Herr Schindler merkt einführend in die Thematik an, dass der Beschluss der Zustimmung der Bürgerschaft bedarf, da eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperationspartnern geschlossen werden muss. Die Beschlussvorlage erfolgt daher zur Vorberatung in den Ausschüssen. Bisher ist jedoch eine positive Einstellung der Ausschüsse zur Errichtung einer Jugendberufsagentur zu verzeichnen.
Frau Höfs beantwortet die Frage von Herrn Dr. Grohmann bezüglich der Kosten für die Errichtung der JBA und verweist auf die Anlage 9 der Vorlage.
Frau Akyurt lobt die Initiative und äußert sich positiv über die Errichtung einer Jugendberufsagentur.
Herr Dr. Grohmann begleitet die Vorlage ebenso positiv und fragt an:
1) Wie erfolgt die Digitalisierung für das Ausbildungsnetz?
2) Was versteht sich unter der Schüler-ID nach dem Hamburger Modell?
Herr Schindler führt zu Frage 1) aus, dass sich diesbezüglich eine kompatible Software mit dem Titel „Ausbildungsnetz 38“ in Salzgitter angesehen und Vorgespräche mit dem Entwickler dieser Software als spezialisierten Fachmann geführt wurden. Bei der Umsetzung wird vollständig auf das Wissen sowie die Fähig- und Fertigkeiten des Experten zurückgegriffen.
Bezüglich der zweiten Fragestellung bietet Herr Senator Schindler an, die Frage zur Abklärung mitzunehmen. Die Antwort wird nachfolgend in die Niederschrift aufgenommen:
Schüler-Identifikationsnummer (Schüler ID) in Hamburg
eingeführt 2005 als zentrale Datensammlung für alle schulpflichtigen und schulpflichtig werdenden Kinder und Jugendliche
eine eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer zur Erfassung der persönlichen Daten von Schülern
gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum, Konfession, Einschulung, Schulwechsel, besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache
ermöglicht verlässlich die Begleitung und Beobachtung des Bildungsverlaufes über die Schullaufbahn und den Verbleib nach Beendigung der Schulzeit
erhöht die Chancen, zu Schüler/innen, die drohen sich im Laufe ihrer Schullaufbahn der Schule und anderen Institutionen zu entziehen, erneut Unterstützungs- und Beratungsangebote zu unterbreiten
Herr Voht lobt das zügige Verwaltungshandeln. Er fragt zudem hinsichtlich des Berichtswesens bis Ende 2020 an, ob fortlaufend über den Entwicklungsstand im Ausschuss für Soziales berichtet wird.
Herr Senator Schindler versichert, dass selbstverständlich laufend informiert wird.
Frau Akyurt fragt aufgrund der Beteiligung der Politik an, ab wann eine Einbindung erfolgt und die Beiräte anfangen zu arbeiten.
Herr Senator Schindler führt hierzu aus, dass nach seinem Kenntnisstand die Beiräte bisher nicht zusammengetreten sind. Er merkt an, dass vorliegend der Beirat beim Jobcenter als Ansprechpartner für politische Vertreter fungiert.
Frau Höfs ergänzt, dass im Konzept insgesamt drei Gremien verankert sind: die Steuerungsgruppe, die Koordinierungsgruppe und die Beiräte. Der politische Bereich könnte der Zuständigkeit des bestehenden Beirats im Jobcenter zugeordnet werden.
Herr Senator Schindler erklärt, dass die Zusammenarbeit transparent gestaltet werden soll und hierzu in der nächsten Ausschusssitzung informiert wird. Er berichtet weiterhin, dass die allgemeine Frage besteht, ob es nicht sinnvoller sei aus den beteiligten zwei Beiräten einen Beirat zu machen.
Herr Voht unterstützt die Zusammenlegung der Beiräte und hält eine gemeinsame Beiratsstruktur für zielführend.
Die übrigen Ausschussmitglieder stimmen der positiven Wirkung eines Zusammenschlusses der Beiräte zu und wollen den Vorschlag in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales nochmal aufgreifen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.