Vorlage - VO/2018/06118
Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft stimmt der Einrichtung einer Jugendberufsagentur Lübeck in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern am Standort Hans-Böckler-Straße auf der Grundlage des der Bürgerschaft am 30.11.2017 (VO 2017/05314) vorgelegten Konzeptes und des am 22.03.2018 der Bürgerschaft vorgelegten Berichts (VO 2018/05797) zu.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf der Grundlage der nachstehenden Beschlusspunkte und dem vorliegenden Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck unverzüglich eine verbindliche Verwaltungsvereinbarung mit den Kooperationspartnern abzuschließen.
Angestrebter frühester Zeitpunkt für die Eröffnung der Jugendberufsagentur Lübeck ist der 01.05.2019. Basierend auf den Erfahrungen anderer Jugendberufsagenturen ist vor der Eröffnung eine zweimonatige Testphase zur Erprobung der Prozess-abläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitarbeiter*innen in der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein erforderlich.
- Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck in den kommenden Jahren zusätzliche Personalressourcen von insgesamt 6,5 VZÄ Planstellen im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2019 neu zu schaffen (siehe Begründung zu Ziffer 3). Davon werden 6,5 Planstellen bis 2024 aus der Auflösung eines Sonderpostens aus Restmitteln 2011 und 2012 des Bundes für Bildung und Teilhabe (BuT) gegenfinanziert (siehe Anlage 8). Die Stellen werden im Stellenplan 2019 den Bereichen zugeordnet.
Die Personalkosten und zusätzlich entstehende Sachkosten sind im Haushaltsplanverfahren 2019 zu ordnen.
- Zur rechtzeitigen Schaffung und Sicherstellung der erforderlichen IT-Infrastruktur für die kommunalen Mitarbeiter*innen am Standort Hans-Böckler-Straße wird der Bürgermeister beauftragt, die erforderlichen IT-Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck (Arbeitsagentur, gE Jobcenter Lübeck, Bereiche der HL) umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens 2019 zu ordnen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Ende 2020 im Rahmen eines Berichtes über den Stand der Entwicklung der Jugendberufsagentur Lübeck zu berichten. Dieser Bericht soll auch Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen veranlasst wurden, welcher Personenkreis mit welchem Erfolg erreicht wurde und welche Personalausstattung dauerhaft bei Fortführung der Jugendberufsagentur Lübeck benötigt wird.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.105 Informationstechnik: Zustimmung 1.201 Haushalt und Steuerung: Zustimmung 1.300 Recht: keine rechtlichen Bedenken 1.110 Personal- und Organisationsservice: Zustimmung 1.160 Frauenbüro: Zustimmung 2.020 Fachbereichscontrolling FB 2 - Wirtschaft und Soziales: Zustimmung Bearbeitung: Marion Höfs 2.500 Soziale Sicherung: Zustimmung 4.184 Personalrat FB 4: Kenntnisnahme i.R. der frühzeitigen Beteiligung nach MBG-SH 4.401 Schule und Sport: Zustimmung 4.510 Familienhilfen / Jugendamt: Zustimmung 4.513 Jugendarbeit: Zustimmung Arbeitsagentur Lübeck: Zustimmung Jobcenter Lübeck: Zustimmung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Rahmen des Umsetzungsverfahrens. Im August 2017 wurde eine Befragung über den Bereich Jugendarbeit in Lübecker Jugendzentren durchgeführt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | Die Aufgaben sind vorgeschrieben durch: |
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| SGB II, §§ 14ff, 16a, 16 f, 16 h, u.a. Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) Schulgesetz Schleswig-Holstein, §§30 (7), 63 (1)
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 10) |
Begründung
Zu Ziffer 1: Errichtung einer Jugendberufsagentur am Standort Hans-Böckler-Straße
Bisheriger Gremienverlauf zur Errichtung der Jugendberufsagentur Lübeck
Anlage | Kommunalpolitische Beschlüsse / Beratungen: | Datum/ Ergebnis |
1 | VO/2016/03411 Interfraktioneller Antrag „Einrichtung einer Jugendberufsagentur | Beschlossen in der Bürgerschaft am 25.02.2016 |
2 | Auftragsvergabe an FB 4 | Senat am 02.03.2016 |
3 | VO 2017/05314 - Bericht zur Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck einschließlich Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur | Kenntnisnahme in der Bürgerschaft am 30.11.2017 |
4 | Protokollauszug aus der Bürgerschaft zu VO/2017/05314 sowie VO 2017/05496 FDP-Antrag zum Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck | Beschlossen in der Bürgerschaft am 30.11.2017 |
5 | Bericht VO 2018/05797 auf der Grundlage von VO Nr. 5496 – Entwicklung einer Jugendberufsagentur | Kenntnisnahme in der Bürgerschaft am 22.03.2018 |
6 | Auszug aus dem Senatsinformationssystem: Zusammenstellung der verschiedenen Protokollauszüge der Ausschüsse und der Bürgerschaft zur VO 2018/05797 |
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7 | Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur (JBA) in der Hansestadt Lübeck | Unterschrieben am 06.04.2017 |
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 25.02.2016 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Bürgermeister wird beauftragt,
- bis zur Bürgerschaftssitzung am 29. September 2016 in enger Zusammenarbeit mit den Bereichen Schule und Sport, Familienhilfen/Jugendamt, Soziale Sicherung und Jugendarbeit, dem Jobcenter Lübeck, Agentur für Arbeit, Berufsberatung, Beruflichen Schulen sowie den Kammern bzw. regionalen Wirtschaftsverbänden ein geeignetes Konzept für die Errichtung einer Jugendberufsagentur in Lübeck zu erstellen.
- in dem Konzept Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Förderprogramme von EU, Bund und Land sind zu prüfen und Zuschüsse, falls möglich, einzuwerben. Eine Kostenneutralität des Konzepts ist anzustreben.
