Auszug - Schuleingangsuntersuchungen Anfrage AM Dr.Grohmann  

3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 10.5
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06694 CDU - Anfrage von BM Dr. Carsten Grohmann: Schuleingangsuntersuchungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr. Grohmann verweist auf die Presseberichterstattung vom 04.11.2018.

 

Herr Dr. Hamschmidt führt zu der Anfrage im Einzelnen folgendes aus:

 

1.)    Wie viele Schuleingangsuntersuchungen konnten in diesem Jahr nicht wie geplant durchgeführt werden aufgrund von Ärztemangel?
In der Zeit von Oktober 2017 und Juli 2018 wurden vom Schulärztlichen Dienst 1561 Schüler/-innen untersucht. Bei 165 Kindern konnte eine Untersuchung vor Ferienbeginn nicht mehr durchgeführt werden. (Das entspricht etwa dem Arbeitspensum für 4 bis 5 Wochen einer vollen Stelle). Bei 5 Kindern wurde die Untersuchung in den Ferien bzw. kurz nach Schulbeginn nachgeholt, weil dies von den Eltern oder von der Schulleitung gewünscht wurde.
Es wurden also insgesamt 160 Kinder nicht untersucht. Es wurden alle Kinder untersucht, die uns vorab bekannt waren (z. B. über Frühförderanträge oder I-Plätze) (das betrifft ca. 400 Kinder). Es wurden alle Kinder untersucht, die von den Schulleitungen der betroffenen Schulen als mutmaßlich auffällig gemeldet wurden (ca. 150 Kinder). Es wurden alle Kinder untersucht, bei denen die Eltern selbst um eine Untersuchung gebeten haben (5 Kinder). Es wurden die Schulleitungen gebeten, uns nach Schulanfang alle Kinder zu melden, bei denen aufgrund von Auffälligkeiten im August oder September eine Schuluntersuchung nachgeholt werden sollte (kein einziges Kinder wurde nachgemeldet). Das gleiche Verfahren ist auch für 2019 geplant.

2.)    Wie sieht die Situation im kommenden Jahr aus?
Eine Kollegin (30 Wochenstunden) ist seit Ende 2017 in Erziehungsurlaub und wird vielleicht im Februar wiederkehren. Hierfür haben wir zurzeit eine Vertretungskraft, die mit 15 Wochenstunden arbeitet und deren Vertrag bei Bedarf verlängert werden kann.
Eine weitere Kollegin (ebenfalls 30 Stunden) ist seit Februar krankgeschrieben, Zeitpunkt der Rückkehr noch ungewiss (hierfür haben wird zurzeit auf Honorarbasis eine Vertretungskraft, die allerdings nur mit 10 Wochenstunden arbeitet). Eine dritte Kollegin (26 Wochenstunden) ist bis 2020 beurlaubt, um außerhalb ihre Facharztweiterbildung abzuschließen. Diese Stelle ist jetzt gerade als Vertretungsstelle ausgeschrieben mit Bewerbungsfrist bis Mitte Januar 2019 (das hängt damit zusammen, dass die Stellen in den Ärzteblättern erst im nächsten Monat ausgeschrieben werden können).
Darüber hinaus ist für den Stellenplan 2019 eine zusätzliche Kinderarztstelle vorgesehen. Wir haben vor kurzem die vorzeitige Besetzung dieser Stelle beantragt. Dieses wird zurzeit im Personal- und Organisationsservice geprüft.

3.)    Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, unbesetzte Arztstellen im Gesundheitsamt nach zu besetzen? Wird aktiv an der Universität Lübeck für die Hansestadt Lübeck als Arbeitgeber geworben?
Wir versuchen selbstverständlich vakante Stellen wiederzubesetzen, das gesamte Verfahren vom Wiederbesetzungsantrag bis zu dem Zeitpunkt, dass tatsächliche das Personal anfangen kann, war bisher sehr langwierig, hat sich aber in den letzten Monaten deutlich verbessert, sodass wir hoffen, Stellen schneller wiederbesetzen zu können. Ausschreibungen erfolgen in der LN, dem Hamburger Ärzteblatt, dem Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt, dem Deutschen Ärzteblatt und auch in die digitalen Medien. Hierüber werden auch Ärzte der Uniklinik Lübeck erreicht, immer wieder haben wir von dort auch Bewerbungen. Außerdem ist es seit wenigen Monaten durchgängig möglich, in den Ausschreibungen auf eine mögliche Arbeitsmarktzulage zu verweisen, um das bestehende Defizit von ca. 1.000,-- Euro zwischen ärztlicher Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in Krankenhäusern zu überwinden. Zurzeit wird geprüft, ob nicht alle Stellen im Gesundheitsamt mit der Arbeitsmarktzulage versehen werden, wie dieses z. B. im Nachbarkreis Bad Segeberg mit einer 20%tigen Arbeitsmarktzulage erfolgt.

