Auszug - Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Berichtes vom 13.02.2018 Nr. VO/2018/05797   

1. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 (konstituierende Sitzung)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 05.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2018/06118 Beschlussvorlage zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des Berichtes vom 13.02.2018 Nr. VO/2018/05797
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Kathrin Weiher
2. Senator Sven Schindler
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Beteiligt:2.020 - Fachbereichs-Controlling
Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schindler merkt einführend in die Thematik an, dass der Beschluss der Zustimmung der Bürgerschaft bedarf, da eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperationspartnern geschlossen werden muss. Die Beschlussvorlage erfolgt daher zur Vorberatung in den Ausschüssen. Bisher ist jedoch eine positive Einstellung der Ausschüsse zur Errichtung einer Jugendberufsagentur zu verzeichnen.

 

Frau Höfs beantwortet  die Frage von Herrn Dr. Grohmann bezüglich der Kosten für die Errichtung der JBA und verweist auf die Anlage 9 der Vorlage.

 

Frau Akyurt lobt die Initiative und äußert sich positiv über die Errichtung einer Jugendberufsagentur.

 

Herr Dr. Grohmann begleitet die Vorlage ebenso positiv und fragt an:

 

1)      Wie erfolgt die Digitalisierung für das Ausbildungsnetz?

2)      Was versteht sich unter der Schüler-ID nach dem Hamburger Modell?

 

Herr Schindler führt zu Frage 1) aus, dass sich diesbezüglich eine kompatible Software mit dem Titel „Ausbildungsnetz 38“ in Salzgitter angesehen und Vorgespräche mit dem Entwickler dieser Software als spezialisierten Fachmann geführt wurden. Bei der Umsetzung wird vollständig auf das Wissen sowie die Fähig- und Fertigkeiten des Experten zurückgegriffen.

Bezüglich der zweiten Fragestellung bietet Herr Senator Schindler an, die Frage zur Abklärung mitzunehmen. Die Antwort wird nachfolgend in die Niederschrift aufgenommen: 

Schüler-Identifikationsnummer (Schüler ID) in Hamburg

    eingeführt 2005 als zentrale Datensammlung für alle schulpflichtigen und schulpflichtig werdenden Kinder und Jugendliche

    eine eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer zur Erfassung der persönlichen Daten von Schülern

    gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum, Konfession, Einschulung, Schulwechsel, besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache

    ermöglicht verlässlich die Begleitung und Beobachtung des Bildungsverlaufes über die Schullaufbahn und den Verbleib nach Beendigung der Schulzeit

erhöht die Chancen, zu Schüler/innen, die drohen sich im Laufe ihrer Schullaufbahn der Schule und anderen Institutionen zu entziehen, erneut Unterstützungs- und Beratungsangebote zu unterbreiten

Herr Voht lobt das zügige Verwaltungshandeln. Er fragt zudem hinsichtlich des Berichtswesens bis Ende 2020 an, ob fortlaufend über den Entwicklungsstand im Ausschuss für Soziales berichtet wird.

 

Herr Senator Schindler versichert, dass selbstverständlich laufend informiert wird.

 

Frau Akyurt fragt aufgrund der Beteiligung der Politik an, ab wann eine Einbindung erfolgt und die Beiräte anfangen zu arbeiten.

 

Herr Senator Schindler führt hierzu aus, dass nach seinem Kenntnisstand die Beiräte bisher nicht zusammengetreten sind. Er merkt an, dass vorliegend der Beirat beim Jobcenter als Ansprechpartner für politische Vertreter fungiert.

 

Frau Höfs ergänzt, dass im Konzept insgesamt drei Gremien verankert sind: die Steuerungsgruppe, die Koordinierungsgruppe und die Beiräte. Der politische Bereich könnte der Zuständigkeit des bestehenden Beirats im Jobcenter zugeordnet werden.

 

Herr Senator Schindler erklärt, dass die Zusammenarbeit transparent gestaltet werden soll und hierzu in der nächsten Ausschusssitzung informiert wird. Er berichtet weiterhin, dass die allgemeine Frage besteht, ob es nicht sinnvoller sei aus den beteiligten zwei Beiräten einen Beirat zu machen.

 

Herr Voht unterstützt die Zusammenlegung der Beiräte und hält eine gemeinsame Beiratsstruktur für zielführend.

 

Die übrigen Ausschussmitglieder stimmen der positiven Wirkung eines Zusammenschlusses der Beiräte zu und wollen den Vorschlag in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Soziales nochmal aufgreifen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,  gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1.        Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.

 

  1.        Der Bür­germeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschluss­punkte und dem vorlie­genden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperati­onspartnern abzuschließen.

Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erpro­bung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitar­beiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.

 

  1.        Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der  Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personal­ressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflö­sung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellen­plan 2019 den Bereichen zugeordnet.

Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplan­verfahren 2019 zu ordnen.

 

  1.        Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Ab­stimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür er­forderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.

 

  1.        Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu be­richten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.