- Eine Aufstellung der vorhandenen Instrumente und Angebote einzuarbeiten.“
Nach einem intensiven, längeren Abstimmungsprozess zwischen den zur Errichtung einer Jugendberufsagentur beteiligten Partnern hat der Fachbereich Kultur, Bildung, Jugend und Sport der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 30.11.2017 einen Bericht zusammen mit einem Konzept zur Errichtung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck vorgelegt. Der Bericht zur Entwicklung einer Jugendberufsagentur (VO/2017/05314 Austauschvorlage zu VO/2017/05171) wurde von der Bürgerschaft am 30.11.2017 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Auf Antrag der FDP-Fraktion (VO/ 2017/5314) wurde der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 22.03.2018 ein weiterer Bericht entgegen gebracht, der auf der Basis des vorliegenden Konzeptes den Personalaufwand sowie die Kosten der einzelnen Kooperationspartner, unter besonderer Berücksichtigung des im Konzept für die Jugendberufsagentur vorgesehenen zentralen Standortes (Ziffer 6.1) darstellt. Ferner soll der Bericht die konkret erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Kooperationspartner darlegen. Diesen Bericht hat die Bürgerschaft am 22.03.2018 zur Kenntnis genommen.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Geschäftsordnung in § 21 Abs. 6 ausdrücklich die Verfahrensregelung getroffen, dass Berichte des Bürgermeisters (nur) der Information der Bürgerschaft dienen und zur Kenntnis genommen werden. Die Verwaltung ist somit noch nicht ermächtigt, unter Eingehung von entsprechenden Zusagen gegenüber den Kooperationspartnern oder Dritten zur Umsetzung des Konzeptes Ressourcen der Hansestadt Lübeck langfristig zu verplanen und zu binden. Dies betrifft sowohl den Einsatz von Personal, als auch die Verwendung von Haushaltsmitteln.
Die Kooperationspartner der zukünftigen Jugendberufsagentur Lübeck arbeiten seit Anfang 2017, auf der Grundlage einer am 06.04.2017 geschlossenen Kooperationsvereinbarung, an dem Konzept zur Errichtung einer Jugendberufsagentur. Sie beabsichtigen einvernehmlich das der Bürgerschaft am 22.03.2018 vorgelegte Konzept zu realisieren und den Prozess der konzeptionellen Feinabstimmung (siehe Anlage 11 – Teilaufgaben der Planungsgruppe) kontinuierlich fortzusetzen.
Hierfür bedarf es eines Beschlusses der Bürgerschaft gemäß § 27 Abs. 1, 28 Satz 1 Nr. 3 GO als ermächtigende Auftrags‐ und Handlungsgrundlage, der die Umsetzung des konkreten Konzeptinhalts bestätigt sowie beauftragt und die hierfür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Ausgangslage
„Niemand darf verloren gehen“
Derzeit sind für die Planung und Gewährung von Hilfen und Leistungen für Jugendliche und junge Erwachsene die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Bereiche 4.401 Schule und Sport, 4.510 Familienhilfen / Jugendamt, 4.513 Jugendarbeit, 2.500 Soziale Sicherung, das Schulamt in der Hansestadt Lübeck sowie die Beruflichen Schulen in der Hansestadt Lübeck zuständig. Gesetzliche Grundlage sind das SGB II, SGB III und das SGB VIII, SGB XII, das Schulgesetz Schleswig-Holstein, sowie das Landeskonzept Berufsorientierung.
Durch die Beteiligung der unterschiedlichen Sozialleistungsträger kam es bisher zu diversen Herausforderungen:
- Abstimmung von Prozessen / Maßnahmen zwischen den Beteiligten.
- Hürden für Jugendliche durch diverse Ansprechpartner*innen; Nebeneinander von Angebotsstrukturen der verschiedenen Aufgabenträgern; Dopplungen von Förderangeboten (hin und her schicken der Kund*innen).
- Keine systematische , verbindliche und kontinuierliche Vernetzung der beteiligten Akteur*innen.
- Kein direkter Informationsaustausch und gemeinsames Fallmanagement.
- Keine gemeinsame Maßnahmenplanung.
Die Schüler*innenzahl in Lübeck ist zum Stichtag 22.09.17 leicht gesunken, insgesamt besuchen 19.812 Schüler*innen (2016/17 = 20.118; - 1,5 %) die Lübecker Schulen.
Der Anteil der Schülerinnen beträgt 49,9%. In Übereinstimmung mit der Landesstatistik wird der Anteil der Schüler*innen nicht deutscher Staatsangehörigkeit erfasst, dieser beträgt 8,7%. (vgl. Schulstatistik S. 12, 13).
Auffällig ist der in diesem Jahr hohe Anteil von 9 % derjenigen, die die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen. Im vergangenen Jahr lag der Anteil unter 7 %.
(vgl. Bildungsbericht: Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2017/2018)
Die Gesamtzahl der Schüler*innen an den berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck ist mit 10.552 Schüler*innen, davon 42% weiblich (vgl. Berufsschulstatistik S. 9), im Schuljahr 2017/2018 im Vergleich zum Vorjahr um 1,6%. gesunken.
Lediglich im Bereich der Ausbildungsvorbereitung Schleswig Holstein (AVSH) zeigt sich erneut ein deutlicher Zuwachs. Die AVSH ist eine schulische Form der Berufsvorbereitung. Zielgruppe sind alle Schüler*innen ohne einen Ausbildungsplatz. Die AVSH vermittelt praktische und theoretische Grundqualifikationen, schafft Einblicke in verschiedene Berufsfelder.
An den fünf berufsbildenden Schulen wurden im Schuljahr 2017/18 312 Schüler*innen, davon 53 weibliche (vgl. Berufsschulstatistik S. 11), mit einem Bedarf an Deutsch-als-Zweitsprache (DaZ) unterrichtet. 224 DaZ-Schüler*innen besuchten die Angebote der AVSH. 78 Schüler*innen mit DaZ-Bedarf hatten einen Ausbildungsplatz und befanden sich im dualen System bzw. im BGJ, weitere 9 besuchten die BFS I und eine Schülerin das Berufliche Gymnasium.