4.)    Verfügt das Gesundheitsamt über eine eigene Weiterbildungsermächtigung im Bereich Allgemeinmedizin/Arbeitsmedizin oder einem anderen Fachgebiet?
Es besteht eine Weiterbildungsermächtigung für 18 Monate im Facharztgebiet Öffentliches Gesundheitswesen und für 12 Monate im Facharztgebiet Kinder- und Jugendmedizin.

5.)    Wenn ja, wie viele Weiterbildungsassistenten beschäftigt die Hansestadt Lübeck?
2 Ärztinnen sind noch in der Facharztweiterbildung, 2 weitere Ärztinnen zwar theoretisch auch, diese haben allerdings zurzeit kein Interesse daran, den Facharzt zu erwerben, müssten dafür auch einige Zeiten außerhalb absolvieren.

6.)    Welche Bemühungen gibt es, durch Ausschreibung/Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zusätzliche Kapazitäten zu schaffen?
Den niedergelassenen kinder- und jugendärztlichen Kollegen ist im Prinzip die Situation im Gesundheitsamt bekannt. Es ist aber beim besten Willen nicht vorstellbar, dass niedergelassene Kolleginnen und Kollegen in der Lage wären, die schulärztlichen Aufgaben zusätzlich zu ihrer erheblich hohen Beanspruchung in der Praxis zu erledigen. Uns ist auch nicht bekannt, dass dieses an anderer Stelle erfolgreich praktiziert worden wäre, da alle Praxen vollständig ausgelastet sind.
Erfolgreicher sind dabei eher Ausschreibungen für eine Honorartätigkeit/Werkvertrag o. ä..
Auf den Zeitungsartikel hin hat sich gestern eine Person gemeldet, die schon in Rente ist. Diese Person hat angeboten, vorübergehend für uns tätig zu sein. Entsprechende Verhandlungen finden gerade statt.
Es wird darüber hinaus auch die Möglichkeit geprüft, ob uns nicht ein Nachbarkreis kurzfristig unterstützen könnte, was besonders gut wäre, da gerade nach den gleichen Kriterien untersucht wird und keine Einarbeitungszeit notwendig wäre.

 

 

Herr Senator Schindler fügt ergänzend hinzu, die HL müsse als Arbeitgeber attraktiver werden, um solche Situationen künftig zu vermeiden. Zu diesem Thema finden regelmäßig Gesprächsrunden mit dem Bürgermeister statt.

Die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage von 20 % solle die Regel werden, eine Facharztzulage von 10 % wäre zusätzlich denkbar. Die HL käme damit in die Größenordnung der Gehaltszahlungen des UKSH.

 

Der Vorsitzende hält die Zahlung einer Arbeitsmarktzulage auch für Pflegekräfte für wünschenswert und bittet Herrn Senator Schindler, diese Anregung mit in die Gespräche mit dem Bürgermeister zu nehmen.

 

Frau Akyurt und Herr Müller kritisieren, dass der Ausschuss diese Informationen über die Presse erhalten hat. Der Vorsitzende verweist auf die Möglichkeit der Information der Ausschussmitglieder im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung.

 

Frau Bachmann möchte positiv anmerken, dass das Gesundheitsamt auf die „besonderen Fälle“ (Meldungen von Auffälligkeiten durch Eltern oder Schulleitung) reagiert hat und tätig geworden ist.

 

 

 

Herr Dr. Grohmann erklärt seine Anfrage für erledigt.

 


Anfrage:

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen spätestens bis zur Sitzung im Dezember 2018 des Sozialausschusses:

 

  • Wie viele Schuleingangsuntersuchungen konnten in diesem Jahr nicht wie geplant durchgeführt werden aufgrund von Ärztemangel?
  • Wie sieht die Situation im kommenden Jahr aus?
  • Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, unbesetzte Arztstellen im Gesundheitsamt nach zu besetzen? Wird aktiv an der Universität Lübeck für die Hansestadt Lübeck als Arbeitgeber geworben?
  • Verfügt das Gesundheitsamt über eine eigene Weiterbildungsermächtigung im Bereich Allgemeinmedizin / Arbeitsmedizin oder einem anderen Fachgebiet?
  • Wenn ja, wie viele Weiterbildungsassistenten beschäftigt die Hansestadt Lübeck?
  • Welche Bemühungen gibt es, durch Ausschreibung / Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zusätzliche Kapazitäten zu schaffen?