Auszug - 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2013 mit Wirkung zum 01.01.2019  

3. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 5.4
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2018/06616 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2013 mit Wirkung zum 01.01.2019
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Verwey gibt Ausführungen zur Historie der Gebühren von 2006 – 2019 sowie zur

Entwässerungsgebühr, Schmutzwassergebühr sowie Niederschlagswassergebühr.

 

Er informiert, wie sich die Grund-, Zusatz und Niederschlagswassergebühr entwickelt haben, (anhand einer Vorlage mit einem Musterhaushalt). Am Jahresvergleich lässt sich erkennen, dass es 2005 eine kräftige Gebührenerhöhung gab, der 2007 eine Gebührensenkung folgte. Danach blieben die Gebühren für ca. 10 Jahre stabil. 2013 wurden Überdeckungen an den Bürger zurückgezahlt. Nunmehr wurde für das Jahr 2019 neu kalkuliert.

 

Das Ergebnis der Nachkalkulation bzw. Betriebsabrechnung 2017 wurde dem Werkaus­schuss bereits vorgestellt und darüber informiert, dass die Reserven (Rückstellungen) auf­gebraucht sind. Im Ergebnis ist eine Erhöhung notwendig. Die beruht u.a. auf gesetzlichen Änderungen wie der neuen Dünge-/Klärschlammverordnung (erhebliche Mehrkosten), der notwendigen Zukunftsvorsorge für verschiedene Elemente (Klimawandel, Starkregen, aus­baubedürftige Kanalisation, Gewässerreinhaltung). Auch be­darf die Kanalinfrastruktur drin­gend einer Sa­nierung.

 

Herr Quirder spricht das postitive Ergebnis von 9 Mio. EUR im Wirtschaftsplan 2019 für die Abwasserbeseitigung im Unternehmensergebnis an. Diese erläutert ihm Herr Dr. Verwey anhand der Rechenwerke nach HGB bzw. KAG-Vorgaben. Die Zahlen des Wirtschaftsplanes sind nach HGB kalkuliert. Die Position der Abschreibun­gen bewirke hier den Unterschied.

 

Herr Dr. Verwey bietet den Anwesenden (insbesondere neuen Werkausschussmitgliedern) eine Einführung in die Gebührenkalkulation an. Herr Ramcke meldet sein Interesse daran an.

 

Herr Zahn konstatiert, dass die Verbesserungen in den Infrastrukturen ebenfalls zu Kosten­steigerungen führen; das bejaht Herr Dr. Verwey. Die Zukunftsversorgung der Hansestadt Lübeck verändere sich (viel Gewerbegebiets- und Wohngebietserschließungen). Das Kanal­netz muss entsprechend aufgerüstet werden.

 

Herr Martens diskutiert mit Herrn Dr. Verwey und Herrn Senator Hinsen, ob die Investitionen ohne die Gebührenerhöhung machbar wären. Fazit: Die Sanierung Kanalnetz sei eine Auflage nach Bundes- und Landesrecht.

 

Herr Ramcke fragt nach Spielräumen in der Erhöhung bzgl. Kubikmeterpreiserhöhung oder Grundgebührenerhöhung und nach dem Grund zur jetzigen Entscheidung. Herr Dr. Verwey verweist auf die Zusammenfassung der Kalkulation und die hohe Fix­kostenbelastung.

Es schließt sich eine Diskussion zur gewählten Weise der Kostenumlage mit den Herren Ramcke, Quirder, Mross, Dr. Lengen und dem Vorsitzenden an. Herr Senator Hinsen betont, dass durchaus im Vorwege das „für“ und „wider“ abgewägt worden sei.

 

Herr Quirder moniert die ausgewiesene Zahlungsweise in vierteljährlichen Teilbeträgen, die den Bürger in seiner Zahlweise bevormunde; das sei verbraucherunfreundlich.

Herr Dr. Verwey führt aus, dass die Straßenreinigungsgebühr andere Termine habe als die Nieder­schlagswassergebühr. Im Sinne der perspektivischen Zusammenführung und der Vereinfa­chung für den Gebührenzahler passen die EBL ihre Zahlungstermine an die Termine der Hansestadt Lübeck an.

Herr Senator Hinsen führt weitergehend aus, dass dann alle städtischen Gebührentatstände hinsichtlich ihrer Bürgerfreundlichkeit zu betrachten wären. Er werde das Thema aber gerne mit dem Bereich Steuern diskutieren und als Anregung mit in den Senat bzw. Hauptaus­schuss nehmen.

 

 

Hinweis: Die Gebührenkalkulation war öffentlich ausgelegt.

 


Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei einer Enthaltung, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.