(vgl. Bildungsbericht: Schulstatistik der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2017/2018, S. 5 ff)
Auf der einen Seite gibt es eine starke Nachfrage nach Fachkräften, die in einigen Regionen und Branchen absehbar nicht gedeckt werden kann, auf der anderen Seite stehen Menschen, die Arbeit suchen, aber ohne Schul- und Berufsabschluss nur schlechte Chancen haben.
Hier müssen neue Wege gegangen werden, um jungen Menschen den Übergang zwischen Schule und Beruf durch ein von allen Partnern getragenes Übergangsmanagement zu erleichtern und sie zu qualifizieren. Zumal der demographische Wandel schon jetzt Folgen für den Arbeitsmarkt und die Fachkräftesituation aufweist.
Im Mai 2018 waren in Lübeck 724 Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos, 472 dieser Jugendlichen waren Leistungsempfänger*innen des SGB II. Hinzu kommen 805 Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz aus dem Rechtskreis SBG III und 610 Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz aus dem Rechtskreis SGB II. Insgesamt waren im Mai 2018 3.424 Kund*innen unter 25 Jahren in der Betreuung des Jobcenters Lübeck.
Bereits seit Jahren ist in Lübeck das Angebot an Ausbildungsstellen höher als die Zahl der bei der Berufsberatung gemeldeten Jugendlichen.
Der Ausbildungsmarkt bleibt aus Sicht der Jugendlichen ein Bewerbermarkt mit einem vielfältigen Ausbildungsangebot und guten Chancen. Dennoch ist der weiterführende Schulbesuch nach wie vor im Fokus von vielen Jugendlichen und deren Eltern.
Trotz der guten wirtschaftlichen Gesamtsituation findet nicht jede*r ihre oder seine Wunschausbildung oder die oder den Wunsch-Azubi. Es wird zunehmend schwieriger, die angebotenen Stellen zu besetzten. Das liegt einerseits an den gestiegenen Anforderungen der Berufsbilder, aber auch an den Vorstellungen der Jugendlichen und der Unternehmen.
Zudem steigt die Zahl an Ausbildungs- und Ratsuchenden aus dem Personenkreis der Geflüchteten. Die Berufsorientierung und -beratung dieser jungen Menschen sowie das Erschließen von Ausbildungspotentialen stellt eine zusätzliche Herausforderung dar.
Dazu gehört neben der Betreuung in den regulären Klassenverbänden ebenfalls die Betreuung der DaZ-Klassen an den Schulen. Der Erwerb oder Ausbau der Sprachkenntnisse wird hier der Handlungsschwerpunkt sein.
Ende Mai 2018 waren aktuell noch 710 Bewerber*innen ohne Ausbildungsstelle oder Schulplatz oder Studium und 975 der von den Unternehmen gemeldeten Ausbildungsstellen unbesetzt. Von diesen unversorgten Bewerber*innen haben 46 % einen Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) und rund 37 % einen Mittleren Schulabschluss (ehemals Realschulabschluss).
Während das Jobcenter Lübeck ausschließlich die Jugendlichen und Jungerwachsenen aus den gemeldeten Bedarfsgemeinschaften betreut, hat die Agentur für Arbeit Lübeck einen deutlich weiter gefassten Auftrag aus dem SGB III. Neben den in der Agentur arbeitslos gemeldeten Jugendlichen und den Bewerber*innen, gehören grundsätzlich alle Schüler*innen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie der Förderzentren, die im Rahmen der Berufsorientierung, Schulsprechstunden, Schulbesprechungen und Elternabenden betreut werden, zum Beratungs- und Betreuungsauftrag der Agentur.
Eine unbekannte Anzahl von jungen Erwachsenen wird in den aufeinander abzustimmenden Statistiken von Jobcenter Lübeck, Arbeitsagentur und Schulen nicht erfasst. Es handelt sich bei dieser Zielgruppe um junge Menschen, die sich den Regelinstitutionen entziehen, für die aufgrund von Erfahrungen sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung und Stigmatisierung die „Straße“ ein zentraler Sozialisations- und Lebensort geworden ist und die von sozialen Einrichtungen, auch den Jugendzentren, häufig für einen bestimmten Lebensabschnitt nicht mehr erreicht werden (wollen). Diesem Personenkreis will sich die Jugendberufsagentur Lübeck mittels aufsuchender Arbeit / Straßensozialarbeit zuwenden, um ihm langfristig die Nutzung ihrer Beratungs- und Unterstützungsangebote zu ermöglichen.
Weiterhin wäre die Einführung einer Schüleridentifikationsnummer (Schüler-ID) für ein individualisiertes Monitoring der schulischen und beruflichen Abschlüsse analog dem Hamburger Modell sinnvoll.
Ziel
Seit Inkrafttreten des SGB II im Januar 2005 sind – neben den Arbeitsagenturen SGB III und den Trägern der Jugendhilfe (SGB VIII) – auch die Jobcenter (SGB II) für die berufliche Eingliederung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen zuständig. Jeder dieser Akteure hat seine eigenen Budgets und Angebote. Da Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit sowohl dem Anwendungsbereich des SGB II und III als auch des SGB VIII unterliegen können, haben sie in der Regel mehrere Ansprechpartner*innen in unterschiedlichen Anlaufstellen. In der Vergangenheit kam es zwischen den verschiedenen Aufgabenträgern in der Praxis häufig zu Brüchen in sozialen und beruflichen Integrationsprozessen.
Das nahm die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2010 zum Anlass, das „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ zu initiieren, das eine stärkere Verzahnung der vorhandenen Angebote und die Beratung „unter einem Dach“ zum Ziel hat.
Der Wille zum Ausbau von Jugendberufsagenturen wurde im Dezember 2013 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben. Bis März 2014 gab es bereits 147 Standorte, an denen sich Arbeitsbündnisse in unterschiedlichsten Ausprägungen und unter verschiedenen Bezeichnungen bildeten.
In Schleswig-Holstein sind mit Stand Januar 2018 7 Jugendberufsagenturen in 5 Kreisen und in 2 kreisfreien Städten bereits eröffnet worden und befinden sich im Regelbetrieb:
- Nordfriesland
- Dithmarschen
- Pinneberg
- Kreis Segeberg
- Schleswig-Flensburg
- Kiel
- Neumünster
Im Februar 2018 hat das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Christian-Albrechts-Universität in Kiel eine Veranstaltung mit dem Lehrstuhl für Berufs- und Wirtschaftspädagogik durchgeführt.
