Auszug - Gemeinsame Empfehlung des Bauausschusses (federführend) und des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und Bü90 / Die Grünen betr. Parkraumbewirtschaftung (Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH / FH und um den Hauptbahnhof (Sitzung der Bürgerschaft am 22.02.2018 - VO/2018/05839)
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am
20.03.2018 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:
Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am
TOP 5.4.2 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.02.2018 (VO/2018/05880) – interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Bü90/Die Grünen – Parkraumbewirtschaftung
(Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH / FH und um den Hauptbahnhof
Die Vorlage wird kontrovers diskutiert.
Es sprechen die AM Herr Dr. Lengen, Herr Wegner, Frau Mählenhoff, Herr Dedow, Herr
Mauritz, Herr Schubert, Herr Müller und Herr Zahn.
Der Ausschuss empfiehlt mit 9 - Jastimmen, 0 – Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen
einstimmig, antragsgemäß zu beschließen.
Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2018 mit dem Antrag befasst
und folgende Empfehlung ausgesprochen:
TOP 5.3.2 Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.02.2018 (VO/2018/05880) – interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Bü90/Die Grünen – Parkraumbewirtschaftung
(Anwohnerparkrecht) in den Wohngebieten um UKSH / FH und um den Hauptbahnhof
Herr Quirder sagt zu, den letzten Satz im ersten Absatz des Antrages der GAL-Fraktion („Bei
festgestellten Verstößen gegen die StVO, die die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen
gefährden oder ihre Mobilität wesentlich beeinträchtigen, ist die Ordnung herzustellen.“) unter
TOP 5.3.1 im diesem Antrag zu übernehmen.
Der Vorsitzende lässt über den ergänzen Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für den ergänzten Antrag: 13 Stimmen
Gegen den ergänzten Antrag: 2 Stimmen
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag mit der Ergänzung zu übernehmen.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.