Auszug - Haushalt 2019  

3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2018/06466 Haushalt 2019
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2019.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Uhlig gibt einen Überblick über den gesamtstädtischen Haushalt sowie über den Haushalt des Fachbereichs 2 (siehe Anlage).

Fragen von Frau Akyurt (zum Stellenplan insgesamt; FB 2: Erstattungen des Landes/Anteil Eingliederungshilfe) und Herrn Dr. Grohmann (zum Stellenplan FB 2) beantworten Herr Uhlig und Frau Schwartz.

 

Herr Müller hatte im Vorwege der Sitzung per Email folgende Fragen zum Haushalt des FB 2 aufgeworfen:

 

Hilfe zur Pflege - wie hoch würden die Haushaltsansätze sein müssen, wenn die Leistungen für Pflegestufe 0 und Pflegegrad 1 nicht nur zu 60% sondern zu 100% bezahlt würden? (Brief von Herrn Amon an die Mitglieder des Sozialausschuss vom 11.09.2018)

Antwort Frau Schwartz: Diese Thematik betrifft 6 Fälle - ca. 10.000,00 €/Jahr (Frage der rechtlichen Betrachtung).

 

Welche Laufzeiten haben die vertraglichen Leistungen (Seite 1951) jeweils und können Sie eine Tabelle in A4 Format vorlegen, die zusätzlich eine Spalte mit dem Datum des Ende des Budgetvertrages enthält? Können die Zuschüsse durch Verwaltungsakte auch in vertragliche Leistungen umgewandelt werden?

Warum sind in der Tabelle  auf Seite 1951 nicht bei allen Trägern und Aufgaben die Zielgruppen im Geschlechterverhältnis angegeben?

Antwort Frau Schwartz:

Die im Bereich 2.500 abgeschlossenen Budgetverträge haben derzeit eine Laufzeit von 5 Jahren. Dies hat die Bürgerschaft in Ihrer Sitzung am 25.06.2015 entsprechend beschlossen.

Im Übrigen wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen.

Der Verwaltungsaufwand für eine jährliche Anpassung der Zahlen zum Geschlechterverhältnis mit der Haushaltsplanung wäre enorm, da diese Zahlen aus jedem der Sachberichte extra herausgesucht und in Prozente umgerechnet werden müssten.

 

Wie wirken sich die Maßnahmen aus der neuen "Sparliste" des Bürgermeisters auf den gesamten Fachbereich 2 und dabei insbesondere auf die Kontakte mit den Lübecker_innen/Antragsteller_innen aus?

Antwort Frau Schwartz: keine Auswirkungen auf den Kontakt zu Kunden.

 

Eine weitere Frage von Herrn Müller zu dem Projekt „Lübecker Stadtmütter“ beantwortet eine Mitarbeiterin des Vereins „Frauen helfen Frauen“ (im Publikum, der Vorsitzende erteilt ihr im Einvernehmen mit dem Ausschuss Rederecht).

 

Frau Akyurt beantragt, die Haushaltsvorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

Herr Dr. Grohmann unterstützt diesen Antrag.

 

Herr Voht dagegen beantragt, eine Empfehlung an die Bürgerschaft (zustimmendes Votum) abzugeben.


Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
ggf. einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.244.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

848.829.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  5.589.200

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

817.322.700

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.781.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: Entwurf 2019 per 22.10.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 68.172.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.550,078

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,806 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3550,078 Planstellen.

 

 

 


Nach einer von Frau Bachmann beantragten Sitzungsunterbrechung (17.35 – 17.39 Uhr) beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Antrag von Herrn Voht ist damit abgelehnt.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos_Haushalt2019 (1217 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Tabelle Laufzeit Budgetvertrag (83 KB)