Das Land Schleswig-Holstein sieht die Notwendigkeit, eine flächendeckende Errichtung von Jugendberufsagenturen in Kooperation mit allen beteiligten Aufgabenträgern (Arbeitsagenturen, Jobcenter, Kommunen, Schulen) in Schleswig-Holstein zu forcieren, dies vor dem Hintergrund folgender Aspekte:
- Individuelle, bedarfsorientierte Unterstützung
- Unterstützung der schulischen Berufs- und Studienorientierung
- Sicherung der Anschlussorientierung
- Systematische, verbindliche und kontinuierliche Vernetzung der beteiligten Akteure
- Direkter Informationsaustausch und gemeinsames Fallmanagement
- Gemeinsame Maßnahmenplanung, gemeinsames Angebotsportfolio
- Deckung des Fachkräftebedarfs
- Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
Die zielgruppenspezifische Förderung, Unterstützung und Beratung junger Menschen ist ein wichtiger Baustein, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Zukunft mit Perspektive zu ermöglichen, in der sie selbstbestimmt, unabhängig und ohne Angst leben können. Dabei gibt es zahlreiche Facetten dieser Arbeit und eine große Zahl am Prozess beteiligter Partner.
Ziel des Projektes ist es, die o.g. verteilten Aufgaben und Ressourcen für die Arbeit mit den Jugendlichen miteinander zu verknüpfen, eine gemeinsame Anlaufstelle zu schaffen und die Leistungen der einzelnen Hilfesysteme wirksamer zu bündeln.
- Sicherstellung der Schulpflicht
- Bessere Erreichbarkeit
- Abgestimmte Hilfen und somit Förderung aus einer Hand
- Verbesserung beim Übergang in Ausbildung
- Bessere Zusammenarbeit mit allen Schulen
- Frühzeitige Identifizierung von Unterstützungsbedarfen durch Zusammenarbeit
- Schließung von Betreuungslücken
- Leistungen für alle zur Verfügung stellen (Niemand darf verloren gehen)
Die Hansestadt Lübeck, die Agentur für Arbeit Lübeck und das Jobcenter Lübeck sowie die beruflichen und allgemeinbildenden Schulen wollen diese Herausforderung künftig gemeinsam angehen und dazu stärker kooperieren, um Schranken für die jungen Menschen abzubauen, Ressourcen behördenübergreifend einzusetzen und gemeinsam erfolgreicher zu sein. Die jungen Menschen profitieren von dieser kooperativen Zusammenarbeit aller Rechtskreisträger.
Zu Ziffer 2: Eröffnung Jugendberufsagentur
In dem Gebäude der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Lübeck in der Hans- Böckler-Straße etablieren die Kooperationspartner unter einem Dach den zentralen Standort der Jugendberufsagentur Lübeck. Die Mitarbeiter*innen der beteiligten Aufgabenträger nach den Sozialgesetzbücher (SGB) II, III, VIII, IX und XII sowie Lehrer*innen der berufsbildenden Schulen arbeiten gemeinsam zu Öffnungs- und Präsenzzeiten bzw. nach Bedarf in einem eigenen, gekennzeichneten Bereich.
Eine gemeinsame unter Beteiligung von Jugendlichen gestaltete Eingangszone bzw. ein Empfang mit einem gemeinsamen Kunden*innentresen organisiert die Kunden*innensteuerung, mit und ohne Termin, um den Jugendlichen einen ihrem Anliegen entsprechenden, niedrigschwelligen Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Hierfür sind seitens der Arbeitsagentur Lübeck umfangreiche Baumaßnahmen und interne Umzüge sowie die Anmietung zusätzlicher Raumressourcen für auszulagernde Teilbereiche des Jobcenters erforderlich. Vor einer Umsetzung der Umbau- und Umzugspläne der Arbeitsagentur benötigt die Arbeitsagentur Rechtssicherheit in Form eines Bürgerschaftsbeschlusses als Auftragsgrundlage für die Errichtung einer JBA unter Beteiligung der Hansestadt Lübeck.
Über die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der HL und der Arbeitsagentur abzuschließen.
Die Umbauzeit wird nach erster Einschätzung der Arbeitsagentur Lübeck ca. 8 - 9 Monate betragen, so dass bei einem angenommenen Start der Baumaßnahmen im September 2018 (nach Beschluss der Bürgerschaft über die Errichtung einer JBA in Lübeck) von einer frühestmöglich Eröffnung im Mai 2019 ausgegangen werden kann.
Zu Ziffer 3: Kommunale Personalressourcen
Die zuständigen Bereiche der Hansestadt Lübeck haben bisher im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Ein ganzheitliches abgestimmtes und aufeinander aufbauendes Hilfsangebot, das das gesamte Spektrum von familiären, psychosozialen, schulischen Problemen, bis hin zu einer stabilisierenden beruflichen Lebensplanung beinhaltet, konnte bisher mit den vorhandenen Strukturen und Personalressourcen nicht wahrgenommen werden. Die Zusammenführung aller Aufgabenträger unter dem gemeinsamen Dach der Jugendberufsagentur Lübeck und die damit verbundene Vertiefung der Hilfsangebote, macht eine Ausweitung der personellen Ressourcen erforderlich.
