglich bis zur Parade/Pferdemarkt führt und dort endet?
Antwort: Die Umleitung aus Richtung Mühlentorplatz erfolgt über die Wallstraße, Mühlendamm, Parade und Pferdemarkt. Der Pferdemarkt ist ohnehin eine Sackgasse, daher ist keine zusätzliche Beschilderung erfolgt.
Der Bauausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.