Auszug - Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm ,,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Projektaufruf 2018  

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06269 Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm ,,Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Projektaufruf 2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Meier, Dennis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lübeck bewirbt sich mit einer Projektfortführung des Projektes ,,Entwicklung eines Sportzentrums Falkenwiese“ – Hochbau Tanzen/Judo/TSB (Gesamtbaukosten ca. 6,4 Mio. Euro) und der Sanierung des Sportplatzes Neuhof ,,Bürgerpark Neuhof“ (Gesamtkosten ca. 1,9 Mio. Euro) um eine 90-prozentige Förderung aus dem Bundesprogramm „ Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Projektaufruf 2018. Im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides wird die Übernahme eines Eigenanteils von 10 % für die Maßnahme ,,Bürgerpark Neuhof“ aus städtischen Haushaltsmitteln zugesagt. Der 10-prozentige Eigenanteil für die Maßnahme ,,Hochbau Falkenwiese“ wird bis zur maximalen Förderung von 4 Mio. Euro (400.000 Euro) zugesagt. Die in der Richtlinie aufgezeigte Möglichkeit, den 10-prozentigen Eigenanteil durch Dritte (Stiftungen und Spender) gegenzufinanzieren, soll für beide Maßnahmen genutzt werden.

 


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

 

Frau Treumann-Greiff verlässt die Sitzung im Anschluss an die

Abstimmung um 21.02 Uhr (TOP 10.4).

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss an die Behandlung der Tagesordnungspunkte unter TOP 7 bzw. vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung, lässt der Vorsitzende über die Zuordnung der für die nicht-öffentliche Behandlung angemeldeten Tagesordnungspunkte in den nicht-öffentlichen Teil abstimmen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, zuerst en bloc über die Behandlung der Tagesordnungspunkte 11 und 15.1 bis 15.9 im nichtöffentlichen Teil abzustimmen. Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen.

 

Die Bürgerschaft stimmt der Behandlung

der Tagesordnungspunkte 11 und 15.1 bis 15.9

im nichtöffentlichen Teil mit der notwendigen 2/3-Mehrheit zu.

 

 

Der Vorsitzende erläutert zu TOP 15.10, dass es hierzu einen Vertagungsantrag durch die Fraktion die Unabhängigen gibt und hierüber im nichtöffentlichen Teil beraten wird.

 

Der Vorsitzende lässt nunmehr über die Behandlung des TOP 15.10 im nichtöffentlichen Teil abstimmen.

 

 

Die Bürgerschaft stimmt der Behandlung

des Tagesordnungspunktes 15.10

im nichtöffentlichen Teil mit der

notwendigen 2/3-Mehrheit mehrheitlich zu.

 

 

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 21.48 Uhr.