Zusammenfassung des voraussichtlichen benötigten Personalressourcen und des zusätzlichen Personalbedarfs
JBA Partner | aktuell beteiligte, vorhandene Mitarbeiter*innen | neu zu schaffende Planstellen | Aufgabe | ||
Agentur für Arbeit (U25) | 25 VZÄ- Planstellen |
| Aufgaben nach SGB III | ||
Jobcenter Lübeck (U25) | 29 VZÄ- Planstellen |
| Aufgaben nach SGB II | ||
Hansestadt Lübeck
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Bereich Familienhilfen / Jugendamt |
| 2,0 VZÄ - Planstellen Sozialpädagog*innen | Sozialpädagogische Beratung und Begleitung nach SGB VIII | ||
Bereich Jugendarbeit |
| 1,0 VZÄ- Planstellen Sozialpädagog*in | sozialpädagogische Beratung und Begleitung nach SGB VIII
| ||
Bereich Schule und Sport |
| 1,0 VZÄ- Planstelle Sozialpädagog*in | Sozialpädagogische Beratung im Rahmen der Kooperativen Erziehungshilfe nach dem Schulgesetz-SH | ||
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| 1,0 VZÄ- Planstelle | JBA-Koordination | ||
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| 0,5 VZÄ- Planstelle | Geschäftsstelle | ||
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| 1,0 VZÄ- Planstelle | Ausbildungsnetz Lübeck | ||
Bereich Soziale Sicherung | nach Bedarf |
| SGB IX, SGB XII (Eingliederungshilfe, BaföG, weitere Hilfen) | ||
berufsbildende Schulen | 0,5 VZÄ- Planstelle berufliche Schulsozialarbeit |
| Schulgesetz SH, Landeskonzept Berufsorientierung | ||
Zwischensumme | 54,5 VZÄ- Planstellen | 6,5 VZÄ- Planstellen |
| ||
Gesamt | 61 VZÄ- Planstellen |
| |||
Erläuterungen:
Bereich 4.510 – Familienhilfen / Jugendamt:
Die Gestaltung des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf ist für die Jugendhilfe nach dem SGB VIII von besonderer Bedeutung. Die JBA fungiert hier als wichtige Schnittstelle, so dass entsprechend eine Ausstattung mit sozialpädagogischem Fachpersonal erforderlich ist. Dieses kann die sozialpädagogische (Erst-) Beratung hinsichtlich aller Aspekte der Jugend- und Familienhilfe oder anderer kommunaler Zuständigkeiten insbesondere in Bezug auf Unterstützungsleistungen wahrnehmen. Es kann zudem eine verbindliche Vermittlung in die Beratungsstellen des Bereiches Familienhilfen/Jugendamt ggf. verbunden mit der Einrichtung von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII oder in bzw. an andere Hilfs- und Beratungseinrichtungen in Lübeck erfolgen. Weiterhin werden im Rahmen einer engen Kooperation mit den Beratungsstellen auch Jugendliche und Jungerwachsene, die nicht als Fälle beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit geführt werden, an die Jugendberufsagentur herangeführt.
Für die sozialpädagogische Einzelberatung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, Durchführung von Fallkonferenzen sowie die Förderplanung, Begleitung und Vermittlung in Hilfsangebote, vielfältige und enge Zusammenarbeit mit allen Akteur*innen, Netzwerkarbeit u.a. ist die Neueinrichtung von zwei sozialpädagogischen Stellen erforderlich.
Bereich 4.401 – Schule und Sport
- Schulsozialarbeit und Kooperative Erziehungshilfe
Schulsozialarbeit kümmert sich um die präventive Förderung der sozialen Kompetenzen und bietet Angebote für Kinder und Jugendliche mit ihren Familien mit dem Ziel, Bildungsvoraussetzungen zu verbessern. Sie wird für alle Schulformen angeboten und ist eng mit der Kooperativen Erziehungshilfe (KEH) verzahnt. Schulsozialarbeit ist trotz des Ausbaus an Grundschulen im Schuljahr 2016/17 noch nicht an allen Grundschulstandorten präsent.
Die KEH findet in einem Team aus Sonderpädagog*innen des Schulamtes und Sozialpädagog*innen der Hansestadt Lübeck statt. Sie richtet sich an Schüler*innen, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten eine höhere Unterstützung benötigen, insbesondere bei Schulmüdigkeit und Absentismus sowie zur Entwicklung einer individuellen Schulperspektive.
Aus diesem Mitarbeiter*innen-Pool stellt der Bereich Schule und Sport derzeit Stellenanteile in der Entwicklungsphase in der zentralen JBA-Einrichtung zur Verfügung.
Für den laufenden Betrieb der JBA ist dann die Einrichtung einer neuen 1,0 VZÄ Sozialpädagog*innen – Stelle notwendig, um die Qualität von Schulsozialarbeit und KEH unter Beibehaltung des bisherigen Personaleinsatzes zu wahren.
- Kommunale Koordinierung für JBA
Während des Vorbereitungs- und Entwicklungszeitraums der JBA werden die umfangreichen Aufgaben zwischen den beteiligten kommunalen Bereichen und den JBA-Kooperationspartnern von verschiedenen Mitarbeiter*innen des Bereiches Schule und Sport wahrgenommen. Im laufenden JBA-Betrieb ist für diese Aufgaben die Einrichtung einer „kommunalen JBA-Geschäftsstelle“ erforderlich. Diese Einschätzung basiert auf einer Abfrage bei anderen bereits bestehenden Jugendberufsagenturen in Schleswig-Holstein und Hamburg. Zur Unterstützung der Koordinierungsstelle ist eine Geschäftsstelle mit 0,5 VZÄ Stellenanteil zusätzlich erforderlich.
- „Ausbildungsnetz Lübeck“
Ein umfangreiches Webportal zur Berufsorientierung, das „Ausbildungsnetz Lübeck“, soll das Angebot der JBA in Lübeck erweitern und unterstützen. Es bietet ein umfassendes Informationsangebot und Berufsorientierungsinstrument, das sich zeitgemäß, zielgruppengerecht und mit einem hohen Aufforderungscharakter an die beteiligten Akteur*innen im Übergang Schule - Beruf wendet. Die Informationen richten sich an Schüler*innen, Eltern, Lehrkräfte, Unternehmer*innen und Institutionen. Das Angebot umfasst Ausbildungsplätze, Praktikumsplätze, Ferienjobs, Informationen zur Berufs- und Studienorientierung, Fördermöglichkeiten und vieles mehr. Darüber hinaus haben Schüler*innen und Lehrer*innen Zugang zu einem persönlichen Bereich, in dem z.B. Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden können, ein Stärkenprofil erstellt oder ein Terminplaner für den fristgerechten Bewerbungsprozess genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu prüfen, wie eine Anbindung des „Ausbildungsnetz Lübeck“ mit dem Familien- und Bildungsportal erfolgen kann.
Zur Sicherung der kontinuierlichen Aktualität der Portalinhalte des „Ausbildungsnetz Lübeck“, zur IT-Wartung und Pflege des Portals sowie Akquise von Schüler*innen, Lehrkräften, Eltern, Unternehmen und laufender Schulung insbesondere von Lehrkräften ist die Einrichtung einer Stelle von 1,0 VZÄ Stellenanteilen des „Ausbildungsnetz Lübeck“ im Bereich Schule und Sport erforderlich.
Bereich 4.513 Jugendarbeit/Jugendamt
Schwerpunkt der Jugendarbeit ist neben anderem ausdrücklich die außerschulische Jugendbildung, die arbeitswelt- und schulbezogene Jugendarbeit sowie die allgemeine Jugendberatung (vgl. §11 SGB VIII). Dabei bleibt die Nutzung von Angeboten der Jugendarbeit freiwillig, der Zugang ist niedrigschwellig.
Möglicherweise gerade deshalb gehört die Beschäftigung mit schulischen und ausbildungsbezogenen Problemen sowie mit familiären und persönlichen Sorgen junger Menschen (die oft genug korrespondieren) für die Jugendarbeit zum täglichen Geschäft und ist auch nicht aus den Einrichtungen und Treffs der Jugendarbeit herauszulösen.
Die Jugendarbeit wird in die JBA ihre Kompetenz einbringen, zu jungen Menschen belastbare Kontakte aufzubauen, aus individuellen Problemsituationen und Hemmnissen in der Schul- oder Ausbildungslaufbahn Lösungsansätze zu finden, die Entwicklung einer stabilen Persönlichkeit zu unterstützen und sich besonders für diejenigen einsetzen, die bislang den Weg zu einschlägigen Behörden und den damit verbundenen Hilfsmitteln nicht finden oder den Kontakt zu den Hilfesystemen verloren haben. Die enge Verbindung zur Straßensozialarbeit sowie weiteren Kooperationspartnern, die die Jugendarbeit heute schon nutzt, steht somit auch der Jugendberufsagentur Lübeck zur Verfügung.
Der Bereich Jugendarbeit bringt eine erfahrene Fachkraft aus dem Mitarbeiter*innen-Pool mit 1,0 VZÄ Stellenanteil in das Team Jugendberufsagentur Lübeck ein.
Dies erfordert eine Nachbesetzung 1,0 VZÄ Stellenanteilen, um den Betrieb von insgesamt sieben städtischen Jugendtreffs nicht zu schwächen.
Freigabe der Planstellen und Stellenbesetzungsverfahren
Der zusätzliche Personalbedarf kann nicht aus der vorhandenen Organisationseinheit herausgelöst werden, ohne die dort bestehenden und laufenden gesetzlichen Aufgaben zu gefährden.
Die benötigten Personalressourcen werden innerhalb der ersten zwei Erprobungsjahre einer Überprüfung unterzogen. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass Vakanzen aufgrund der demografischen Entwicklung in der Verwaltung der Hansestadt Lübeck entstehen und ein hoher Fachkräftebedarf im sozialpädagogischen Bereich existiert. Somit ist eine Umsteuerung von evtl. nicht benötigen Personalressourcen zurück in die Kernverwaltung möglich. Aus der Erfahrung der bisher in Schleswig-Holstein gestarteten Jugendberufsagenturen ist jedoch davon auszugehen, dass ein hoher sozialpädagogischer Fachkräftebedarf in den Jugendberufsagenturen besteht.
Der von den Bereichen ermittelte Personalbedarf wird daher als realistisch eingestuft. Die detaillierten Ausführungen zu den Aufgaben und den vorliegenden Fallzahlen, sind bereits im Bericht VO/2018/05797 dargestellt.
Wie bereits unter Ziffer 2 der Begründung dargelegt, soll die Jugendberufsagentur Lübeck im Mai 2019 eröffnet werden.
Vor der Eröffnung ist eine zweimonatige Testphase zur Erprobung der Prozessabläufe und der geplanten Zusammenarbeit aller zukünftigen Mitarbeiter*innen der Jugendberufsagentur Lübeck aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB IX, SGB XII, dem Schulgesetz Schleswig-Holstein vorgesehen. Dies kann nur gelingen, wenn das hierfür benötigte Personal rechtzeitig eingestellt werden kann. Aufgrund der Laufzeiten für Stellenbesetzungsverfahren (Vorarbeiten, Bewerbungsfristen, Auswahlverfahren) sowie der engen Arbeitsmarktlage, insbesondere im sozialpädagogischen Bereich, ist es zwingend erforderlich, die benötigten Planstellen unverzüglich nach Beschluss der Bürgerschaft über die Haushaltssatzung und den Stellenplan 2019 freizugeben und das Stellenbesetzungsverfahren zu starten.
Durch die anhaltend hohe Zahl der vom POS durchzuführenden Besetzungsverfahren kann von dort eine sofortige, parallele Bearbeitung sämtlicher gesamtstädtisch beauftragter Verfahren nicht mehr sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund der Verbindlichkeit des angestrebten Startzeitpunktes der JBA wird somit ggf. eine eindeutige Priorisierung dieser Besetzungsverfahren durch die Verwaltungsleitung erforderlich werden.
Finanzierung - Haushaltsmäßige Ordnung der Personal- und Sachkosten
Die Bürgerschaft hatte mit der Annahme des Interfraktionellen Antrages am 25.02.2016 beschlossen, dass die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sind. Förderprogramme von EU, Bund und Land sind zu prüfen und Zuschüsse, falls möglich,
einzuwerben.
Der Fachbereich Kultur, Bildung, Jugend und Sport hat in Abstimmung mit dem Bereich Haushalt und Steuerung das neue Produkt „363003 Jugendberufsagentur Lübeck“, das dem Bereich 4.040 angegliedert wird, eingerichtet. Die Zusammenführung aller die Jugendberufsagentur Lübeck betreffenden Personal- und Sachkosten in einem Produkt ermöglicht weitergehende Transparenz hinsichtlich des kommunalen Ressourceneinsatzes und den dazugehörigen Zielen, Kennzahlen und Strukturdaten. Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2019 wird der Fachbereich Kultur, Bildung, Jugend und Sport über dieses Produkt alle bisher bekannten Personal- und Sachkosten ordnen. Die Dienst- und Fachaufsicht für das in die Jugendberufsagentur Lübeck entsandte Personal verbleibt bei den jeweils fachlich zuständigen Bereichen. Eine Zusammenstellung der bisher bekannten Kosten ist der Anlage 9 zu entnehmen.
Gegenfinanzierungen:
Der Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales ist zuständig für die finanziellen Abwicklung von kommunalen Leistungen nach dem SGB II. Hierunter fallen neben der Kosten der Unterkunft (KdU) auch Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) nach § 28 SGB II. Für die Jahre 2011 und 2012 hat der Bund im Rahmen einer Revision der KdU-Bundesbeteiligung für die Bundesleistung BuT entschieden, dass die nicht verwendeten Bundesmittel 2011 und 2012 von den Kommunen nicht zurückgefordert werden. Sie müssen jedoch nachweislich zweckgebunden verwendet werden.
Über die bisher nicht verwendeten Restmittel BuT wurde ein Sonderposten in der Bilanz der Hansestadt Lübeck gebildet und steht zweckgebunden für Maßnahmen zur Verfügung. Die Verwendung der Mittel ist gegenüber dem Bund nachzuweisen.
Die BuT-Restmittel können zweckentsprechend für die Finanzierung von Sozialarbeit (Schulsozialarbeit) in der Jugendberufsagentur sowie für weitere Personalkosten zum Aufbau und Betrieb der Jugendberufsagentur ertragswirksam über das Produkt 363003 „Jugendberufsagentur Lübeck“ aufgelöst und verwendet werden, wie es auch andere Kommunen in Schleswig-Holstein gemacht haben (z.B. die Jugendberufsagentur Neumünster). Der Vorschlag zur Verwendung der BuT-Restmittel für kommunale Personalkosten in der Jugendberufsagentur Lübeck ist in der Anlage 8 abgebildet. Danach wären 6,5 Stellen bis März 2024 aus der Auflösung des Sonderpostens gegenfinanziert. Ab April 2024 werden diese Personalkosten den städtischen Haushalt voll belasten.
Unter Hinweis auf die Planungen des Landes Schleswig-Holstein zur Fortführung der Konsolidierungshilfen für die kreisfreien Städte in den Jahren 2019 bis 2023, würden somit die Personalkosten für die neu geschaffenen Stellen in der JBA keine Relevanz für den Konsolidierungszeitraum haben.
Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten für die Errichtung von Jugendberufsagenturen hat der Bereich Schule und Sport die Beratungsleistung der Förderlots*innen der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH in Anspruch genommen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
- Die Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), wie es in anderen Bundesländern bereits erfolgreich praktiziert wurde, ist für Kommunen in Schleswig-Holstein nicht möglich. Die Länder entscheiden über die Verwendung von ESF-Mitteln. Das Land Schleswig-Holstein hat die Verwendung von ESF-Mitteln für andere Maßnahmen festgelegt und sich gegen die Förderung für die Errichtung von JBA’s aus ESF-Mitteln entschieden.
- Ein Programm zur Förderungen zur Errichtung von Jugendberufsagenturen wurde seitens des Bundes nicht aufgelegt, so dass die Hansestadt Lübeck keinen Antrag auf Förderung durch den Bund stellen kann.
- Das Land Schleswig-Holstein hat auch für 2018 einen Fonds zur Förderung von Jugendberufsagenturen zur Verfügung gestellt. Jede Kommune, die in enger Abstimmung mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter eine Jugendberufsagentur eröffnet, kann einmalig einen Fördermittelzuschuss als sogenannte Anschubfinanzierung in Höhe von 20.000 EUR beantragen. Hiervon können zum Beispiel Maßnahmen für die Teambildung der Mitarbeiter*innen oder für Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Der Bereich Schule und Sport wird diese Mittel rechtzeitig beim Land Schleswig-Holstein beantragen.
Auf Initiative der Possehl-Stiftung hat bereits ein Gespräch mit Vorstandsmitgliedern der Possehl-Stiftung stattgefunden. Die Possehl-Stiftung steht einer Förderung von Maßnahmen für Jugendliche mit Lernhemmnissen, der Stärkung von aufsuchender Sozialarbeit sowie von einmaligen Kosten für die jugendgerechte Gestaltung des Besucherbereiches der zukünftigen Jugendberufsagentur positiv gegenüber und kann sich grundsätzlich vorstellen, einzelne Maßnahmen sowie einmalige Investitionskosten für die Errichtung der Jugendberufsagentur zu fördern. Ein mit den Kooperationspartnern abgestimmter Antrag durch die Hansestadt Lübeck auf Förderung von Maßnahmen wäre zu entwickeln und zu stellen. Der Abstimmungsprozess über eine Maßnahmenliste für den Förderantrag wird die Steuerungsgruppe in ihren nächsten Sitzungen herbeiführen.
Im Rahmen der bereits stattgefundenen Abstimmungen zwischen der Verwaltung der Hansestadt Lübeck sowie den Kooperationspartnern Arbeitsagentur und Jobcenter Lübeck konnten bereits Fragen zur Finanzierung der Umbau- und Ausstattungskosten unverbindlich geklärt werden. So hat sich die Arbeitsagentur bereit erklärt die Umbaukosten für den Eingangsbereich und die Büros, sowie deren Ausstattung mit Standard-Mobiliar vollständig zu übernehmen. Die Räume für die kommunalen Mitarbeiter*innen werden der Hansestadt Lübeck Miet- und Nebenkosten frei zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wäre die jugendgerechten Gestaltung der Wartebereiche für die jugendlichen Besucher*innen (niedrigschwelliger Zugang) durch die Hansestadt Lübeck zu finanzieren. Eine Co-Finanzierung durch die Possehl-Stiftung wird noch geprüft.
Zu Ziffer 4: IT-Infrastruktur
Für den Einzug der städtischen Mitarbeiter*innen an dem Standort Hans-Böckler-Straße der Arbeitsagentur Lübeck ist die komplette IT-Infrastruktur (IT-Arbeitsplatzausstattung, Lizenzen, Fachanwendungen, Standardsoftware, Telekommunikationsanlage, hausinterne Vernetzung, Drucker etc.) sowie im Vorwege, ein eigener Datenanschluss an das städtische Netz (Verlegung einer Datenleitung bis in das Gebäude der BA), herzurichten.
Die Gesamthöhe der entstehenden Kosten der IT-Infrastruktur und der dafür notwendigen Vorarbeiten, ist durch den Bereich 1.105 Informationstechnik ermittelt worden und ist der Gesamtkostenaufstellung beigefügt worden (Anlage 9). Die erforderlichen baulichen Maßnahmen sowie die Beschaffung der vollständigen IT-Infrastruktur sind mit den verantwortlichen IT-Beauftragten der jeweiligen Kooperationspartner noch abzustimmen und bis zum 01.03.2019 sicherzustellen.
In einem gemeinsamen Auftakttermin der Bereiche Regionales Infrastruktur Management (RIM) der BA und der städtischen Informationstechnik wurde deutlich, dass noch folgende Risiken bestehen:
- Die Anbindung des Standortes erfolgt über Leitungen, die in Abhängigkeit der Bauarbeiten an der Possehl-Brücke, stehen. Verzögerungen in der Bauphase haben somit ggfs. Auswirkungen auf die Anbindung.
- Aus IT-Sicherheitsgründen ist es in Einrichtungen der BA grundsätzlich nicht gestattet, dass externe Einrichtungen die vorhandene IT-Infrastruktur nutzen dürfen. In dem o.g. Termin wurden die ersten dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geklärt. Der RIM der BA befindet sich noch in Klärung, ob die Hansestadt Lübeck die im Gebäude vorhandene IT-Infrastruktur nutzen darf (u.a. strukturelle Verkabelung zwischen dem Netzwerkschrank und den Büros). Unabhängig davon wird die konkrete Zusammenarbeit in einer Vereinbarung zwischen den Kooperationspartner zu regeln sein.
Die Federführung und Koordination der Maßnahme liegt weiterhin bei den verantwortlichen beteiligten Kooperationspartnern.
Zu Ziffer 5: Bericht / Evaluation
Integraler Bestandteil der Angebote der Jugendberufsagentur Lübeck bildet ein begleitendes Monitoring. Dabei soll auf Vorarbeiten aus verschiedenen anderen Projekten zurückgegriffen werden.
Die Qualität und den Erfolg der JBA bilden gemeinsam erarbeitete Zielgrößen und Berichtsformate ab. Diese Kennzahlen, die im weiteren Verfahren noch erarbeitet werden, steuern zum einen die Prozess- und Ergebnisqualität und bilden eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für ggf. notwendige Modifikationen, zum anderen ergänzen sie die bei den Kooperationspartnern vorliegenden Daten und Zielsysteme, die weiterhin Gültigkeit behalten.
Über die ersten Erkenntnisse und Ergebnisse wird zum Ende 2020 ein Evaluationsbericht für die Bürgerschaft erstellt.
Anlagen
- VO/2016/03411 Interfraktioneller Antrag „Einrichtung einer Jugendberufsagentur“ (ab Seite 16)
- Auftragsvergabe an FB 4 (Seite 18)
- VO 2017/05314 - Bericht zur Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck einschließlich Konzept zur Errichtung der Jugendberufsagentur (ab Seite 19)
- Protokollauszug aus der Bürgerschaft zu VO/2017/05314 sowie
VO 2017/05496 FDP-Antrag zum Bericht zu der Entwicklung einer Jugendberufsagentur in der Hansestadt Lübeck (Seite 38)
- Bericht VO 2018/05797 auf der Grundlage von VO Nr. 5496 – Entwicklung einer Jugendberufsagentur (ab Seite 39)
- Auszug aus dem Senatsinformationssystem: Zusammenstellung der verschiedenen Protokollauszüge der Ausschüsse und der Bürgerschaft zur VO 2018/05797 (ab Seite 53)
- Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur (JBA) in der Hansestadt Lübeck (ab Seite 55)
- Vorschlag für die Verwendung der BuT-Restemittel2011/2012 für den Aufbau einer Jugendberufsagentur Lübeck (Seite 61)
- Gesamtkostenaufstellung für die Haushaltsjahre 2019-2023 (ab Seite 62)
- Finanzielle Auswirkungen - Übersicht (Seite 68)
- Darstellung der Teilaufgaben zur Planungsgruppe JBA (Seite 69)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 1.Interfraktioneller-Antrag-Bü-Auszug_2016-02-25 (129 KB) | ||
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2 | öffentlich | 2.Jugendberufsagentur_VO-2016-03481_2016-02-25 (63 KB) | ||
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3 | öffentlich | 3.Bü-Bericht_VO-2017-05314_2017-11-30 (756 KB) | ||
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4 | öffentlich | 4.Bü-Protokoll-Bericht-Antrag-Bü_2017-11-30 (21 KB) | ||
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5 | öffentlich | 5.Bü-Bericht-JBA_2018-03-22 (174 KB) | ||
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6 | öffentlich | 6.Gremienlauf-Bericht-JBA-mit-NS_2018-03-22 (147 KB) | ||
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7 | öffentlich | 7.Kooperationsvereinb-JBA_2017-06-04 (931 KB) | ||
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8 | öffentlich | 8.Verwendung-BuT-Restmittel-für-JBA_2018-06-20 (51 KB) | ||
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9 | öffentlich | 9.Gesamtkostenaufstellung-FB 4_2018-06-19 (40 KB) | ||
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10 | öffentlich | 10.Finanzielle-Auswirkungen-VO-2018-06118_2018-06-05 (26 KB) | ||
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11 | öffentlich | 11.JBA-Themen-Planungsgruppe_2018-06-04 (166 KB) |